Sozialkapital

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Hohe Inflation – angemessene Steigerungsannahmen für Sozialkapital Bewertungen

Für die bilanzielle Bewertung von Sozialkapital müssen Anwender – also oftmals Unternehmen – des UGB bzw. AFRAC 27 sowie der IFRS bzw. IAS 19 in der Regel direkt und/oder indirekt durch zu erwartende Inflation bedingte mittel- bis langfristige Steigerungsannahmen (etwa VPI-Indexierungen und/oder Gehalts-/Kollektivvertrags-/Pensionsanpassungen) nach dem best estimate Prinzip festlegen und ansetzen. Versicherungsmathematische Gutachter sind hier wie immer und in der aktuellen Lage besonders gefordert kompetent zu beraten und umzusetzen.

Im letzten Meeting des AK Sozialkapital im Oktober 2022 sowie unter den Teilnehmenden zum ÖFdV Seminar „Sozialkapital und Personalrückstellungen“ am 7. November wurde diese Thema aus Anlass der seit relativ kurzer Zeit rasanten Inflationsentwicklung diskutiert. Die wesentlichen und weitgehend einstimmigen Meinungen daraus sind hier kurz zusammengefasst:

Ein künftiger Rückgang der allgemein gestiegenen Preise wird eher nicht erwartet, abgesehen von ggf. punktuellen Ausnahmen und Energiepreisen.

Kurzfristig angemessen hohe Steigerungsannahmen für maximal ca. 5 Jahre, mindestens für die Jahre 2022 und 2023 sollten berücksichtigt werden.

Mittel und langfristig liegen eindeutige Absichtserklärungen der EZB vor, am bisherigen Inflationsziel 2% festhalten zu wollen. Abweichungen davon in den mittel und langfristigen Bewertungsannahmen wären daher aktuell eher schwer zu argumentieren. Die EZB hat jedenfalls am 27.10.2022 u.a. erklärt: „… Der EZB Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 % stabilisiert.“.

Wir werden das Thema jedenfalls weiter beobachten und ggf. weiter diskutieren.

AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung

(für die Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen)

Diese Pensionstafeln stellen die neuesten Rechnungsgrundlagen zur Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen in Österreich dar. Sie wurden im August 2018 veröffentlicht und aus Daten der Sozialversicherungen sowie aus Daten der Statistik Austria und der Pensionskassen hergeleitet.

Ausführliche Dokumentation der Anwendung, des benutzten Datenmaterials und der Erstellung der Tafel

Die Tafeln liegen geschlechterspezifisch für Angestellte und den Mischbestand jeweils in zwei Varianten vor, die sich in der Definition der Invalidität unterscheiden, je nachdem, ob der Bezug von Rehabilitationsgeld als Invalidität gewertet wird.

Empfehlungen der Arbeitskreise Pensionskassen, Sozialkapital und Rechnungsgrundlagen zur Anwendung der Tafel (Protokoll der Arbeitskreis-Sitzung vom 6. September 2018)

Vergleich der geschlechtsspezifischen  Sterbewahrscheinlichkeiten – Aktiven und Alterspensionistensterblichkeiten

Die ÖFdV als Tochtergesellschaft der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) vertreibt und lizensiert die Rechnungsgrundlagen. Sie können die Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P hier bestellen.