Aufnahme in die AVÖ

Um Mitglied der Aktuarvereinigung Österreichs zu werden, bitten wir Sie, die entsprechenden Bestimmungen in den Statuten zu lesen und einen schriftlichen Antrag an den Vorstand zu stellen.

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die sich entweder durch ein abgeschlossenes, mathematisch fundiertes Hochschulstudium ausweisen und sich mit Finanz- oder Versicherungsmathematik beschäftigen oder die eine qualifizierte aktuarielle Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied in die AVÖ

Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die besonderes Interesse am Vereinszweck haben, insbesondere Studierende der Versicherungsmathematik und in der Wirtschaft tätige Personen.
Antrag auf Aufnahme als außerordentliches Mitglied in die AVÖ

Assoziierte Mitglieder können natürliche Personen werden, die Vollmitglieder einer Aktuarvereinigung in einem der übrigen Länder der Europäischen Union sind.
Antrag auf Aufnahme als assoziiertes Mitglied in die AVÖ

Unterstützende Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die Interesse am Vereinszweck haben und diesen durch einen besonderen Beitrag unterstützen.
Antrag auf Aufnahme als unterstützendes Mitglied der AVÖ

Anerkannte Aktuare müssen ordentliches Mitglied der AVÖ sein. Die Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare erfordert den Nachweis einer Ausbildung auf dem Gebiet der Versicherungs- und Finanzmathematik sowie zu berufsständischen Fragen. Weiters ist ein Nachweis einer einschlägigen Praxis notwendig.
Aktuarausbildung
Antrag auf Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare

 

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