Rechnungslegung

Grundlagen & Komplexität

Rechnungslegung umfasst die Grundsätze, Methoden und Regeln, nach denen ein Unternehmen seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahres- bzw. Konzernabschluss darstellt (insbesondere Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang). Ziel ist es, verlässliche und nachvollziehbare Informationen für unterschiedliche Adressat:innen – etwa Eigentümer, Aufsicht, Investor:innen und weitere Stakeholder – bereitzustellen.

Für Versicherungsunternehmen ist Rechnungslegung besonders anspruchsvoll, weil wesentliche Teile des Geschäfts auf langfristigen Verpflichtungen beruhen: Leistungen aus Versicherungsverträgen werden häufig erst Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss fällig. Der Abschluss bildet damit nicht nur vergangenheitsbezogene Transaktionen ab, sondern muss auch zukünftige Zahlungsströme und die damit verbundene Unsicherheit sachgerecht berücksichtigen. Das erfordert fundierte Bewertungen, transparente Annahmen und eine konsistente Methodik, damit die ausgewiesenen Rückstellungen und Ergebnisse verständlich, prüfbar und über die Zeit vergleichbar bleiben.

Die Rolle der Aktuar:innen

Aktuar:innen leisten einen zentralen Beitrag zur Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen. Im Fokus steht die fachlich fundierte Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen nach den jeweils anwendbaren Rechnungslegungsstandards (z.B. UGB bzw. IFRS/IFRS 17). Damit stellen Aktuar:innen sicher, dass Rückstellungen und Bewertungsgrößen die wirtschaftliche Substanz der Versicherungsverträge sachgerecht abbilden und gegenüber internen sowie externen Stakeholdern nachvollziehbar sind.

Konkret umfasst dies insbesondere:

Durch diese Aufgaben tragen Aktuar:innen wesentlich dazu bei, dass Abschlusszahlen nicht nur regelkonform ermittelt werden, sondern auch verständlich erklärt, über die Zeit konsistent und für Entscheidungen nutzbar sind.

Der verantwortliche Aktuar

Der verantwortliche Aktuar nimmt eine besondere Funktion mit klar definiertem Auftrag im Unternehmen ein. Sie ist dafür zuständig, die Angemessenheit aktuarieller Methoden und Annahmen sowie die Plausibilität der versicherungstechnischen Bewertungen mit Blick auf die Verpflichtungen des Versicherers in der Lebens- und Krankenversicherung zu beurteilen und verantwortet letztlich die Bewertung der Verpflichtungen gegenüber der Finanzmarktaufsicht.

Themenbereiche

UGB

In Österreich ansässige Versicherungsunternehmen erstellen ihren Jahresabschluss grundsätzlich nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB). Dabei liegt der Fokus typischerweise auf:

  • Vorsicht und einem eher konservativen Ausweis,
  • Gläubigerschutz und Stabilität der Zahlen,
  • der Frage, welche Ergebnisse als Basis für Ausschüttungen dienen können,
  • klaren, rechtlich verankerten Ansatz- und Bewertungsvorschriften.

IFRS/IFRS 17

International tätige Versicherungskonzerne erstellen daneben häufig zusätzlich einen Konzernabschluss nach IFRS (oder berichten IFRS-basiert an den Kapitalmarkt bzw. an die Konzernmutter). Hier liegt der Fokus vor allem auf:

  • internationaler Vergleichbarkeit über Länder und Gruppen hinweg,
  • einer stärker wirtschaftlichen Darstellung der Geschäftsentwicklung,
  • Transparenz darüber, wie Verpflichtungen, Annahmen und Risiken die Zahlen beeinflussen,
  • detaillierten Offenlegungen (insbesondere für Versicherungsverträge nach IFRS 17).
Wichtig

UGB- und IFRS-Abschlüsse verfolgen unterschiedliche Zwecke. Deshalb können sich Bewertungen, Ergebnisverläufe und Ausweislogiken unterscheiden.

Regulatorische Grundlagen

IFRS 17 Standard

IFRS 17 ist der zentrale Standard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen im IFRS-Konzernabschluss. Er regelt, wie Versicherungsverpflichtungen und Gewinne aus Versicherungsverträgen über die Laufzeit erfasst und erläutert werden. Kernelemente sind die Bewertung auf Basis erwarteter zukünftiger Cashflows, Diskontierung sowie explizite Berücksichtigung von Unsicherheit (Risiko) und eine transparente Ergebnisdarstellung inkl. detaillierter Anhangsangaben.

Österreichische Rechnungslegung

Für österreichische Versicherungsunternehmen ist die Rechnungslegung im Kern im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt. Daneben sind viele Vorgaben mit Bezug zur Finanzberichterstattung bzw. zu Funktionen und Verantwortlichkeiten im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Konkretisiert werden diese Vorgaben noch durch Verordnungen und Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA).

Um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern und maßgeschneiderte Funktionen anbieten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie dem Einsatz von diesen Cookies zu.