Pensionskassen

Die gesellschaftliche Rolle der Pensionskassen

Pensionskassen sind in Österreich die größten privaten Pensionszahler und tragen damit eine wesentliche gesellschaftliche Verantwortung. Neben der Kapitalveranlagung kommt der Gestaltung und der Bewertung von Pensionszusagen große Bedeutung zu. 

Mit IORP II auf europäischer und dem PKG auf nationaler Ebene wird der entsprechende regulatorische Rahmen vorgegeben. Die Pensionskassen legen mit dem Geschäftsplan, der von der FMA genehmigt wird, den Grundstein für die verwalteten Zusagen.

Die Rolle der Aktuar:innen

Aktuar:innen verfügen über eine fundierte mathematisch-statistische Ausbildung, die eine ideale Grundlage für den Einsatz von Data-Science-Methoden bietet. Sie verbinden domänenspezifisches Versicherungswissen mit analytischer Kompetenz und sind damit prädestiniert, KI-Anwendungen im Versicherungskontext verantwortungsvoll zu entwickeln, zu validieren und zu interpretieren.

Versicherungsmathematische Funktion (VMF)

Die versicherungsmathematische Funktion ist ein zentraler Bestandteil des Governance-Systems unter IORP II und wird von den Aktuar:innen und den Prüfaktuar:innen wahrgenommen.

Aufgaben der Aktuar:innen

Zu den Aufgaben der Aktuar:innen zählen:

  • die Erstellung des Geschäftsplanes vorzunehmen oder zu leiten und dessen Einhaltung zu überwachen;
  • die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu koordinieren und zu überwachen;
  • die Hinlänglichkeit der Qualität der Daten, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugrunde gelegt werden, zu bewerten und
  • zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems beizutragen.

Aufgaben der Prüfaktuar:innen

Zu den Aufgaben der Prüfaktuar:innen zählen

  • ob der Geschäftsplan eingehalten wird,
  • ob Änderungen der bestehenden Beitrags- und Leistungsordnung erforderlich sind,
  • ob und in welchem Ausmaß und in welcher Frist der Arbeitgeber aufgetretene Deckungslücken zu schließen hat,
  • ob den Versicherungserfordernissen (§ 20 Abs. 1) in angemessenem Ausmaß Rechnung getragen wurde,
  • ob die Zeichnungs- und Annahmepolitik der Pensionskasse, sofern sie über eine solche verfügt, angemessen ist und
  • ob bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen
    • angemessene Methoden, Basismodelle und zu diesem Zweck zugrunde gelegte Annahmen verwendet wurden sowie
    • die Annahmen einem Vergleich mit Erfahrungswerten standhalten

Weitere Aufgabengebiete

Des Weiteren zählen zu den Aufgabengebieten unter anderem:

  • Jahresabschlüsse der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
  • Asset-Liability-Management

Regulatorische Grundlagen

Europäische Ebene

Auf europäischer Ebene basiert das Aufsichtssystem für Pensionskassen auf der IORP II-Richtlinie. Sie regelt dabei die Vorgaben für die nationale Gesetzgebung.

Nationale Ebene (Österreich)

Auf nationaler Ebene erfolgt die Umsetzung durch das Pensionskassengesetz (PKG) und Betriebspensionsgesetz (BPG). Diese werden durch Verordnungen und Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA) ergänzt.

Pensionskassengesetz
Betriebspensionsgesetz

Um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern und maßgeschneiderte Funktionen anbieten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie dem Einsatz von diesen Cookies zu.