In der Überzeugung, dass eine berufsbegleitende Weiterbildung unverzichtbar ist, mit dem Ziel, das Ansehen des Berufsstands zu fördern, und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen hat die AVÖ Mindeststandards festgesetzt, die sukzessive weiterentwickelt werden sollen. Für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare wurde in der Generalversammlung vom 4. Juni 2009 eine obligatorische Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) beschlossen.
CPD-Richtlinie: Obligatorische Weiterbildung für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare (Continuing Professional Development, CPD)
Beschluss der Generalversammlung vom 04.06.2009
CPD-Leitfaden: Leitfaden des AVÖ-Arbeitskreises für Aus- und Weiterbildung für die Anerkennung von CPD-Punkten
CPD_Leitfaden_2023 Stand: 14.2.2023
Seminare für die obligatorische Weiterbildung für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare bieten u. a. folgende Organisationen:
- Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik (ÖFdV GmbH)
- Forschungsbereich für Finanz- und Versicherungsmathematik an der TU Wien
- Salzburg Institute of Actuarial Studies (SIAS)
- European Actuarial Academy (EAA)