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Initiative Schulbesuche

Wie bereits angekündigt, setzen die AVÖ und die TU Wien ihre erfolgreiche Kooperation fort: Gemeinsam besuchen wir mit Vertreter:innen der TU Wien Schulen, um Schüler:innen Einblicke in die TU Wien und insbesondere in das Studium der Finanz- & Versicherungsmathematik zu geben.

Nach der Sommerpause wurde die Initiative im Wintersemester wieder aufgenommen und wir waren erneut tatkräftig mit dabei. Mit viel Engagement und Begeisterung konnten wir jungen Menschen Versicherungsmathematik und die vielfältigen Karrieremöglichkeiten im Aktuariatswesen näherbringen. Vielen Dank hier noch einmal an alle Unterstützer:innen!

Aktualisierung der Vorlesung Versicherungswirtschaftslehre 1 an der TU Wien zwecks Erfüllung der AAE-Anforderungen ab WS 2025/26

Die Vorlesung Versicherungswirtschaftslehre 1 (Nr. 105.226) an der TU Wien wurde 2025 überarbeitet und heißt seither Versicherungswirtschaftslehre (Nr. 105.199). Dabei wurde der Kursinhalt erweitert und beinhaltet nun Mikro- und Makroökonomie in jenem Umfang, der für die Erfüllung der Anforderungen der Actuarial Association of Europe (AAE) notwendig ist.

 

Was bedeutet das für Studierende?

Ab dem Wintersemester 2025/26 erfüllt jede:r Studierende, der die Prüfung zu Versicherungswirtschaftslehre  (Nr. 105.199) ablegt, automatisch die AAE-relevanten Inhalte im Bereich Mikro- und Makroökonomie. Eine zusätzliche Prüfung ist somit nicht mehr erforderlich.

 

Regelung für frühere Jahrgänge

Studierende, die die Vorlesung Versicherungswirtschaftslehre 1 (Nr. 105.226)  vor dieser Überarbeitung besucht haben, können die fehlenden ökonomischen Inhalte unkompliziert nachholen:

  • Das Ergänzungsfach AKFVM Mikro- und Makroökonomie (1 SWS) wurde im Sommersemester 2025 angeboten.
  • Die aufgezeichneten Vorlesungen sind weiterhin online verfügbar, sodass das Fach jederzeit selbstständig nachgearbeitet und die Prüfung abgelegt werden kann.
  • Bitte wenden Sie sich bei Interesse möglichst umgehend an Sandra Trenovatz sandra@fam.tuwien.ac.at bzw. finden Sie weitere Information hier: https://fam.tuwien.ac.at/cpd/2025S_MikroMakrooek.php

 

Falls die Inhalte von Mikro- und Makroökonomie bereits mit anderen Universitäts-Prüfungen abgedeckt wurden, so sind natürlich auch diese Fächer weiterhin in Kombination mit Versicherungswirtschaftslehre 1 (Nr. 105.226) gültig.

Jederzeit können Antragsteller:innen vorab ihren Ausbildungsplan dem AK Aus- und Weiterbildung melden, damit wir frühzeitig Rückmeldung geben können, welche Prüfungen im konkreten Fall notwendig sind. Siehe „Anfrage zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare“ unter https://avoe.at/aus-und-weiterbildung/aktuarausbildung/ .

Damit steht allen bisherigen und zukünftigen Teilnehmer:innen ein klarer, flexibler Weg offen, die AAE-Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Veröffentlichung der geänderten Solvency II Level-2-Verordnung im EU-Amtsblatt

Die von der Kommission am 29. Oktober 2025 verabschiedete geänderte Solvency-II-Level-2-Verordnung wurde am 18. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Delegierte Verordnung (EU) 2026/269); sie tritt 20 Tage danach in Kraft und gilt ab dem 30. Januar 2027.

Mit den Änderungen auf Level 2 werden die umfangreichen Änderungen, die durch die Richtlinie (EU) 2025/2 an Solvency II vorgenommen wurden, nun auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 umgesetzt und präzisiert.

Parallel zur Umsetzung der geänderten Level 1 Richtlinie in nationales Recht, müssen jedoch auch noch Level 2.5 (ITS, RTS) und Level 3 (Richtlinien) angepasst und final verabschiedet werden; z.B. müssen auch noch die QRTs und die damit zusammenhängende Taxonomie final angepasst werden (ein Entwurf hierzu wurde im Herbst 2025 veröffentlicht).

Mit der Veröffentlichung der geänderten Level-2-Verordnung sind nun die wesentlichen quantitativen Änderungen bekannt und können sich Versicherungsunternehmen schon sehr gut auf das aktualisierte Solvency II Regime vorbereiten.

 

Link zur Delegierten Verordnung (EU) 2015/35: Delegierte Verordnung (EU) 2026/269 der Kommission vom 29. Oktober 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 im Hinblick auf versicherungstechnische Rückstellungen, langfristige Garantien, Eigenmittel, das Aktienrisiko, das Spread-Risiko bei Verbriefungspositionen, andere Kapitalanforderungen nach der Standardformel, die Meldung und Offenlegung, die Verhältnismäßigkeit und die Solvabilität der Gruppe

Aktuar:innen von morgen: AVÖ & Austrian Actuary bei der BeSt 2026

Die Nachwuchsförderung hat bei der AVÖ einen sehr hohen Stellenwert. Darum wurde vor einiger Zeit gemeinsam mit dem VVO das Projekt ABBA – „Attraktivierung Berufsbild Aktuar“ – ins Leben gerufen. Nach dem erfolgreichen Launch der neuen Austrian-Actuary-Homepage (Austrian Actuary – Shape your future with numbers) im Herbst 2025 setzen wir jetzt den nächsten Schritt: Wir waren als „Austrian Actuary“ auf der BeSt 2026 – der größten Bildungsmesse Österreichs – mit einem eigenen Stand vertreten und zeigten, wie spannend und wirkungsstark der Beruf der Aktuarin bzw. des Aktuars ist.

 

Bei dieser 4-tägigen Veranstaltung haben wir über 300 Gespräche geführt und jungen Menschen gezeigt, was Aktuar:innen sind und wie sie diesen Weg einschlagen können.

Mit eigenem Gewinnspiel und dem „Actuary-Quiz“ war unser Stand gut besucht. Insgesamt haben 18 AVÖ-Mitglieder und TU-Student:innen Einblicke in die Ausbildung und den Beruf gegeben.

 

Ein großes Danke an alle, die diese Initiative tatkräftig unterstützen und uns am Stand vertreten haben!

 

 

 

Die neue AVÖ‑Homepage 2.0: Moderner, klarer, näher an den Bedürfnissen unserer Mitglieder

Modernisierung der digitalen Präsenz

Die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) befindet sich derzeit in einem umfassenden Prozess zur Modernisierung ihrer digitalen Präsenz. Nach dem erfolgreichen Start von Austrian Actuary (https://austrian-actuary.at/), einer Initiative zur gezielten Förderung des Nachwuchses innerhalb der AVÖ, entsteht nun mit der AVÖ-Homepage 2.0 eine zeitgemäße Plattform, die gleichermaßen auf die Bedürfnisse von Aktuar:innen, Mitgliedern, Nachwuchs, Studierenden, der öffentlichen Institutionen und Entscheidungsträgern zugeschnitten ist.

Strategische Ziele

Übergreifend verfolgt das Projekt mehrere strategische Ziele: Die AVÖ soll online sichtbarer und als fachliche Stimme klarer erkennbar werden. Der Zugang zu den wichtigsten Inhalten wird deutlich vereinfacht und beschleunigt, sodass Nutzerinnen und Nutzer schnell genau das finden, was sie benötigen. Arbeitskreise werden stärker als aktive Wissensquellen positioniert, indem ihre Seiten künftig Zweck, Leitung, Kontakt und regelmäßig aktualisierte Inhalte enthalten. Zudem entsteht ein zentraler Wissens-Hub, der das gesamte Spektrum von klassischen Themen wie Tarifierung und Rechnungslegung bis hin zu Data Science und ESG bündelt. So bieten wir einen strukturierten und leicht zugänglichen Einblick in die Vielfalt der aktuariellen Arbeit.

Die Zielgruppen

Daher verfolgt die neue Homepage das Ziel, die wichtigsten Nutzergruppen besser abzuholen:

· Aktuar:innen und Mitglieder sollen künftig wesentlich direkter auf zentrale Themen wie CPD‑Informationen, Arbeitskreise, Fachunterlagen, Events und Veröffentlichungen zugreifen können, ohne lange navigieren zu müssen.

· Neue Mitglieder und Studierende sollen einen verständlichen Einstieg in den Berufsweg erhalten. Künftig sollen Ausbildungswege, Mitgliedschaftsmodelle sowie Zusatzqualifikationen wie CERA oder CADS klar und übersichtlich dargestellt werden.

· Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Positionierung der AVÖ gegenüber Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern. Die Homepage 2.0 soll deutlicher sichtbar machen, wofür die AVÖ steht, welche Expertise sie vertritt und welche Rolle sie innerhalb der europäischen und internationalen Fachcommunity einnimmt.

Mit der Homepage 2.0 entsteht somit ein zeitgemäßer, benutzerfreundlicher und inhaltlich strukturierter digitaler Auftritt, der die tägliche Arbeit der Mitglieder unterstützt, die Attraktivität des Berufsbilds steigert und die AVÖ als kompetente, vernetzte und zukunftsorientierte Fachorganisation sichtbar macht.

Der Go-Live unserer neuen Homepage ist aktuell im zweiten Halbjahr 2026 geplant.

„Das Ende eine Ära – der Beginn einer neuen“

Interviews  mit Uli Ebner und Bernd Weber zur Übergabe der Leitung des AVÖ-Arbeitskreises „Accounting, Solvency II & Riskmanagement“:

Nach zehn Jahren gibt Uli Ebner die Leitung des AVÖ-Arbeitskreises „Accounting, Solvency II & Riskmanagement“ an Bernd Weber weiter. Im Gespräch mit Uli Ebner und Bernd Weber blicken wir zurück und schauen nach vorne.

Frage: Uli, du hast den Arbeitskreis 2015 übernommen – mitten in der Solvency-II-Umsetzungsphase. Wie hat sich der Arbeitskreis fachlich über die vergangenen zehn Jahre entwickelt?

Uli Ebner: Als ich den Arbeitskreis übernommen habe, stand Solvency II klar im Vordergrund und war für viele von uns mit großen fachlichen und praktischen Herausforderungen verbunden. In den darauffolgenden Jahren haben sich die Themen stetig weiterentwickelt: IFRS 17, ESG und das Risikomanagement sind dazugekommen und haben den Arbeitskreis inhaltlich breiter und gleichzeitig tiefer gemacht. Über diese zehn Jahre hinweg ist der Arbeitskreis zu einem wichtigen fachlichen Austauschgremium für Aktuar:innen in diesem Bereich geworden.

Frage: Wenn du auf deine Zeit im Arbeitskreis zurückblickst: Was hat diese Arbeit für dich persönlich ausgemacht?

Uli Ebner: Ganz persönlich war für mich vor allem das Miteinander entscheidend. Der Arbeitskreis war immer ein Ort des offenen Austauschs, an dem unterschiedliche Meinungen Platz hatten und erfahrene Aktuar:innen genauso eingebunden waren wie junge Kolleg:innen. Dieses voneinander Lernen, das gemeinsame Weiterdenken und das über Jahre gewachsene Netzwerk haben die Arbeit für mich besonders gemacht. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitgliedern bedanken – für das Engagement, die Offenheit, die vielen konstruktiven Diskussionen und das Vertrauen über so viele Jahre hinweg. Das hat den Arbeitskreis getragen und lebendig gemacht.

Frage: Mit der Übergabe der Leitung – was ist dir für die Zukunft des Arbeitskreises besonders wichtig?

Uli Ebner: Für die Zukunft ist mir wichtig, dass die Arbeit im Arbeitskreis kontinuierlich fortgesetzt wird und der offene fachliche Austausch erhalten bleibt. Mit Bernd Weber übernimmt ein sehr kompetenter Kollege die Leitung, der fachlich viel Erfahrung mitbringt und neue Perspektiven einbringen kann. Gleichzeitig bin ich sehr froh, dass Julia Domnanovits den Arbeitskreis weiterhin organisatorisch unterstützt – bei ihr möchte ich mich auch ausdrücklich bedanken. Diese Kombination aus neuen Impulsen und Kontinuität bietet eine sehr gute Basis für die Weiterentwicklung des Arbeitskreises. Ich bleibe dem Arbeitskreis gerne als Mitglied weiterhin verbunden.

Frage: Was möchtest du deinem Nachfolger und allen Mitgliedern zum Abschied mit auf den Weg geben?

Uli Ebner: Ich wünsche Bernd Weber und allen Mitgliedern, dass sie weiterhin mit Offenheit, Engagement und Freude zusammenarbeiten. Das Miteinander, der Austausch und das gegenseitige Lernen sind der Schlüssel für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Arbeitskreises.

 

Ausblick mit Bernd Weber

Mit Jänner 2026 hat Bernd Weber die Leitung des Arbeitskreises übernommen. Er ist seit 2016 anerkannter Aktuar der DAV und arbeitet seit 8 Jahren in Österreich in der Lebensversicherung. Neben der quantitativen Modellierung für SII war er in dieser Zeit für die Implementierung von IFRS17 in seinem Haus zuständig und ist seit 2023 verantwortlicher Aktuar.

Frage:

Wie hast du die Entwicklung des Arbeitskreises bislang erlebt und was bedeutet die Übernahme der Leitung für dich?

Bernd Weber:

Der Arbeitskreis Accounting, Solvency II & Riskmanagement hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt – sowohl inhaltlich als auch als Plattform für fachlichen Austausch. Besonders beeindruckend finde ich das Engagement der Mitglieder und die Offenheit. Die Übernahme der Leitung ist für mich eine große Ehre und Verantwortung. Mir ist bewusst in welch große Fußstapfen ich trete und ich möchte Uli Ebner für ihren unermüdlichen Einsatz der letzten Jahre von Herzen danken. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Arbeitskreis die fachlichen Diskussionen und den Austausch weiter zu fördern.

Frage:

Welche fachlichen Schwerpunkte möchtest du in Zukunft setzen?

Bernd Weber:

Mir ist es wichtig, weiterhin aktuelle Themen zu diskutieren wie zurzeit beispielsweise der Solvency II Review und die IRRD. Unsere Arbeit entwickelt sich stetig fort, sei es in den Tools, die wir einsetzen, den Regelwerken die es zu beachten gilt oder das Umfeld in dem wir arbeiten. Hier am Ball zu bleiben und im Arbeitskreis weiterhin ein Forum für Diskussionen zu schaffen ist mein Ziel.

Frage:

Was ist dir persönlich für das Miteinander und den Austausch im Arbeitskreis wichtig?

Bernd Weber:

Ein respektvoller, offener und unterstützender Umgang ist mir besonders wichtig. Der Arbeitskreis lebt vom gegenseitigen Vertrauen und davon, dass alle Mitglieder ihre Erfahrungen und Meinungen einbringen können. Uli Ebner ist das in den letzten Jahren hervorragend gelungen und ich möchte hier anknüpfen.

Frage:

Was hat dich als DAV Aktuar nach Österreich verschlagen?

Bernd Weber:

Nach mehreren Jahren in Deutschland und Bratislava hat mich die spannende Kombination aus beruflicher Herausforderung und persönlicher Entwicklung nach Österreich geführt. Die Agilität der österreichische Versicherungsbranche und das engagierte Netzwerk hat mich von Anfang an begeistert. Zudem schätze ich das Miteinander und die Möglichkeit, aktiv an fachlichen Diskussionen teilzunehmen – nicht zuletzt im AVÖ-Arbeitskreis.

Ich freue mich sehr gemeinsam mit Julia Domnanovits den Arbeitskreis in Zukunft leiten zu dürfen und blicke den neuen Aufgaben mit Spannung entgegen.

Das Young Actuaries Initiative Seminar

Die Young Actuaries Initiative (YAI) wurde 2024 von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und dem französischen Institut des Actuaires (IA) ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist, ein länderübergreifendes Netzwerk aufzubauen, in dem sich junge Aktuar:innen austauschen und weiterbilden können, und damit auch die Karriereentwicklung unterstützt wird. Am 27. und 28. November 2025 veranstaltete die YAI in den Räumlichkeiten der Munich Re in München ein Young Actuaries Leadership and Career Development Seminar. Zu diesem Workshop reisten 31 Jungaktuar:innen aus 15 nationalen Aktuarvereinigungen. Jimmy Xue und Marlene Peck hatten dabei die Ehre, die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) vertreten zu dürfen.

Nach dem Eintreffen und einem Get to Know Each Other folgte ein Leaders Roundtable zum Thema „Key Factors of Success“. Der Roundtable setzte sich aus Susanna Adelhardt (Chairperson, DAV), Luis Jiménez (Head of Corporate Underwriting and Claims L&H, Munich Re) und Matthias Pillaudin (Chairperson, AAE) zusammen. In der Diskussion ging es darum, was es braucht, um ein erfolgreicher Leader und Manager zu sein. Neben Fachwissen und strategischen Kompetenzen, wurde ein klarer Schwerpunkt in den Fähigkeiten, Menschen zu motivieren und zu begeistern, sie zu fördern und sie zu fordern ohne sie dabei zu überfordern, gesehen. Im Workshop „Make your message heard“ arbeiteten die Teilnehmer:innen unter der Anleitung der Trainer Noémie Elkrieff und Gregor Vanerian am Nachmittag des ersten Tages sowie am Vormittag des zweiten Tages an verschiedenen Präsentationstechniken, die vorgestellt und im Anschluss auch direkt praktisch geübt wurden. Die Übungen waren bewusst interaktiv gestaltet, sodass alle die Möglichkeit hatten, Feedback zu geben und voneinander zu lernen. Das Hauptprogramm wurde zum Schluss durch zwei Fachvorträge abgerundet. Kea Schoder, Aktuarin der Munich Re, gab zum Thema „International Reserving“ Einblicke in Herausforderungen des Rückversicherungsgeschäfts der Munich Re. Im Speziellen wurden Problemstellungen und Bewertungsansätze für zukünftige Risiken erörtert. Zu guter Letzt trug Simons Hatzesberger, Aktuar der Deloitte und außerdem Teilnehmer des YAI Seminars 2024, eine Präsentation zum Thema „AI“ vor. Im Fokus stand der Umgang mit generativer KI und deren Funktionsweise.

Wir möchten auch noch kurz unsere persönlichen Eindrücke dieser Initiative zusammenfassen. Etwas unsicher was uns erwarten wird, aber definitiv mit großer Vorfreude und vielleicht auch ein kleines bisschen Aufregung reisten wir nach München. Dort angekommen, bestaunten wir zuerst einmal die Tagungsräumlichkeiten der Munich Re. Gestartet wurde mit einer Kaffeepause, in der Jimmy und ich uns gleich mal verloren hatten, denn wir wurden beide sofort in Gespräche mit unseren Aktuarskolleg:innen verwickelt. Als wir uns dann beim offiziellen Start, wieder über den Weg gelaufen sind, haben wir beide festgestellt, was für eine unglaublich offene und angenehme Atmosphäre hier herrscht, fast magisch. Beflügelt von dem Start, ging der erste Tag mit den Leaders Roundtable und dem folgenden Workshop wie im Flug vorbei. Danach ging es kurz ins Hotel und anschließend weiter zum gemeinsamen Abendessen mit Ausklang an der Rooftop-Bar. Auch während des Abendprogramms war diese besondere Atmosphäre, egal zu welchem Gespräch man hinzukam, man wurde sofort aufgenommen und abgeholt, worum es gerade geht. In dieser tollen Gruppe herrschte eine unfassbar angenehme Atmosphäre und das hat in unseren Augen zu einem riesigen Erfolg der Veranstaltung geführt.

Im Austausch mit unseren Kolleg:innen haben wir jedenfalls festgestellt, dass die AVÖ Vorreiter ist, was Netzwerk Veranstaltungen (Jungaktuarstreffen, Sommerfest, Punschstand) betrifft. Unser Netzwerk, in dem man sich firmenübergreifend kennt, ist etwas, das sich viele zum Ziel gesetzt haben und wir auch erklären durften, in welcher Form das bei uns stattfindet. Hierbei soll auch ganz großes Lob und herzlichen Dank an unsere Organisator:innen:  Valerie, Lukas und Matthias ausgesprochen werden! Großartig, dass ihr euch darum kümmert, dass wir alle so regelmäßig zusammenkommen.

Zusammengefasst, wir haben sehr viel gelacht, zahlreiche neue Kontakte geknüpft,  rhetorisch einiges dazugelernt und unvergessliche Tage verbracht – herzlichen Dank an die AVÖ, dass uns diese Möglichkeit geboten wurde und wir können nur jeder Person wärmstens empfehlen, bei Möglichkeit an dieser Veranstaltung teilzunehmen! Mehr Informationen zu der Young Actuaries Initiative findet man unter www.young-actuaries.eu.

Der Solvency II Review nimmt Fahrt auf

Ziele des Solvency II Reviews

Die Kernthemen des Solvency‑II‑Review sind:

  • Langfristige Nachhaltigkeit und Finanzstabilität: Langfristige und nachhaltige Finanzierungen sollen gefördert und die Risikosensitivität verbessert werden. Die übermäßige kurzfristige Volatilität der Solvabilität von Versicherern gemindert und die Qualität, Kohärenz und Koordination der Versicherungsaufsicht in der EU verbessert werden.
  • Integration von Nachhaltigkeitsrisiken: Die Richtlinie betont die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement von Versicherern. Versicherer sollen zur Szenarioanalyse zum Klimawandel verpflichtet werden, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken konsequent berücksichtigt werden.
  • Proportionalitätsmaßnahmen: Die Richtlinie führt Proportionalitätsmaßnahmen ein, die auch für Unternehmen offenstehen, die nicht als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft sind, aber für die bestimmte Anforderungen der Richtlinie 2009/138/EG zu kostspielig und komplex sind.
  • Verbesserung der Gruppenaufsicht: Die Richtlinie sieht vor, dass die Gruppenaufsicht auf der Grundlage der konsolidierten Lage von Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften angewendet wird. Sie stellt sicher, dass die für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörden über angemessene Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse verfügen.
  • Makroprudenzielle Instrumente: Die Richtlinie betont die Bedeutung makroprudenzieller Überlegungen und Analysen in den Versicherungs-, Anlage- und Risikomanagementtätigkeiten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Aktueller Status im Solvency II Review & In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen

Im Januar 2025 wurde die geänderte Solvency-II-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Am 29. Oktober 2025 wurde die geänderte Level‑2‑Verordnung durch die Kommission veröffentlicht; die amtliche Veröffentlichung steht allerdings noch aus (wobei keine wesentlichen Änderungen mehr erwartet werden).

Am 29. Januar 2027 endet die Frist für die Umsetzung der geänderten Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht. Am 30. Januar 2027 treten die neuen Vorschriften in Kraft, die Bestimmungen sind also erstmalig im Geschäftsjahr 2027 anzuwenden.

 

Parallel zur Umsetzung der geänderten Level 1 Richtlinie in nationales Recht, müssen auch noch Level 2.5 (ITS, RTS) und Level 3 (Richtlinien) angepasst werden; z.B. müssen auch noch die QRTs und die damit zusammenhängende Taxonomie final angepasst werden.

Präzisierungen in der geänderten Level-2-Verordnung hinsichtlich Säule 1

Im Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die geänderte Level‑2‑Verordnung veröffentlicht. Damit werden die in der geänderten Solvency‑II‑Richtlinie (Level 1) angeführten Anpassungen am Solvency II Regelwerk nun präzise ausgestaltet. Für Säule 1 bedeutet das: Die Bewertungsmethoden sind nun endlich vollständig und detailliert beschrieben – ein wichtiger Schritt, um fundierte Modellrechnungen und Impact‑Analysen durchführen zu können.

Dies betrifft insbesondere die folgenden inhaltlichen Themen:

Risikofreie Zinskurve und Extrapolation

  • Neue Extrapolationsmethode: Künftig werden auch Marktdaten nach dem Last Liquid Point (LLP) berücksichtigt (EUR: 20 Jahre). Für Details siehe die Artikel 43a, 44-47 und 49 der geänderten Level-2-Verordnung. Ein stufenweises „Phasing-in“ ist möglich, vorbehaltlich einer Genehmigung nach Art. 77a RRL; Details dazu finden sich in der Level-2-Verordnung (u.a. Artikel 46a).
  • Erwartete Auswirkung: Die geänderte risikolose Zinskurve wird „am langen Ende“ leicht unter der bisherigen Zinskurve liegen und folglich den Best Estimate erhöhen. Beim momentanen (höheren) Zinsumfeld, ist der Unterschied zwischen den beiden Zinskurven aber nicht mehr so signifikant wie im Niedrigzinsumfeld.

Volatility Adjustment (VA)

  • Zur stärkeren Dämpfung kurzfristiger Spread-Volatilität wird der Vorfaktor von 65 % auf 85 % angehoben. Für den EUR wird es eine zusätzliche „Makrokomponente“ geben. Für Details siehe Artikel 50, 51, 51a und 51b der geänderten Level-2-Verordnung.
  • Zudem gibt es die Möglichkeit einer unternehmensspezifischen Anpassung des Volatility Adjustments, welche sich aus dem Vergleich des „Branchenportfolios“ für die Ermittlung des VA mit dem eigenen Portfolio ergibt. Dieses ist jedoch genehmigungspflichtig und hierfür müssen gewisse Kriterien erfüllt sein, siehe Artikel 77d Absatz 1c der geänderten Level-2-Verordnung.
  • Erwartete Auswirkung: Stabilere Eigenmittel durch ein robusteres VA.

Risikomarge

  • Wie bereits in der geänderten Rahmenrichtlinie angeführt ist (Artikel 77 (5a)) wird der Kapitalkostensatz (CoC-Satz) von derzeit 6% auf 4,75% gesenkt.
  • Zudem wird ein exponentieller und zeitabhängiger Lambda-Faktor ergänzt und dieser nun in Artikel 37(1) der geänderten Level-2-Verordnung spezifiziert als:

  • Erwartete Auswirkung: Durch den reduzierten CoC-Satz kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Risikomarge. Auch der neue Lambda-Faktor trägt dazu bei, dass die Risikomarge kleiner wird, auch wenn dieser Effekt durch den Floor von 50% (war in der geänderten Rahmenrichtlinie nicht angeführt) nun etwas geschmälert wird.

Zinsrisiko

  • Die Ermittlung des Zinsrisikos erfolgt nun basierend aus einer Kombination aus absoluten und relativen Schocks (sowohl im „up“ als auch im „down“ Szenario). Die konkreten Faktoren sind in den Artikel 167 und 168 der geänderten Level-2-Verordnung zu finden.
  • Zudem wird ein negatives Zinsumfeld nun explizit berücksichtigt (bisher musste bei Laufzeiten mit negativen Zinsen kein „Zins down“ Stress angesetzt werden).
  • Erwartete Auswirkung: Die gestresste „Zins down“ Zinskurve wird deutlich sinken. Für jene Unternehmen, bei denen „Zins down“ das maßgebliche Zinsrisiko ist, wird das Zinsrisiko daher merklich ansteigen. Allerdings wird der Effekt in dem Fall durch die geänderte Korrelationsmatrix im Marktrisiko (siehe unten) etwas abgeschwächt.

Aktienrisiko

  • In der geänderten Rahmenrichtlinie wurde eine neue „Aktienkategorie“ eingeführt – langfristige Aktieneinlagen („Long-term Equity Investments“; siehe Artikel 105a) – um Versicherer zu Investitionen in die Realwirtschaft zu ermutigen. Für diese Investments gilt ein reduzierter Risikofaktor von 22%, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. die Haltedauer von mindestens 5 Jahren. Bisher waren langfristige Aktieninvestments nur durch die Level-2-VO abgedeckt.
  • Die Kriterien hierfür (siehe Artikel 171a-171d der geänderten Level-2-Verordnung) sind nun „einfacher“ zu erfüllen wie die Kriterien für die Einstufung als „langfristige Aktieninvestments“ gemäß der ursprünglichen Level-2-VO (siehe Artikel 171a der ursprünglichen Level-2-VO).
  • Der Korridor für die symmetrische Anpassung wird von -/+10% auf -/+13% erweitert (siehe Artikel 172 der geänderten Level-2-Verordnung).
  • Erwartete Auswirkung: Diese neue „Aktienkategorie“ bietet Versicherern mit einer Buy-and-Hold-Strategie die Möglichkeit, Risikokapital zu reduzieren und gleichzeitig prozyklische Kapitalauswirkungen bei Marktschwankungen mehr abzuschwächen als bisher.

Korrelationsmatrix für das Marktrisiko

  • Die Korrelationsmatrix für das Marktrisiko wurde bei der Korrelation zwischen dem Spread- und dem Zinsrisiko im „Zins down Szenario“ von 0,5 auf 0,25 abgesenkt (siehe Artikel 164 der geänderten Level-2-Verordnung).

 

Überblick über die Änderungen in der Säule 2

Im Bereich der Governance werden die Anforderungen an den Vorstand um eine Strategie zur Förderung der Vielfalt erweitert, einschließlich der Festlegung individueller quantitativer Ziele für eine ausgewogene Geschlechtervertretung. Die Möglichkeit, Governance-Funktionen in Personalunion innezuhaben, wird auf kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen beschränkt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Versicherungsunternehmen müssen Transitionspläne entwickeln, die quantifizierbaren Ziele und Verfahren festlegen und deren Umsetzung überwachen. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass finanzielle Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren laufend überwacht werden, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken müssen auch in die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung („ORSA“) integriert werden, einschließlich der Berücksichtigung von mindestens zwei langfristigen Klimawandelszenarien. Es ist davon auszugehen, dass Aktuar:Innen hier maßgeblich mitarbeiten werden.

Die Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie umfasst auch die Einführung eines Liquiditätsrisikomanagements, das sicherstellen soll, dass Versicherungsunternehmen auch unter Stressbedingungen über ausreichend Liquidität verfügen. Der Liquiditätsrisikomanagementplan muss kurz-, mittel- und langfristige Risiken abdecken, wobei für die mittel- und langfristigen Risiken noch technische Regulierungsstandards folgen werden.

Weiters wurde das Proportionalitätsprinzip deutlich ausgedehnt und definiert nun sogenannte „kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen“ für die vereinfachte oder reduzierte Solvency II Bestimmungen gelten. Die Limite für „kleine Versicherungen“, die nicht unter Solvency II fallen, wurden zudem deutlich angehoben.

 

Überblick über die Änderungen in der Säule 3

SFCR & RSR

Durch die Trennung des SFCRs in einen Teil für Versicherungsnehmer und einen Teil für Experten, soll der SFCR auch für das „Nicht-Fachpublikum“ leichter verständlich / besser lesbar sein (siehe Artikel 292 (2) der geänderten Level-2-Verordnung). Durch die Trennung des SFCRs in diese zwei Teile, wird das gesamte Layout (Gliederung) geändert.

Hinzu kommt, dass der SFCR selektiv um Nachhaltigkeitsrisiken erweitert wird.

Durch „Vereinheitlichung“ von dem SFCR und dem RSR soll der Aufwand für die Unternehmen reduziert werden.

Fristen und Reporting:

Die Meldefristen für den SFCR und den RSR wurden verlängert, um den Unternehmen entgegenzukommen (siehe Artikel 35, 35b und 51 der geänderten Rahmenrichtlinie).

  • SFCR und RSR: Veröffentlichung zu YE + 18 Wochen (bisher: + 14 Wochen) bzw. beim RSR + 24 Wochen für Gruppen-RSR.
  • QRTs:
    • Jährliche QRTs: Veröffentlichung zu YE + 16 Wochen
    • Quartalsweise QRTs: Veröffentlichung zu YE + 5 Wochen

QRTs

Im Bereich der QRTs kommt es zu folgenden Änderungen:

  • Verringerung der Datenpunkte in den QRTs, falls diese bisher in zwei verschiedenen QRTs abgefragt wurden
  • Erfassung von NatCat Daten: Ergänzung von zwei neuen QRTs .
  • Anpassung der QRTs an den Solvency II-Review: die QRTs zu Volatility Adjustment und Übergangsmaßnahmen werden angepasst.

Details zur geänderten Gliederung von SFCR und RSR sowie den Anpassungen an den entsprechenden QRTs waren von Juli bis Oktober 2025 in Konsultation (ITS). Das finale Package aller Einreichungen der ITS wird bis März 2026 bei der Kommission eingereicht.

Überblick über die aktuellen Konsultationen

Momentan sind die folgenden Papiere in Konsultation. Rückmeldungen sind noch bis zur ersten Jänner Woche 2026 möglich:

  • Consultation on revised Guidelines on valuation of technical provisions
  • Consultation on RTS on simplified calculation of the risk margin
  • Consultation on revised ITS on disclosures templates to supervisory authorities
  • Consultation on Guidelines on powers to remedy liquidity vulnerabilities
  • Consultation on revised ITS on matching adjustment approval
  • Consultation on revised Guidelines on ring-fenced funds

Wesentliche Handlungsfelder zur Vorbereitung auf das Inkraft-Treten des SII Reviews mit Fokus auf aktuarielle Themengebiete

  • Auswirkungsanalysen – Säule 1: Beobachtung der Entwicklungen im Solvency II Review, insbesondere hinsichtlich Änderungen am „Formelwerk“ für Säule 1. Quantifizierung der Auswirkungen auf die versicherungstechnischen Rückstellungen, Eigenmittel, SCR und Solvenzquote.
  • Integration von Nachhaltigkeitsrisiken: Mitwirkung bei der Erstellung eines Sustainability risk plans, insbesondere bei der Quantifizierung der ESG-Risiken und der Berechnung der Auswirkung der ESG-Szenarien auf die Solvabilität.
  • Reporting: Anpassung der Berichterstattung – insbesondere, wenn vereinfachte Berichts- und Offenlegungspflichten angewendet werden – aber auch in Verbindung mit Nachhaltigkeitsrisiken, Liquiditätsrisikomanagement, makroprudentiellen Instrumenten, sowie hinsichtlich der geänderten SFCR-/RSR-Struktur und der QRTs.

Punschfest 2. Dezember 2025

Das diesjährige AVÖ Punschfest hat am 2. Dezember 2025 im Zentrum Wiens auf der Dachterrasse vom Klyo stattgefunden. Wieder hat der AVÖ Vorstand zu einem vorweihnachtlichen Zusammentreffen bei Punsch und Bier geladen – und die Mitglieder sind der Einladung in großer Anzahl gefolgt: etwa 60 Mitglieder haben dem kalten regnerischen Wetter getrotzt und sich eingefunden. Die Freude der AVÖ Mitglieder konnte dadurch nicht getrübt werden: Die Atmosphäre bleib einladend und die Aktuarinnen und Aktuare nutzen die Möglichkeit für einen regen Austausch untereinander. Auch beim offiziellen Ende gegen 21.30 Uhr war noch immer eine kleine Delegation vor Ort, die sich bei den letzten Getränkeresten aufgewärmt bzw. dem kalten Wetter mit kaltem Bier getrotzt hat. Wir hoffen, dass der Abend von allen genossen werden konnte und freuen uns auf weitere Events mit euch im neuen Jahr. An dieser Stelle bleibt uns nur noch „Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026!“ zu wünschen.

Best Agers 20. November 2025

Am 20. November 2025 fand das erste Best Agers Treffen im Salm Bräu in Wien statt. Eine gute Handvoll erfahrener Aktuare und eine Aktuarin sind der Einladung gefolgt und haben sich eingefunden, um alte Erfahrungen und Geschichten zu wiederholen und neu aufleben zu lassen. 

 

Neben Erinnerungen sind auch aktuelle Themen und Entwicklungen der Versicherungswirtschaft ausgetauscht und diskutiert worden. Daneben wurde von einem Best Ager auch ein Mitgliedsausweis der AVÖ aus Papier, der besonders von den jungen Teilnehmern interessiert gemustert wurde, mitgebracht – wann wurden diese eingestellt?

 

Ein Bild vom Treffen findet sich nachfolgend. 

 

Wir freuen uns über alle, die der Einladung von Mario Kasper stellvertretend für die AVÖ gefolgt sind und bedanken uns bei ihm für die Organisation und das Engagement. Wir hoffen auf eine baldige Wiederholung mit reger Teilnahme.

Jungaktuarstreffen 25. November 2025

Am 25. November 2025 fand wieder einmal ein mit Spannung erwartetes Jungaktuarstreffen der AVÖ statt. Etwa 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der freundlichen Einladung von Ernst & Young in die EY Lounge in den Norden Wiens. 

Ein eigener Barkeeper hat für antialkoholische und alkoholische Getränke den ganzen Abend lang gesorgt. Ein Highlight war der EY-Cocktail, der viel Anklang gefunden hat. Daneben gab es ein tolles Buffet inklusive verlockender Nachspeisen. Die großzügige Gastfreundschaft schuf eine lockere und gesellige Atmosphäre, die den perfekten Rahmen für interessante Gespräche und wertvollen Austausch bot.

Als zusätzliche Neuerung haben wir diesmal auch bewusst einige Studierende eingeladen, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich direkt mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche zu vernetzen und Fragen zur Ausbildung oder zum Berufseinstieg beantwortet zu bekommen. Wir möchten den nächsten Generationen auch gleich eine Austauschplattform bieten und sie bestmöglich abholen. Diskutiert wurde den ganzen Abend über aktuelle Entwicklungen, neue Projekte und Herausforderungen im Versicherungsmarkt.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Kommen sowie bei Christopher Grocholski stellvertretend für EY für die Organisation und die wunderbare Location.

Wir freuen uns bereits jetzt auf das nächste Jungaktuarstreffen und hoffen, wieder viele von euch begrüßen zu dürfen!

 

Update aus dem AVÖ-Arbeitskreis Data Science

Der KI-Zug fährt weiter auf Hochgeschwindigkeit – und Aktuar:innen sind mitten drin. Zwei Ressourcen stechen derzeit besonders hervor:

🌐 AIforActuaries.org – die neue zentrale Wissensdrehscheibe

Die Plattform wächst und bietet eine kuratierte Sammlung aktuarieller KI-Informationen, Tutorials und Austauschforen.

Neu dabei: ChatGPT-Assisted Modelling – eine Videoreihe für einen ruhigen Abend, die zeigt, wie LLMs Modellierung, Datenexploration und Interpretation unterstützen können.

👉 https://www.aiforactuaries.org/posts/learning-chatgpt-assisted-modelling

💻  IAA/AAE GitHub Repository – praxisnahe Case Studies

Unter github.com/IAA-AITF entsteht eine Sammlung an direkt anwendbaren aktuariellen KI-Materialien.

Ein Highlight ist die Case Study „AI Tools for Actuaries“ (👉 https://github.com/IAA-AITF/Actuarial-AI-Case-Studies/tree/main/case-studies), ein praxisorientiertes Curriculum mit konkreten Beispielen und Codes u. a. zu Validierung und Explainability von Black-box-Modellen

Kurz: Ein Schatz für alle, die KI praktisch anwenden möchten. Reinschauen lohnt sich!

🎓 Vorschau 2025

Der Arbeitskreis Data Science bleibt am Puls der Zeit und wird im Jahr 2025 Vorträge und Seminare in drei Formaten anbieten – und lädt alle Aktuar:innen dabei ein, diese neuen Ressourcen aktiv zu nutzen und mitzugestalten.
  • AMC – kompakter Vortrag zu KI inkl. ausgewählter Use Cases plus Ausblick auf die neue Seminarreihe.

  • Seminarreihe – praxisnahe Vertiefung aktuarieller Data-Science- und KI-Methoden.

  • Kurzvortragsreihe – regelmäßige Einblicke in echte KI-Use-Cases aus der Branche.

Berufsbegleitende Ausbildung: Krankenversicherungsmathematik in Klagenfurt

Im November wird am M/O/T in Klagenfurt das Fach Krankenversicherungsmathematik im Rahmen der berufsbegleitenden Aktuarausbildung angeboten.

Zielgruppe sind Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung anstreben, welche zur Tätigkeit als Aktuar und Aktuarin befähigt sowie Personen die in Versicherungen, Banken oder anderen Organisationen im Bereich von Versicherungsgeschäften tätig sind und über die nötigen mathematischen Vorkenntnisse verfügen.

Die Veranstaltung besteht aus einem Vor-Ort Teil am 14.& 15.11. und bietet somit auch die Möglichkeit für den persönlichen Austausch mit dem Vortragenden bzw. unter den Zuhörern. Die ergänzenden digitalen Sessions sind gut mit dem Beruf vereinbar.

Link zu Anmeldung:

Für alle denen im Rahmen der Aktuarausbildung noch das Fach Versicherungsaufsichtsrecht fehlt, dieses steht in Graz auf dem Programm und findet erst im Februar statt und überschneidet sich daher nicht mit dem Fach Krankenversicherungsmathematik.

Link zu Anmeldung:

Das AVÖ-Sommerfest 2025

Am 16. September 2025 hat der Vorstand die Mitglieder der AVÖ zum zweiten Mal in die Strandbar Herrmann zum AVÖ-Sommerfest und spätsommerlichen Zusammentreffen eingeladen. Nachdem es am Vortag geregnet hatte, waren alle Angemeldeten voller Sorge, ob das Wetter halten würde. Allerdings hatten wir Glück: es blieb trocken, kurz blitzte die Sonne durch und die Temperaturen waren wärmer als erwartet. Daher konnten über 75 AVÖ-Mitglieder Spritzer, Bier oder andere erfrischende kalte Getränke genießen. Daneben haben die diversen Essensstände die kulinarische Versorgung abgerundet. Das Event blieb weit bis nach 21.00 Uhr gut besucht und die Gelegenheit des Austauschs nach der Sommerpause wurde gut angenommen. Alle konnten den Abend in vollen Zügen genießen und freuen sich auf die nächsten Zusammenkünfte. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Arbeitskreis Versicherung – Arbeitsgruppe zur Angemessenheit des Rückkaufsabstrichs in der Lebensversicherung

In der Lebensversicherung ist es üblich, dass bei Rückkauf eines Vertrages nicht die gesamte Deckungsrückstellung ausgezahlt wird, sondern ein tariflich festgelegter Rückkaufsabstrich abgezogen wird. Diese Praxis ist durch § 176 (4) VersVG gedeckt, wonach „der Versicherer zu einem Abzug berechtigt ist, wenn dieser vereinbart und angemessen ist“. Nach einer Klage des VKI hat der OGH am 28.6.2023 klargestellt, dass sich die vom VersVG verlangte Angemessenheit nicht nur auf die Gründe für den Abzug bezieht, sondern auch auf dessen Höhe. Es ist also im Einzelfall vor Gericht nachzuweisen, dass die im Bestand durch Kündigungen entstehenden Aufwände und Nachteile (grob) der Höhe der (pauschal) verrechneten Rückkaufsabschläge entsprechen.  

 

Die dazu im Versicherungsverband geführten Diskussionen haben ergeben, dass zwar diverse Gründe für einen Rückkaufsabstrich genannt werden können, aber die Quantifizierung schwierig ist und idealerweise von allen Unternehmen gleichartig vorgenommen werden sollte. Daher wurde die Frage an die AVÖ gerichtet, nach welchen Grundsätzen die Angemessenheit bewertet werden sollte und wie dies in der Praxis umsetzbar ist. Dazu wurde im September 2023 eine Arbeitsgruppe im Arbeitskreis Versicherung eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat Material gesammelt und begleitet eine diesbezügliche Masterarbeit an der TU Wien, die bis zum September 2025 vorliegen soll. Darauf aufbauend ist geplant, in der Arbeitsgruppe einen „Leitfaden“ zu erstellen, wie die Angemessenheit des Rückkaufsabstrichs bewertet und nachgewiesen werden kann. Da dieser Nachweis vor Gericht erbracht werden muss, ist diese Dokumentation nicht nur für neu entwickelte Tarife wichtig, sondern auch für den gesamten Altbestand. Aktuell wurde bereits ein Unternehmen geklagt und der Nachweis der Angemessenheit des Rückkaufsabstrichs verlangt. Dabei konnte schon auf Überlegungen aus dem Arbeitskreis aufgebaut werden.

 

Demnächst (nach Vorliegen der Masterarbeit) wird es also richtig spannend in der Arbeitsgruppe. Weitere TeilnehmerInnen, die sich für die Mitarbeit interessieren und am Leitfaden zur Angemessenheit des Rückkaufsabstrichs mitwirken wollen, sind herzlich willkommen (bitte um Meldung bei Klaus Wegenkittl).