Rechnungsgrundlagen

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Hohe Inflation – angemessene Steigerungsannahmen für Sozialkapital Bewertungen

Für die bilanzielle Bewertung von Sozialkapital müssen Anwender – also oftmals Unternehmen – des UGB bzw. AFRAC 27 sowie der IFRS bzw. IAS 19 in der Regel direkt und/oder indirekt durch zu erwartende Inflation bedingte mittel- bis langfristige Steigerungsannahmen (etwa VPI-Indexierungen und/oder Gehalts-/Kollektivvertrags-/Pensionsanpassungen) nach dem best estimate Prinzip festlegen und ansetzen. Versicherungsmathematische Gutachter sind hier wie immer und in der aktuellen Lage besonders gefordert kompetent zu beraten und umzusetzen.

Im letzten Meeting des AK Sozialkapital im Oktober 2022 sowie unter den Teilnehmenden zum ÖFdV Seminar „Sozialkapital und Personalrückstellungen“ am 7. November wurde diese Thema aus Anlass der seit relativ kurzer Zeit rasanten Inflationsentwicklung diskutiert. Die wesentlichen und weitgehend einstimmigen Meinungen daraus sind hier kurz zusammengefasst:

Ein künftiger Rückgang der allgemein gestiegenen Preise wird eher nicht erwartet, abgesehen von ggf. punktuellen Ausnahmen und Energiepreisen.

Kurzfristig angemessen hohe Steigerungsannahmen für maximal ca. 5 Jahre, mindestens für die Jahre 2022 und 2023 sollten berücksichtigt werden.

Mittel und langfristig liegen eindeutige Absichtserklärungen der EZB vor, am bisherigen Inflationsziel 2% festhalten zu wollen. Abweichungen davon in den mittel und langfristigen Bewertungsannahmen wären daher aktuell eher schwer zu argumentieren. Die EZB hat jedenfalls am 27.10.2022 u.a. erklärt: „… Der EZB Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 % stabilisiert.“.

Wir werden das Thema jedenfalls weiter beobachten und ggf. weiter diskutieren.

AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung

(für die Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen)

Diese Pensionstafeln stellen die neuesten Rechnungsgrundlagen zur Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen in Österreich dar. Sie wurden im August 2018 veröffentlicht und aus Daten der Sozialversicherungen sowie aus Daten der Statistik Austria und der Pensionskassen hergeleitet.

Ausführliche Dokumentation der Anwendung, des benutzten Datenmaterials und der Erstellung der Tafel

Die Tafeln liegen geschlechterspezifisch für Angestellte und den Mischbestand jeweils in zwei Varianten vor, die sich in der Definition der Invalidität unterscheiden, je nachdem, ob der Bezug von Rehabilitationsgeld als Invalidität gewertet wird.

Empfehlungen der Arbeitskreise Pensionskassen, Sozialkapital und Rechnungsgrundlagen zur Anwendung der Tafel (Protokoll der Arbeitskreis-Sitzung vom 6. September 2018)

Vergleich der geschlechtsspezifischen  Sterbewahrscheinlichkeiten – Aktiven und Alterspensionistensterblichkeiten

Die ÖFdV als Tochtergesellschaft der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) vertreibt und lizensiert die Rechnungsgrundlagen. Sie können die Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P hier bestellen.

Zur Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R

Überprüfung der Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R
Präsentation zur Überprüfung

Im Jahr 2019 wurde vom Arbeitskreis Rechnungsgrundlagen eine tourliche Überprüfung der Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R zur Bewertung von privaten Rentenversicherungsverträgen in Österreich durchgeführt. Im Vergleich zu zahlreichen Vergleichsbeständen (Bevölkerung, ASVG-Pensionisten, Pensionskassenbestände, Versichertenbestände) wurden die einzelnen Komponenten der Tafel einer Plausibilisierung unterzogen. Dabei konnten nach den aktuellen Beobachtungen keine Unplausibilitäten oder Fehlentwicklungen in der Abweichung von den Annahmen der Rententafel festgestellt werden. Daher spricht aus aktueller Sicht nichts gegen die weitere Anwendung der Rententafel AVÖ 2005-R für private Rentenversicherungen in Österreich.

Eine genaue Ableitung aus tatsächlichen österreichischen Rentenversicherungsbeständen ist allerdings mangels Bestandsdaten nach wie vor nicht möglich. Ebenso sei darauf hingewiesen, dass die Rententafel AVÖ 2005-R keinen expliziten Abschlag für stochastische Schwankungsrisiken enthält, weil diese stark von der Bestandsgröße und -zusammensetzung abhängen.  Allerdings haben sich in der Rententafel durch den etwas geringer eingetretenen Trend bereits kleine Sicherheiten aufgebaut.

Rententafel AVÖ 2005-R unisex

Die unisex-Rechnungsgrundlagen für die Rentenversicherung, welche im April 2012 vorgestellt wurden und zur Bewertung in der Privatversicherung dienen, finden sie unter

Download ZIP Archiv beinhaltet folgende Dateien:

  • EXCEL: AVOe2005R unisex.xlsx
  • EXCEL mit Konstruktion der Tafel: Konstruktion AVOe2005R unisex.xlsx
  • PDF: Deutsche Beschreibung: Konstruktion der unisex-Rententafel AVÖ 2005 R unisex Veröffentlichung.pdf

Rententafel AVÖ 2005R

Die Rechnungsgrundlagen für die Rentenversicherung, welche im Mai 2005 im Rahmen der AVÖ Generalversammlung vorgestellt wurden und zur Bewertung in der Privatversicherung dienen finden sie unter

Referenzsterbetafel und -stornovektor des Gesamtbestands 2012-16

Im AK Rechnungsgrundlagen der AVÖ wurde die Gesamtbestandsabfrage der österreichischen Lebensversicherer (2012-2016) ausgewertet und Referenztafeln für die Sterblichkeit und das Stornoverhalten abgeleitet.

Diese Tafeln sind nur als Vergleichswerte für interne Untersuchungen gedacht sind und nicht zur Tarifierung, Reservierung oder der Bestimmung von Best Estimates unmittelbar entworfen.  Hauptgrund hierfür ist die geringe Granularität der Daten und die aufgrund äußerer Umstände insgesamt niedrige Datenqualität.

Nichtsdestotrotz stellt diese Bestandsabfrage durch die FMA erstmals tatsächliche Versichertendaten zur Verfügung und kann daher sehr wohl als wertvolle Referenztafel für Vergleichszwecke dienen.