Zur Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R

Überprüfung der Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R
Präsentation zur Überprüfung

Im Jahr 2019 wurde vom Arbeitskreis Rechnungsgrundlagen eine tourliche Überprüfung der Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R zur Bewertung von privaten Rentenversicherungsverträgen in Österreich durchgeführt. Im Vergleich zu zahlreichen Vergleichsbeständen (Bevölkerung, ASVG-Pensionisten, Pensionskassenbestände, Versichertenbestände) wurden die einzelnen Komponenten der Tafel einer Plausibilisierung unterzogen. Dabei konnten nach den aktuellen Beobachtungen keine Unplausibilitäten oder Fehlentwicklungen in der Abweichung von den Annahmen der Rententafel festgestellt werden. Daher spricht aus aktueller Sicht nichts gegen die weitere Anwendung der Rententafel AVÖ 2005-R für private Rentenversicherungen in Österreich.

Eine genaue Ableitung aus tatsächlichen österreichischen Rentenversicherungsbeständen ist allerdings mangels Bestandsdaten nach wie vor nicht möglich. Ebenso sei darauf hingewiesen, dass die Rententafel AVÖ 2005-R keinen expliziten Abschlag für stochastische Schwankungsrisiken enthält, weil diese stark von der Bestandsgröße und -zusammensetzung abhängen.  Allerdings haben sich in der Rententafel durch den etwas geringer eingetretenen Trend bereits kleine Sicherheiten aufgebaut.

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