Arbeitskreis Sozialkapital

Ich habe die Leitung des Arbeitskreises Sozialkapital 2013 übernommen und seither Aufgabenverteilung und Veröffentlichungen neu organisiert. Der Arbeitskreis besteht heute aus 16 Aktuarinnen und Aktuaren, die unselbstständig oder selbstständig für Beratungsunternehmen tätig sind, mit teilweise unterschiedlichen Schwerpunkten.

In den letzten Jahren lag der Hauptfokus eindeutig auf der AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB), ihren bisher vier Überarbeitungen/Erweiterungen/Änderungen und den dadurch verbundenen aktuariellen Fragestellungen, wie z. B. der Feststellung einer “vollständigen Deckung” oder Überprüfung der Ansammlung der Deckungsrückstellung jeweils bei Rückdeckungsversicherung; pauschale versus bestandsabhängige Duration; Methode zur Findung von plausiblen Trendannahmen; finanzmathematische versus versicherungsmathematische Bewertung; Annahmen zur Fluktuation; Unterschiedsbetrag – Feststellung und Verteilung; Teilwertmethode I und II; Nutzung von Wahlrechten bei unterschiedlichen Verpflichtungen/Plänen. Zu diesen und anderen Themen haben wir Hilfestellungen primär für unsere Mitglieder erarbeitet, ggf. aktualisiert und in der Bibliothek Sozialkapital veröffentlicht:

Regelmäßige Veröffentlichungen an gleicher Stelle: Empfehlung der AVÖ zu zulässigen Rechnungszinssätzen gemäß AFRAC 27, monatlich; IAS 19 – Empfehlung Zinssatz, alle drei Monate.

Auch die Veröffentlichung der AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung im August 2018 i.V.m. der Veröffentlichung der UGB – Override-Verordnung hatte uns einige Zeit auf Trab gehalten. Edmond Halley (1656–1742) wird die Erstellung der ersten bekannten Sterbetafel zugeschrieben und damit verbunden nicht weniger als die Begründung der Versicherungsmathematik überhaupt.

So verlässlich wie die periodische Wiederkehr des nach ihm benannten Kometen ist auch die Wiederkehr eines bestimmten Diskussionsthemas im Arbeitskreis, jeweils nach durchaus einigen Jahren der “Abstinenz”: Welche Hinterbliebenenanwartschaftsmethode ist, je nach konkretem Anwendungsfall, zu bevorzugen, Kollektiv- oder Individualmethode? Aber die Hoffnung lebt, dass es uns tatsächlich gelungen sein möge, hierzu eine finale Festlegung nach Fallunterscheidungen im Arbeitskreis getroffen zu haben. Wenn auch “leider” nicht einstimmig.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei allen Arbeitskreismitgliedern ganz herzlich für Ihre Mitarbeit und die sehr gut funktionierende Arbeitsteilung im Arbeitskreis bedanken und freue mich auf weitere interessante Herausforderungen und Diskussionen.

Autor: DI Sven Jörgen, Leiter des Arbeitskreises Sozialkapital

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