Aktuare sind versicherungs- und finanzmathematische Sachverständige, die überwiegend im Versicherungs-, Pensions- und Finanzwesen tätig sind. Sie sind Experten in der Anwendung mathematisch-statistischer Methoden unter Berücksichtigung der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung und Kalkulation von Produkten, der Bewertung zukünftiger Leistungsverpflichtungen, sowie der finanziellen Risikoeinschätzung und -steuerung. Ihre fachlich unabhängige Expertise setzen sie dabei in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder als Selbstständige zum Nutzen der Kunden, der Unternehmen sowie von Aufsichtszwecken ein.
Hochschulstudien für Mathematik bieten derzeit die Technische Universität Wien, die Universität Wien, die Paris Lodron Universität Salzburg, die Johannes Kepler Universität Linz, die Karl-Franzens-Universität Graz und die Technische Universität Graz an.
Voraussetzung für die Anerkennung als Aktuar
Richtlinien für die Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare 08.09.1999
- Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 04.06.2009
- Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 12.05.2005
Richtlinie Berufsständisches Seminar – Professionalism (Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 04.06.2009)
Antrag zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare
Für den Antrag zur Aufnahme füllen Sie bitte das Antragsformular online aus und laden Sie die folgenden Dokumente hoch:
- Tabellenteil inklusive Fächerkatalog (mit Unterschrift des vorgesetzten Aktuars, wenn vorhanden)
- Abschlusszertifikat(e) für universitäre Ausbildung(en)
- Prüfungszeugnisse als Nachweis der aktuariellen Ausbildung (Sammelzeugnis)
- Teilnahmebestätigung “Berufsständisches Seminar – Professionalism”
- Bestätigung(en) bisheriger (aktuarieller) beruflicher Tätigkeiten (falls nicht im Tabellenteil bereits enthalten)
- Gegebenenfalls ergänzende Angaben/Beilagen