Dieser Themenkreis wird vom AVÖ-Arbeitskreis Versicherung abgedeckt.
Der Leitfaden (Stand Mai 2026) und die zugehörigen EXCEL-Berechnungsdateien
- Kapitel 2.2: Rückkaufsabstrich wegen steigender Zinsstrukturkurve
- Kapitel 3.2.2:Rückkaufsabstrich wegen Verwaltungskosten Methode II
- Kapitel 4.3: Rückkaufsabstrich wegen Bereitstellung von Risikokapital
wurde in der AVÖ-Vorstandssitzung am 08.05.2026 beschlossen und gilt ab sofort.
Die Tarife der Lebensversicherung sehen in der Regel vor, dass bei Rückkauf ein Rückkaufsabstrich angewendet wird, der in den versicherungsmathematischen Grundlagen des Tarifs festgelegt ist und mit dem Kunden vereinbart wird. Die Gestaltung und Höhe des Rückkaufsabstrichs unterliegt lediglich der Vorgabe des § 176 (4) VersVG, wonach „der Versicherer zu einem Abzug nur berechtigt ist, wenn dieser vereinbart und angemessen ist“.
Zur Bestimmung der Angemessenheit des Rückkaufsabstrichs gab es bisher in Österreich keine Vorgaben. Der vorliegende Leitfaden schließt diese Lücke und umfasst auch EXCEL-Berechnungsblätter, mit denen die vorgestellten Berechnungen durchgeführt werden können.
AVÖ Leitfaden Krankenversicherung v1.0 – 2022-11-21
EMPFEHLUNG AVÖ MODIFIKATION DER VOLKSSTERBETAFEL 2000_02
Diese Empfehlung wurde vom Vorstand der AVÖ am 22.2.2005 beschlossen und in den „Mitteilungen der Aktuarvereinigung Österreichs“, Heft 13 vom April 2006, auf Seite 23-24 als Richtlinie 5.0/2005 der AVÖ veröffentlicht.
Branchenstandard PRIIP Kategorie 4
Der Leitfaden AVÖ Branchenstandard PRIIP Kategorie 4 (Stand September 2023) wurde vom Arbeitskreis Versicherung der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH (ifa Ulm) erstellt und in der aktuellen Fassung am 8. September 2023 vom Vorstand der AVÖ beschlossen. Der für die Berechnung erforderliche Zuschlag für Kuponerträge österreichischer Bundesanleihen beträgt 0,25 %.
Weitere Unterlagen dazu finden sich im Mitgliederbereich unter dem Thema Versicherung.
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz setzt sich aus dem Gesetzestext und den dazugehörigen Verordnungen zusammen.
Leitfaden der AVÖ
- Leitfaden zur Umsetzung von IFRS 4 für Aktuare
- IASP 3 – Klassifizierung von Versicherungsverträgen
- IASP ? – Anhangsangaben
- IASP ? – Eingebettete Derivate
- Leitfaden zur Bilanzierung nach IAS/US-GAAP in österreichischen Versicherungsunternehmen
Überleitungsschema zu obigem Leitfaden