CPD-Weiterbildung

In der Überzeugung, dass eine berufsbegleitende Weiterbildung unverzichtbar ist, mit dem Ziel, das Ansehen des Berufsstands zu fördern, und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen hat die AVÖ Mindeststandards festgesetzt, die sukzessive weiterentwickelt werden sollen. Für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare wurde in der Generalversammlung vom 4. Juni 2009 eine obligatorische Weiterbildung (Continuing Professional Development, CPD) beschlossen.

CPD-Richtlinie: Obligatorische Weiterbildung für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare (Continuing Professional Development, CPD)
Beschluss der Generalversammlung vom 30.11.2023

Seminare für die obligatorische Weiterbildung für Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare bieten u. a. folgende Organisationen:

 

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