Rechnungsgrundlagen

Überblick und zentrale Bausteine

Rechnungsgrundlagen bilden die zentrale Basis für alle versicherungsmathematischen Berechnungen in der Personenversicherung. Sie umfassen die Gesamtheit der Annahmen und Parameter, die zur Kalkulation von Prämien sowie zur Bestimmung von Deckungsrückstellungen verwendet werden. Damit stellen sie sicher, dass Versicherungsverpflichtungen langfristig erfüllbar bleiben und Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Die Rolle der Aktuar:innen

Aktuar:innen spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung und Anwendung von Rechnungsgrundlagen.
Sie stellen sicher, dass die zugrunde liegenden Annahmen die relevanten Risiken realistisch und konsistent abbilden und sowohl fachlich fundiert als auch regulatorisch konform sind.

Zu ihren zentralen Aufgaben zählen:

Herleitung und Auswahl der Annahmen

Aktuar:innen entwickeln Rechnungsgrundlagen wie Sterbe- oder Invalidentafeln und legen Parameter wie den Rechnungszins fest. Dabei berücksichtigen sie sowohl historische Daten als auch zukünftige Trends (z. B. steigende Lebenserwartung), ebenso wie aufsichtsrechtliche Anforderungen.

Laufende Überprüfung und Anpassung

Da sich Rahmenbedingungen und Risiken verändern, werden die verwendeten Grundlagen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Sicherstellung von Qualität und Nachvollziehbarkeit

Aktuar:innen prüfen die Plausibilität der Ergebnisse, dokumentieren ihre Methoden und sorgen für Transparenz sowie Konsistenz.

Themenbereiche

Biometrische Annahmen

z.B. Ausscheidewahrscheinlichkeiten wie Sterblichkeit oder Invalidität dargestellt in Sterbe- oder Invalidentafeln

Finanzielle Parameter

Insbesondere der Rechnungszins, der zur Bewertung zukünftiger Zahlungen dient.

Kostenannahmen

Zuschläge für Abschluss- und Verwaltungskosten

Verhaltensannahmen

z.B. Stornoverhalten von Versicherungsnehmern

Je nach Zielsetzung und Sicherheitsniveau unterscheidet man zwischen Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung und 2. Ordnung:

Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung (vorsichtige Annahmen)

Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung enthalten bewusst Sicherheitsmargen (Risikozuschläge oder -abschläge). Sie werden vor allem für die Prämienkalkulation und die Deckungsrückstellungen verwendet.

Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung (realistische Annahmen)

Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung basieren auf bestmöglichen Schätzwerten ohne Sicherheitszuschläge. Sie spiegeln somit die erwarteten tatsächlichen Verhältnisse wider.

Regulatorische Grundlagen

AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung

Für die Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen.

Diese Pensionstafeln stellen die neuesten Rechnungsgrundlagen zur Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen in Österreich dar. Sie wurden im August 2018 veröffentlicht und aus Daten der Sozialversicherungen sowie aus Daten der Statistik Austria und der Pensionskassen hergeleitet.

Die Tafeln liegen geschlechterspezifisch für Angestellte und den Mischbestand jeweils in zwei Varianten vor, die sich in der Definition der Invalidität unterscheiden, je nachdem, ob der Bezug von Rehabilitationsgeld als Invalidität gewertet wird.

Rechnungsgrundlagen über ÖFdV erhältlich:

Rententafel AVÖ 2005-R unisex

Für die Bewertung von Rentenverpflichtungen in Österreich.

Die Rententafel AVÖ 2005-R unisex ist eine zentrale versicherungsmathematische Grundlage für die Bewertung und Kalkulation privater Rentenversicherungen in Österreich. Sie basiert auf geschlechtsneutralen Annahmen zur Lebenserwartung und dient der Berechnung von Barwerten sowie Rentenfaktoren. Ihre Angemessenheit wurde zuletzt 2019 bestätigt.

  • Rententafel AVÖ 2005R Unisex
  • Konstruktion der Tafel
  • Beschreibung

Leitfäden und Empfehlungen der AVÖ

Eine Modifizierung der Sterbetafel 2000/2002 im jungen Altersbereich wird empfohlen, um unerwünschte Effekte bei Prämien und Deckungsrückstellungen zu vermeiden.

Zur Angemessenheit der Rententafel AVÖ 2005-R

Im Jahr 2019 wurde die Rententafel AVÖ 2005-R im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung sorgfältig auf ihre Angemessenheit hin untersucht. Dabei bestätigte sich ihre weiterhin sachgerechte und verlässliche Anwendung in der Praxis.

EMPFEHLUNG AVÖ MODIFIKATION DER VOLKSSTERBETAFEL 2000_02

Eine Modifizierung der Sterbetafel 2000/2002 im jungen Altersbereich wird empfohlen, um unerwünschte Effekte bei Prämien und Deckungsrückstellungen zu vermeiden.

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