Aktuarinnen und Aktuare sind versicherungs- und finanzmathematische Sachverständige, die überwiegend im Versicherungs-, Pensions- und Finanzwesen tätig sind. Sie sind Expertinnen und Experten in der Anwendung mathematisch-statistischer Methoden unter Berücksichtigung der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Ihre fachlich unabhängige Expertise setzen sie in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder als Selbstständige zum Nutzen der Kundinnen und Kunden sowie für Aufsichtszwecke ein.
Zu ihren Aufgaben zählen u. a. die Gestaltung und Kalkulation von Produkten, die Bewertung zukünftiger Leistungsverpflichtungen und die Einschätzung finanzieller Risiken.
Fachspezifische Schwerpunkte können Studierende bereits im Rahmen eines Mathematikstudiums an folgenden Universitäten setzen:
- Technische Universität Wien, Finanz- und Versicherungsmathematik
- Universität Graz und Technische Universität Graz, Studium der Mathematik mit Vertiefung Finanz- und Versicherungsmathematik
Des Weiteren bieten in Österreich alle großen Universitäten Hochschulstudien für Mathematik an, eine der Grundvoraussetzungen zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der AVÖ:
- Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
- Johannes Kepler Universität Linz
- Paris Lodron Universität Salzburg
- Technische Universität und Universität Graz
- Technische Universität Wien
- Universität Innsbruck
- Universität Wien
Voraussetzung für die Anerkennung als Aktuar
Neben einem Diplom- oder Masterstudium in Mathematik muss ein Nachweis über fachspezifisches Wissen und ausreichend Praxiserfahrung erbracht werden. Eine genaue Beschreibung der Aufnahmebedingungen findet sich in den folgenden Richtlinien sowie der zugehörigen Änderungen und Ergänzungen:
Richtlinien für die Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare 08.09.1999
- Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 04.06.2009
- Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 12.05.2005
Richtlinie Berufsständisches Seminar – Professionalism (Änderung und Ergänzung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 04.06.2009)
Antrag zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare
Für den Antrag zur Aufnahme füllen Sie bitte das Antragsformular online aus und laden Sie die folgenden Dokumente hoch:
- Tabellenteil inklusive Fächerkatalog (mit Unterschrift des vorgesetzten Aktuars, wenn vorhanden)
- Abschlusszertifikat(e) für universitäre Ausbildung(en)
- Prüfungszeugnisse als Nachweis der aktuariellen Ausbildung (Sammelzeugnis)
- Teilnahmebestätigung “Berufsständisches Seminar – Professionalism”
- Bestätigung(en) bisheriger (aktuarieller) beruflicher Tätigkeiten (falls nicht im Tabellenteil bereits enthalten)
- Gegebenenfalls ergänzende Angaben/Beilagen
Anfrage zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare
Sie können an den AVÖ-Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung per Online-Formular eine Anfrage stellen, ob Ihre Hochschulausbildung und Ihre Berufserfahrung die Anforderungen zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare erfüllen. Bitte füllen Sie hierzu den Tabellenteil inklusive Fächerkatalog so vollständig wie möglich aus und senden Sie uns Ihre Abschlusszertifikate und sonstigen Unterlagen (Sie können alle Unterlagen über das Online-Formular hochladen).