Sozialkapital
Allgemeine Beschreibung
Im Bereich der betrieblichen Vorsorge bezeichnet Sozialkapital die versicherungsmathematisch (ggf. auch finanzmathematisch) zu bewertenden Rückstellungen für zukünftige Leistungsansprüche der Mitarbeitenden. Diese Rückstellungen sind im Jahresabschluss von Unternehmen, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, als Verpflichtungen zu bilanzieren. Die regelkonforme Ermittlung dieser Rückstellungserfordernisse ist essenziell für die korrekte finanzielle Darstellung und die nachhaltige Sicherstellung der Vorsorgeverpflichtungen.
Die Rolle der Aktuar:innen
Versicherungsmathematisch qualifizierte Aktuar:innen übernehmen eine zentrale Rolle bei der Auswahl und Festlegung der relevanten Bewertungsparameter die maßgeblichen Einfluss auf die Rückstellungsberechnung haben. z.B. Wertsteigerungs-Annahmen ggf. basierend auf Annahmen zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) und Auswahl angemessener zulässiger Zinssätze und Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Fluktuationswahrscheinlichkeiten, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten,…).
Sie beraten Organisationen bei der Neu- oder Umgestaltung betrieblicher Vorsorgeangebote und erstellen versicherungsmathematische Prognosemodelle zur mehrjährigen Finanzplanung sowie zur Beurteilung und Steuerung der finanziellen Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien. Zudem erarbeiten sie Empfehlungen, Richtlinien und Hinweise zur Unterstützung der aktuarischen Praxis im Bereich Sozialkapital.
Diese Tätigkeiten erfolgen stets unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.
Themenbereiche
Versicherungsmathematische Bewertung von Rückstellungen für betriebliche Altersvorsorge
Wahl und Anwendung relevanter Bewertungsparameter, insbesondere Steigerungsannahmen, Zinssätze und Rechnungsgrundlagen
Beratung und Modellberechnungen bei Neu- und Umgestaltung betrieblicher Vorsorgeangebote
Entwicklung und Einsatz versicherungsmathematischer Prognosemodelle für mehrjährige Finanzplanungen
Integration regulatorischer und bilanzrechtlicher Vorgaben in die Gutachtenerstellung
Erarbeitung praxisorientierter Empfehlungen, Leitfäden und Richtlinien
Regulatorische Grundlagen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen, insbesondere:
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
UGB § 211 in Verbindung mit der AFRAC-Stellungnahme 27
Fokus: Personalrückstellungen (UGB), insbesondere für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 14
EStG § 14 in Verbindung mit den Einkommensteuerrichtlinien
Fokus: Maßgeblichkeit der Rechnungslegung für die steuerliche Bewertung und Anerkennung von Rückstellungen.
IFRS & US-GAAP
IFRS (IAS 19): „Leistungen an Arbeitnehmer“
US-GAAP (ASC Topic 715): „Compensation—Retirement Benefits“
Fokus: Globale Standards für die Bilanzierung von Personalverpflichtungen.
Empfehlungen, Leitfäden, Richtlinien der AVÖ
Der Arbeitskreis erarbeitet und veröffentlicht regelmäßig sowie anlassfallbezogen fundierte Empfehlungen, Leitfäden und Richtlinien, die versicherungsmathematisch qualifizierte Aktuar:innen bei der Bewertung von Rückstellungen für betriebliche Vorsorgeverpflichtungen unterstützen. Diese Publikationen bieten praxisorientierte Anleitungen zur Methodik, zur Einhaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Erstellung von Gutachten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.
Zinssätze zur Bewertung
Gesetzliche Grundlagen
Betriebspensionsgesetz (BPG)
Information AVÖ – Schätzung ASVG (Hilfestellung zur gesetzlichen Basis)
Empfehlungen und Stellungnahmen
AFRAC-Stellungnahme 27 (V_10.10.2017) – Grundlagendokument
Empfehlungen und Ergänzungen zu AFRAC 27
Hinweis zu AFRAC 27 (Juni 2022)
Empfehlungen zu Erweiterungen von AFRAC 27 (Dezember 2020)
Empfehlungen zu Erweiterungen von AFRAC 27 (Dezember 2019)
Empfehlungen AVÖ AFRAC 27 (März 2018 Ergänzung)
UGB – Override-Verordnung (16.11.2018)
Stellungnahme zu BMD-Software (03.11.2019)
Aktuarielle Richtlinien nach Themen
Pensionsrückstellungen & Gesetzliches Pensionsalter:
Richtlinie 6.0/2006: Richtlinie für die Ermittlung einer gesetzlichen Pension gemäß Pensionsharmonisierungsgesetz.
Jubiläumsrückstellungen:
Richtlinie 3.0/2000: Empfehlung betreffend der „Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungserlass)“ gemäß BMF-Erlass von 1999.
Unverfallbarkeitsbeträge:
Richtlinie 2.0/1997: Empfehlung zur Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages gemäß § 7 Abs. (2a) und (2b) Betriebspensionsgesetz (BPG).
Zusammenarbeit mit anderen Arbeitskreisen der AVÖ
Der Arbeitskreis Sozialkapital arbeitet anlassbezogen eng mit anderen AVÖ-Arbeitskreisen zusammen, insbesondere mit dem Arbeitskreis Pensionskassen sowie dem Arbeitskreis Rechnungsgrundlagen. Diese Kooperation gewährleistet eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Bewertung und Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen und fördert den fachlichen Austausch zu aktuellen Fragestellungen und regulatorischen Entwicklungen.