Der Arbeitskreis Sozialkapital hat die UGB-Zinssätze zum 28. Februar 2021 veröffentlicht. Dies ist die Empfehlung der AVÖ zu zulässigen Rechnungszinssätzen gemäß AFRAC 27. Die Veröffentlichung erfolgt monatlich und enthält u. a. eine Rückschau sowie jeweils aktualisierte Fortschreibungen (fiktive Prognose) auf die kommenden fünf Jahresultimos. Die Restlaufzeit ist auf den unter Voraussetzungen gesetzlich zulässigen Pauschalwert von 15 Jahren voreingestellt, kann jedoch bei Bedarf in der Bandbreite 1 bis 50 Jahre gewählt werden.
Autor: DI Sven Jörgen, Leiter des AVÖ-Arbeitskreises Sozialkapital