Am 10. Juni wurden in der Generalversammlung umfassende Änderungen der Statuten und der Geschäftsordnung beschlossen. Ziel dieser Reformen ist es, die internen Abläufe zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Die Neuerungen betreffen zahlreiche Bereiche und spiegeln den Wunsch wider, die Strukturen moderner und effizienter zu gestalten.
Die Änderungen wurden sorgfältig durchdacht und in enger Abstimmung mit dem Vorstand im Arbeitskreis Berufsgrundsätze erarbeitet. Dieser strukturierte Prozess gewährleistete, dass die Reformen fundiert und praxisnah gestaltet wurden. Zudem hatten alle Mitglieder während einer Begutachtungsfrist im April die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Feedback einzureichen. Dieses Feedback wurde entweder direkt in die Änderungen integriert oder bilateral umfassend diskutiert und im AVÖ Mitgliederbereich gespeichert. Dieser transparente Ansatz unterstreicht das Bestreben, die Mitglieder aktiv in den Reformprozess einzubinden.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Änderungen für bisher assoziierte Aktuare. Für diese Mitgliedergruppe wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2031 eingeführt. Innerhalb dieses Zeitraums haben assoziierte Aktuare die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in die Sektion der Anerkannter Aktuar:innen aufgenommen zu werden. (Link zu den Übergangsbestimmungen)
Nach Ablauf der Übergangsfrist wird die Mitgliedschaft der assoziierte Aktuare automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft übergehen. Diese Regelung schafft Klarheit und Transparenz bezüglich der Umsetzung des Mutual Recognition Agreements der AAE.
Die sorgfältige Ausarbeitung und der transparente Prozess zeigen, dass die Reformen auf einem breiten Konsens basieren und zukunftsorientiert gestaltet wurden.