Neue Entwicklungen rund um Solvency II

Der EIOPA Review 2020 wurde von der Versicherungsindustrie mit Spannung erwartet, da es sich um die erste größere Überprüfung bedeutender Elemente des SII-Rahmenwerks seit Inkrafttreten am 1. Januar 2016 handelt. Das Konsultationspapier enthält eine Vielzahl an Vorschlägen, die potenziell einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmen haben.

Insgesamt enthält das Konsultationspapier der EIOPA hinsichtlich der behandelten Themen nicht viele Überraschungen. Die Vorschläge zu den LTG-Maßnahmen, zur makroprudenziellen Aufsicht und zur Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung waren von der Versicherungsindustrie weitgehend erwartet worden. Wider Erwarten werden keine Änderungen an der Risikomarge vorgeschlagen.

Einige Interessenvertreter (einschließlich der Aufsichtsbehörden) hatten öffentlich den Wunsch geäußert, dass sich die Auswirkungen, die sich aus dieser Überprüfung ergeben, auf die Bilanz weitgehend neutral verhalten. Einige Änderungsvorschläge, insbesondere bei der Extrapolation der risikofreien Zinskurve und der Zinsrisikokalibrierung, würden sowohl zu einer Erhöhung der technischen Rückstellungen als auch der Solvenzkapitalanforderung führen. Maßnahmen, die geeignet erscheinen, diesen Effekt auszugleichen, fehlen. Die Matching-Anpassung, welche derzeit nur im Vereinigten Königreich und in Spanien angewandt wird und nicht für dieMehrheit der europäischen Unternehmen gilt, erfährt keine fundamentale Änderung. Die Volatilitätsanpassung hingegen wird im Rahmen des Konsultationspapiers ausführlich diskutiert. EIOPA schlägt acht Varianten zur Reform der Volatilitätsanpassung vor. Während die Versicherungsindustrie die derzeitige Ausgestaltung zur Reduktion der Volatilität begrüßt, wird befürchtet, dass diese Änderungen auf Kosten einer erhöhten Komplexität, einer möglicherweise reduzierten Volatilitätsanpassung und/oder einer Verringerung des durch die Volatilitätsanpassung gebotenen Schutzes gegen Krisen- oder Stressszenarien gehen könnten. Insbesondere ist nicht klar, wie die EU-Kommission zwischen den von der EIOPA vorgeschlagenen Optionen entscheiden wird.

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Konsultationspapiers hatten viele Branchenverbände und einige Aufsichtsbehörden erklärt, dass sie sich eine stärkere Fokussierung auf die Proportionalität erhoffen. EIOPA hat zwar einige Vorschläge unterbreitet, die einen Teil der Berichterstattungslast verringern könnten, aber dennoch wird es Unternehmen geben, die enttäuscht darüber sind, dass die Vorschläge nicht weit genug gefasst sind. Es sei daran erinnert, dass es sich bei diesen Vorschlägen um die Auffassung der EIOPA und nicht um den endgültigen Verordnungsvorschlag handelt.

EIOPA hat in Abstimmung mit der EU-Kommission beschlossen, ihre finalen Empfehlungen erst Ende Dezember 2020 vorzulegen, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entsprechend berücksichtigen zu können. Ein entsprechendes Impact Assessment ist zum 30.6.2020 geplant.

Autor: Rainer Kaufmann, CERA-Aktuar

Um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern und maßgeschneiderte Funktionen anbieten zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie dem Einsatz von diesen Cookies zu.