Die Einführung von Solvency II im Januar 2016 führte zu einem risikobasierteren Eigenmittelregime für die europäischen Versicherungsunternehmen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Europäische Kommission diese Vorschriften zu validieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Auf Ersuchen der Kommission hat die europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) einzelne Themengebiete analysiert und Ende 2020 Änderungsvorschläge mit Ergänzungen 2021 übermittelt. Die Kommission ist nun aufgefordert, diese zu prüfen und Vorschläge zur Anpassung des Solvency-II-Rahmenwerks zu erarbeiten. Diese sind dann an das Europaparlament und an den Europäischen Rat zu berichten. Nach dem Zeitplan der Kommission soll dies Anfang 4. Quartal erfolgen.
In diesem Online-Vortrag erörtern Siegbert Baldauf (DAV, CERA Global Association) und Peter Baumann (FMA, Finanzmarktaufsicht) die Maßnahmen, die die EU-Kommission im Rahmen des Solvency-II-Reviews konkret zur Umsetzung empfiehlt.
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