Tägliche Archive: 12/01/2021

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Rechnungszins in der Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung wird in Österreich hauptsächlich in Form von lebenslangen Verträgen verkauft und mathematisch nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Da die Kosten für medizinische Leistungen in vielen Fällen altersabhängig sind und mit dem Älterwerden der Versicherten üblicherweise steigen, sehen viele Tarife die Bildung einer Deckungsrückstellung zur Deckung späterer Leistungen vor. Damit wird in jungen Jahren Kapital angespart und später für Leistungen entnommen. Die Deckungsrückstellung wird dabei mit dem Rechnungszins verzinst. Nach dem Grundsatz der Vorsicht ist ein Tarif so zu kalkulieren und die Deckungsrückstellung so zu bilden, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen gewährleistet wird. Damit ist auch der Rechnungszins so zu wählen, dass dieser dauerhaft am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann.

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