Ich hoffe, dass Sie alle gesund und gut in den Frühling gestartet sind. Das alte Jahr war für uns alle sehr herausfordernd, dennoch blicken wir alle mit vollster Zuversicht in die Zukunft und sehnen ein baldiges Ende der Pandemie herbei. Genau in dieser herausfordernden Zeit haben einige von Ihnen von Rita Michlits und mir des Öfteren Post erhalten, in der wir Sie höflichst ersucht haben, ihre AVÖ-Mitgliedsbeiträge zu begleichen. Sie alle sind unserer Bitte verlässlich nachgekommen. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken.
Bitte informieren Sie uns über die Änderung Ihrer Daten
Vereinzelt kommt es vor, dass Mitglieder der AVÖ nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand über diverse Kanäle kontaktiert werden können. Wir möchten Sie daher ersuchen, Datenänderungen verlässlich und umgehend bekannt zu geben. Nur wenn wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und die Rechnungsadresse kennen, an die Sie Ihre Vorschreibung haben möchten, können wir gewährleisten, dass Sie alle Informationen erhalten und wir die Vorschreibung an die richtige Adresse schicken.
Mitglieder, die eine Ruhendstellung in Betracht ziehen, würden wir bitten, diese auf jeden Fall vor dem ersten Jänner kundzutun. Damit würden Sie uns sehr helfen, den organisatorischen Aufwand zu verringern und vor allem Kosten zu sparen – auf beiden Seiten.
Status zum 1. Jänner ausschlaggebend
Als Mitglied sowohl bei der europäischen Aktuarvereinigung (AAE) als auch bei der internationalen Aktuarvereinigung (IAA) sind wir als AVÖ verpflichtet, jährlich einen Teil der AVÖ-Mitgliedsbeiträge weiterzugeben (siehe Abbildung). Dafür ist jeweils der Mitgliedsstatus zu Beginn eines Kalenderjahres maßgeblich. Daher ist es mir wichtig, zu Jahresbeginn ihren aufrechten AVÖ-Mitgliedsstatus zu kennen, um Ihnen den korrekten Mitgliedsbeitrag vorzuschreiben. Gleichzeitig können wir so vermeiden, nicht gerechtfertigte Zahlungen an die internationalen Verbände zu bezahlen. Bitte bedenken Sie auch, dass bei Ausbleiben des AVÖ-Mitgliedsbeitrags wir alle für die AAE- und IAA-Beiträge aufkommen müssen.
Mitgliedsbeiträge bleiben gleich
Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 bleiben zum Vorjahr unverändert. Die Höhe der Beiträge sind je nach Mitgliedschaft wie folgt:
- Ordentliche Mitglieder: 70 Euro
- Außerordentliche Mitglieder: 70 Euro
- Außerordentliche Mitglieder (Studierende): 35 Euro
- Assoziierte Mitglieder: 70 Euro
- Anerkannte Aktuare: 140 Euro
- Ruhend gestellte Aktuare: 70 Euro
- CERA-Aktuare: 210 Euro
- Unterstützende Mitglieder: ab 980 Euro
Die Vorschreibungen für das Jahr 2021 haben Sie Anfang Mai erhalten. Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihr Mitwirken und darf Ihnen einen schönen und erholsamen Sommer wünschen.
Ihr Rainer Kaufmann, AVÖ-Kassier