Tägliche Archive: 06/12/2024

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Der Arbeitskreis “Aus- und Weiterbildung”

Der Arbeitskreis “Aus- und Weiterbildung” hat 13 Mitglieder. Im Folgenden werden sie und ihre Funktionen im Arbeitskreis vorgestellt.

Vertreter des Vorstandes:

Die Arbeitskreismitglieder Uwe Schmock (TU Wien) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Mitglieder des AVÖ-Vorstandes und sorgen für eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen dem Arbeitskreis und dem Vorstand.

Christina Ziehaus vertritt die AVÖ im Education Committee der AAE, sodass der Arbeitskreis stets über die neuesten Entwicklungen auf der europäischen Ebene im Bilde ist.

 Im Arbeitskreis findet man Vertreter mehrerer Universitäten:

Technische Universität Wien ist die derzeit wichtigste Ausbildungsstätte für Österreichische Aktuare – nur an der TU Wien kann man bereits während des Studiums die komplette Aktuarausbildung (bis auf die Berufspraxis) abschließen.

Julia Eisenberg (Arbeitskreisleitung) und Uwe Schmock vertreten im Arbeitskreis die TU Wien. Damit ist gewährleistet, dass die regulären Studierenden der TU, aber auch Berufstätige, die ihre Aktuarausbildung an der TU Wien absolvieren, die Anforderungen von AVÖ und AAE erfüllen.

Universität Linz ist im Arbeitskreis durch Sascha Desmettre vertreten. Damit bekommt der Arbeitskreis wertvolle Einblicke in die Mathematikstudiengänge an der JKU Linz, was die Anrechenbarkeit der Fächer und faire Behandlung fördert.

Technische Universität Graz hat Stefan Thonhauser als Vertreter im Arbeitskreis. Im Rahmen des Mathematikstudiums in Graz werden viele für die Aktuarausbildung relevante Fächer angeboten. In Zukunft ist geplant, das berufsbegleitende Angebot in Abstimmung mit anderen Anbietern gemäß den Anforderungen der AVÖ und AAE auszubauen.

Universität Salzburg hat gleich zwei Vertreter im Arbeitskreis: Bettina Sereinig, die die Zukunft der Aktuarausbildung in Salzburg repräsentiert, und Christian Buchta, der als erfahrenes Arbeitskreismitglied mit langjährigem Engagement und detailliertem Wissen dem Arbeitskreis zur Seite steht.

Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare:

Mit Alexander Juschitz (Aktuar AVÖ), Christopher Grocholski (Aktuar AVÖ), Markus Mittendorfer (Aktuar AVÖ), Tobias Preinerstorfer (Aktuar AVÖ) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Personen aus unterschiedlichen aktuariellen Anwendungsbereichen im Arbeitskreis vertreten, damit auch eine Praxisnähe gewährleistet wird.

Sub-Arbeitskreis “Weiterbildung”:

Im Subarbeitskreis CPD prüfen Christina Ziehaus, Christopher Grocholski, Markus Mittendorfer und Tobias Preinerstorfer, ob Veranstaltungen im Rahmen des Continuing Professional Development (CPD) als Weiterbildung anerkannt werden können. Des Weiteren sichten sie ihm Rahmen von CPD-Prüfungen die von den Mitgliedern eingereichten Unterlagen und erstellen einen Bericht an den Vorstand.

 Finanzmarktaufsicht:

Wolfgang Herold (FMA) ist neu im Arbeitskreis und hat regulatorische und aufsichtsrechtliche Aspekte im Blick.

 Administrative Unterstützung und mehr:

Der Arbeitskreis wird administrativ maßgeblich durch Sandra Trenovatz (TU Wien) unterstützt.

Das Jungaktuarstreffen am 20. November 2024

Am 20. November 2024 hat ein Jungaktuarstreffen unter dem Motto „Oktoberfest“ im Dachgeschoß der KPMG stattgefunden. Mehr als 50 Mitglieder der AVÖ folgten der Einladung zu dem Event und ein Großteil auch der Einladung den Dresscode dem Motto anzupassen. Vor Ort wurde der übliche Austausch unter den jungen Aktuarinnen und Aktuaren ideal begleitet: Weißwürste, Brezen und bayrisches Bier haben für eine Oktoberfeststimmung gesorgt. Ein Highlight war die tolle musikalische Abendbegleitung durch Senior und Junior Kronthaler! Bei diesem Ambiente war es keine Überraschung, dass die Veranstaltung ein voller Erfolg war. Daneben freut es uns zu berichten, dass diesmal sehr viele Junge dabei waren und diese Events der Nachwuchsproblematik den Kampf ansagen. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Young Actuaries @ Straßburg

Das französische Institut des Actuaires (IA) und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gründeten 2024 gemeinsam die Young Actuaries Initiative mit einer explizit europäischen Perspektive, um junge Aktuare zu fördern. Im Zuge dessen fand am 28. und 29. November 2024 in Straßburg das Seminar „Young Actuaries Leadership and Career Development Seminar“ statt, das in Kooperation der beiden Aktuarsvereinigungen veranstaltet wurde. Insgesamt nahmen 30 junge Aktuar:innen aus 12 verschiedenen europäischen Aktuarsvereinigungen teil. Lukas Ludwig und Matthias Widmann repräsentierten die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) als Teil des Organisationsteams des AVÖ Jungaktuarstreffens.

 

Während des zweitägigen Seminars standen Networking und der Austausch über Grenzen hinweg im Vordergrund. Es wurden neue Brücken zwischen den verschiedenen Kulturen und Aktuarsvereinigungen in Europa gebaut. In inhaltlichen Diskussionen und Workshops widmete man sich aktuellen fachlichen Themen wie Nachhaltigkeit und den Einsatzmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Schadensversicherung, angeregt durch zwei inspirierende Vorträge aus der Praxis. Zudem standen persönliche Entwicklung und Kommunikation zur Förderung junger Aktuare durch gezielte Trainings im Mittelpunkt. Nicht zuletzt wurden auch aktuelle Herausforderungen der Branche und des aktuariellen Nachwuchses sowie Unterschiede zwischen den Ländern intensiv beleuchtet.

 

Den inhaltlichen Höhepunkt bildete eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Susanna Adelhard (stv. Vorstandsvorsitzende DAV), Inga Helmane (Chairperson AAE), Frédérique Henge (verantwortliche Aktuarin der Assurance du Crédit Mutuel) und Matthias Pillaudin (Vice-Chairperson AAE), die sich mit Karrierechancen junger Aktuar:iunnen, den Zukunftsperspektiven der Versicherungsbranche und dem internationalen Engagement der AAE auseinandersetzten.

 

Auch der gesellschaftliche Teil des Seminars kam nicht zu kurz: Beim gemeinsamen Abendevent mit Dinner und Open Bar und in den zahlreichen Kaffeepausen gab es reichlich Gelegenheit zum informellen Austausch über die Erfahrungen zu Förderungsaktivitäten der Jungaktuar:innen anderer europäischer Aktuarsvereinigungen. Das gesamte Event war ein großer Erfolg – die wertvolle Interaktion zwischen den verschiedenen Ländern sowie die Entwicklung gemeinsamer Ideen und Visionen stärkten den europäischen Glauben daran, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen zu können.

 

Mehr Informationen zu der Young Actuaries Initiative ist unter www.young-actuaries.eu

KI Survey – Was interessiert die AVÖ Mitglieder zum Thema KI und wie geht’s nun weiter?

Vielen lieben Dank an alle die auf unsere KI Survey im September geantwortet haben. Gerne geben wir euch hier einen kurzen Überblick über die Ergebnisse und die nächsten Schritte:

· In Summe haben wir 36 Feedbacks erhalten

· Die Themen „Hands-on Trainingsangebote“ und „Best-Practice Austausch” wurden dabei klar präferiert, und das bevorzugt in kurzen Formaten

· Vom Level wünschen sich die Befragten zu mehr als 50% Infos auf Beginner-Niveau (d.h. erste Erfahrungen wurden bereits gemacht)

Dieses Feedback greifen wir nun im Unter-Arbeitskreis KI Use Cases auf und kündigen hiermit an in 2025 folgende Inhalte für AVÖ Mitglieder anzubieten:

– Beginnerkurs Data Science: von der explorativen Datenanalyse zu Machine Learning

– Best-Practice Austausch: Einblick in konkrete KI Projekte aus der Branche

Zum letzten Punkt war toll, dass wir auch 11 Kolleg:innen hatten die auch gerne Erfahrungswerte innerhalb der AVÖ teilen möchten. Nehmt bitte dahingehend mit uns Kontakt auf damit wir die Meetings für 2025 planen können (e-mail an: andreas.magenschab@uniqa.at)

Wir sind gerade dabei die Inhalte entsprechend vorzubereiten und auch die Termine abzustimmen. -> mehr Information folgt in Kürze, We keep you posted!

Bis dahin ein interessanter Artikel zum Einsatz von Generativer KI im Versicherungsbereich: Link

Der aktuelle Stand des Solvency II Reviews

Wie im AVÖ-Newsletter im April berichtet, konnte im Dezember 2023 nach einem jahrelangen Prozess eine Einigung bei den Trilogverhandlungen zur Änderung der Solvency II Rahmenrichtlinie erzielt werden. Die Änderungen wurden anschließend im Januar 2024 veröffentlicht.

 

Die Umsetzung der Solvency II Richtlinie in nationales Recht (VAG) wird für 2026 erwartet. Die vollständige Anwendbarkeit könnte sich bis in das Jahr 2027 ziehen.

 

Parallel wird derzeit fleißig an der Entwicklung der Änderungen auf Ebene 2 (Anpassungen der delegierten Level 2 Verordnung) und 3 (Anpassung der Level 3 technischen Standards sowie Leitlinien) gearbeitet.

 

Was sind die wesentlichen Änderungen auf Level 1?

 

Inhaltlich umfasst der Solvency II Review unter anderem:

  • Änderungen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung und der Ermittlung des SCR in der Standardformel
  • Änderungen im Governance System
  • Adaptierungen bei der Berichterstattung und Offenlegung
  • die Stärkung des Prinzips der „Proportionalität“, insbesondere durch die Einführung von „small and non-complex undertakings“
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimarisiken
  • Anpassungen bei der Gruppenaufsicht
  • Überarbeitung der Übergangsmaßnahmen
  • Einführung einer Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD)

 

Ein Kurzüberblick zu den wesentlichen Änderungen in Säule 1, die sich aus der Veröffentlichung im Januar 2024 ergeben und für die eine potenzielle Auswirkung auf die Solvenzquote zu erwarten ist, wurde bereits im AVÖ-Newsletter vom April 2024 dargelegt. Diese Änderungen werden im Folgenden detaillierter beschrieben:

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die Berechnung der Risikomarge sowie die Methodiken zur Herleitung der risikolosen Zinskurven und des Volatility Adjustments: Die Risikomarge wird nun mittels eines Kapitalkostensatzes von 4,75% anstelle von bisher 6% berechnet; zudem wird ein exponentiell zeitabhängiger Lambda-Faktor, der zu einer niedrigeren Gewichtung zukünftiger SCRs führt, eingeführt. Dieser soll dazu dienen, dass die Risikomarge weniger volatil – wie z.B. durch Zinsschwankungen – ist. Durch diese zwei Anpassungen wird die Risikomarge leicht sinken.

 

Die bisherige Smith-Wilson-Methode zur Herleitung der risikolosen Zinskurve wird dahingehend angepasst, dass die extrapolierten Forward Rates nun aus einem gewichteten Durchschnitt von liquiden Forward Rates und der UFR gebildet werden. Die genauen Details zur geänderten Methodik müssen aber noch auf Level 2 spezifiziert werden. Aus aktueller Sicht ist davon auszugehen, dass es dadurch zu einer leichten Reduktion der Zinskurve sowie in Folge zu einem Anstieg des Best Estimates kommen wird (siehe illustrative Abbildung).
Das Volatility Adjustment wird zukünftig eine unternehmensspezifische Komponente enthalten. Auch hierzu sind noch weitere Details zu spezifizieren.

Im Bereich der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) mittels der Standardformel haben die Änderungen in den folgenden beiden SCR Submodulen vermutlich die größte quantitative Auswirkung:

Beim Aktienrisiko wird es zukünftig vereinfachte Voraussetzungen zur Einstufung von Aktien als „langfristig“ (LTE) geben, welche dann in Folge einem verringerten Aktienschock von 22% unterliegen. Zudem wird der Korridor für die symmetrische Anpassung beim Aktienrisiko, welche in der Berechnung des Aktienrisiko-Moduls benötigt wird, von max. 10% auf max. 13% ausgeweitet.

Aufgrund der historischen langanhaltenden Niedrigzinsphase werden im Zinsrisiko zukünftig auch geschockte negative Zinssätze zugelassen (dies wirkt sich vor allem auf das „Zins down“ Szenario aus), wobei eine explizite Untergrenze festgelegt wird und eine Anpassung an eine gestresste Ultimate Forward Rate erfolgen soll. Auch hier sind noch einige Details offen und auf Level 2 zu spezifizieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das SCR für das Zinsrückgangsszenario zukünftig ansteigen wird. Wie groß die tatsächliche Auswirkung im aktuellen, wieder höherem Zinsumfeld tatsächlich sein wird, hängt zum einen von der genauen Ausgestaltung auf Level 2 sowie der aktiv- und passivseitigen Laufzeiten im eigenen Portfolio ab. Daher ist auch noch nicht final geklärt, ob es betreffend des geänderten Zinsrisikos ein sogenanntes „Phasing-In“ über 5 Jahre geben wird.

Was tut sich aktuell auf Level 2 und 3?

 

 

Wie bereits erwähnt, wurde im Jänner 2024 zwar die geänderte Level 1 Richtlinie veröffentlicht. Da aber noch viele Details offen sind, wird derzeit mit Hochdruck an den Anpassungen an Level 2 und Level 3 gearbeitet.

 

Den Konsultationsprozess startete EIOPA im Frühjahr/Sommer mit den folgenden beiden Konsultationspapieren, für die die Konsultationsphase mittlerweile schon wieder geschlossen ist:

  • Kapitalanforderungen der Standardformel für direkte Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (QCCPs, Qualified Central Counterparties): das vorausgegangene Ziel der Europäischen Kommission ist dabei eine größere Konsistenz in der Behandlung dieser Risikopositionen zu gewährleisten und die risikomindernde Rolle von QCCPs im Hinblick auf das Gegenparteiausfallrisiko angemessen anzuerkennen. Diese Konsultation lief bis 23.10.204.
  • Implementierung des Solvency II Proportionalitätsrahmens: im Fokus dieser Konsultation steht die Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (englisch „small and non-complex“, kurz: SNC). Für diese Unternehmen sollen ausgewählte Erleichterungen, z.B. hinsichtlich Berichterstattung oder der Ermittlung des Best Estimates für Lebensversicherungsverträgen mit Optionen und Garantien (siehe unten), zur Verfügung stehen. Diese Konsultation war bis zum 25.10.2024 offen.
    Zudem wurde EIOPA gebeten, bis Jänner 2025 zu den beiden folgenden Themen einen detaillierten „Technical Advise“ zu geben:

    • Methodik der Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (SNC), welche automatisch Zugang zu bestimmten Proportionalitätsmaßnahmen gewährt.
    • Bedingungen für die aufsichtsrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Unternehmen/Gruppen, die nicht zu den SNC gehören.

 

Am 1. Oktober hat EIOPA dann eine Reihe weiterer Konsultationen zu Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (IST) im Zusammenhang mit dem Solvency II Review veröffentlicht. Die insgesamt fünf Konsultationen – vier RTS und ein ITS – decken Themen ab, die von der grenzüberschreitenden Aufsicht und dem Liquiditätsmanagement von Versicherern bis hin zu den Kriterien zur Identifizierung außergewöhnlicher sektorweiter Schocks reichen. Diese Standards haben das Ziel die Aufsichtseffektivität, das Risikomanagement und die finanzielle Stabilität im Versicherungssektor der EU zu verbessern. Die Konsultationsphase für diese Papiere läuft noch bis 2. Januar 2025.

 

Hier ein kurzer Überblick zu den fünf, derzeit offenen Konsultationen:

  • Consultation on liquidity risk management plans – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu Liquiditätsrisikomanagementplänen legt die Kriterien fest, die bestimmen, welche Unternehmen und Gruppen mittelfristige und langfristige Analysen in ihre Liquiditätsrisikomanagementpläne aufnehmen sollten, sowie Spezifikationen zum Inhalt der Pläne und zur Häufigkeit ihrer Aktualisierung.
  • Consultation on the criteria for the identification of exceptional sector-wide shocks – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu außergewöhnlichen sektorweiten Schocks bietet Aufsichtsbehörden Kriterien zur Identifizierung solcher Schocks. Im Falle außergewöhnlicher Schocks können Aufsichtsbehörden von Versicherern mit einem besonders anfälligen Risikoprofil verlangen, Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe oder Boni einzuschränken oder auszusetzen.
  • Consultation on undertakings under dominant/significant influence or managed on a unified basis – Solvency II Review“: Dieser Entwurf der RTS spezifiziert Faktoren zur Identifizierung von Versicherungsunternehmen, die unter dominierendem oder bedeutendem Einfluss stehen, sowie von solchen, die einheitlich verwaltet werden. Diese Faktoren sind für Aufsichtsbehörden relevant, um Versicherungsgruppen zu identifizieren und effektiv zu beaufsichtigen.
  • “Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations – Solvency II Review”: Dieser ITS bezieht sich auf eine Vereinfachung bei der Bewertung von Lebensversicherungsverpflichtungen, die im Zuge des Solvency II Reviews eingeführt wird. Die Vereinfachung darf von spezifischen kleinen und nicht-komplexen Unternehmen (SNC Unternehmen) genutzt werden. Der ITS legt die Methodik zur Ableitung technischer Informationen fest, die Versicherer benötigen, wenn sie die Vereinfachung anwenden.
  • Consultation on relevant insurance and reinsurance undertakings with respect to the host Member State’s market – Solvency II Review“: Der Solvency II Review führt neue Regeln ein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Heimat- und Gastaufsichtsbehörden im Falle signifikanter grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Dieser Entwurf der RTS legt die Bedingungen und Kriterien fest, die von Gastaufsichtsbehörden berücksichtigt werden müssen, wenn sie die Relevanz grenzüberschreitender Tätigkeiten für ihren Markt bestimmen.

Aus aktuarieller Sicht ist wohl das Konsultationspapier „Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations“ am interessantesten. Diese Konsultation beinhaltet eine Beschreibung einer vereinfachten Bewertungsmethodik für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Optionen und Garantien, die von „small and non-complex undertakings“ genutzt werden kann. Hierbei ist vorgesehen, dass die Optionen und Garantien dieser Verträge nicht mittels einer vollen stochastischen Bewertung, sondern nur mit Hilfe einiger weniger (maximal 10) Szenarien, durchgeführt werden muss. Diese Szenarien müssen zumindest die folgenden Finanzmarktparameter umfassen: risikolose Zinskurve, Marktpreise von Aktien-Investments und Marktpreise von Immobilien-Investments. Um sicherzustellen, dass dieser vereinfachte Ansatz trotzdem zu keiner Unterschätzung des Zeitwertes der Optionen und Garantien (TVFOG) führt, beschreibt das Papier die Anforderungen an die Wahl der relevanten Volatilitäten sowie die erforderlichen Anpassungsschritte der „Basis-Szenarien“.