Für die bilanzielle Bewertung von Sozialkapital müssen Anwender – also oftmals Unternehmen – des UGB bzw. AFRAC 27 sowie der IFRS bzw. IAS 19 in der Regel direkt und/oder indirekt durch zu erwartende Inflation bedingte mittel- bis langfristige Steigerungsannahmen (etwa VPI-Indexierungen und/oder Gehalts-/Kollektivvertrags-/Pensionsanpassungen) nach dem best estimate Prinzip festlegen und ansetzen. Versicherungsmathematische Gutachter sind hier wie immer und in der aktuellen Lage besonders gefordert kompetent zu beraten und umzusetzen.
Im letzten Meeting des AK Sozialkapital im Oktober 2022 sowie unter den Teilnehmenden zum ÖFdV Seminar „Sozialkapital und Personalrückstellungen“ am 7. November wurde diese Thema aus Anlass der seit relativ kurzer Zeit rasanten Inflationsentwicklung diskutiert. Die wesentlichen und weitgehend einstimmigen Meinungen daraus sind hier kurz zusammengefasst:
Ein künftiger Rückgang der allgemein gestiegenen Preise wird eher nicht erwartet, abgesehen von ggf. punktuellen Ausnahmen und Energiepreisen.
Kurzfristig angemessen hohe Steigerungsannahmen für maximal ca. 5 Jahre, mindestens für die Jahre 2022 und 2023 sollten berücksichtigt werden.
Mittel und langfristig liegen eindeutige Absichtserklärungen der EZB vor, am bisherigen Inflationsziel 2% festhalten zu wollen. Abweichungen davon in den mittel und langfristigen Bewertungsannahmen wären daher aktuell eher schwer zu argumentieren. Die EZB hat jedenfalls am 27.10.2022 u.a. erklärt: „… Der EZB Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 % stabilisiert.“.
Wir werden das Thema jedenfalls weiter beobachten und ggf. weiter diskutieren.