Alina-Nilmini Perera

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Einführung von Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von (Rück-) Versicherungsunternehmen

Was (Rück-)Versicherungsunternehmen jetzt wissen müssen

Die europäische Versicherungsbranche steht vor einer bedeutenden, regulatorischen Neuerung: Mit der Insurance Recovery and Resolution Directive (kurz: IRRD) wird erstmals ein EU-weiter Rahmen geschaffen, der einheitliche Regelungen für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung von (Rück-)Versicherungsunternehmen einführt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die (Rück-)Versicherer und die zuständigen Behörden in der EU besser für erhebliche finanzielle Notlagen in der Versicherungsindustrie zu rüsten, sodass sowohl die (Rück-)Versicherungsunternehmen selbst als auch die zuständigen Behörden frühzeitig und schnell – gegebenenfalls auch grenzüberschreitend – intervenieren können. Dabei baut die IRRD auf den Erfahrungen des Bankensektors auf, welcher bereits seit 2014 ein EU-weites Sanierungs- und Abwicklungsregime aufgebaut hat (Banking Recovery and Resolution Directive, BRRD).

Die IRRD ist zum 28. Januar 2025 in Kraft getreten und nun innerhalb von zwei Jahren beziehungsweise bis spätestens 28. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Konsolidierungspapiere sind am 29. April 2025 veröffentlich worden, Stellungnahmen sind noch bis zum 31. Juli 2025 möglich.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Kernelemente der bereits veröffentlichten IRRD-Dokumente, die Richtlinie des Europäischen Parlaments sowie die Konsultationspapiere der EIOPA mit Fokus auf die präventive Sanierungsplanung.

1. Die Ausgangslage: Nationale Fragmentierung des Versicherungssektors birgt Risiken

Bislang unterliegen (Rück-)Versicherungsunternehmen in der EU – wenn überhaupt – national sehr heterogen ausgeprägten Regeln und Praktiken zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung.  Im Krisenfall könnte das, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, zu erheblichen Problemen führen. Die möglichen Folgen reichen von rechtlichen Unsicherheiten über ein eingeschränktes Maßnahmenpotenzial bis hin zu ungleicher Behandlung der Versicherungsnehmer:innen. In Krisensituationen könnten diese Unterschiede eine geordnete Abwicklung eines (Rück-)Versicherungsunternehmens erschweren, wenn nicht sogar verhindern und somit die Finanzstabilität beziehungsweise das Marktvertrauen in die Versicherungsbranche nachhaltig gefährden.

Die IRRD setzt hier an und schafft europaweit einheitliche Werkzeuge und Mechanismen, um solchen Risiken besser zu begegnen. Das Ziel ist es, Liquidationen zu vermeiden, wenn andere Maßnahmen zielführender sind, und gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für eine effektive Sanierung und Abwicklung zu schaffen.

2. Was bedeutet die Verabschiedung der IRRD für (Rück-)Versicherer?

Die zentralen Anforderungen an (Rück-)Versicherungsunternehmen im Anwendungsbereich der IRRD umfassen dabei:

Erstellung präventiver Sanierungspläne

(Rück-)Versicherungsunternehmen, die aufgrund ihrer Größe, Vernetzung oder Systemrelevanz von der nationalen Aufsichtsbehörde als relevant für die Sanierungsplanung eingestuft werden, haben künftig präventive Sanierungspläne zu entwickeln. Ziel ist es, mindestens 60 % (berechnet anhand von „gross technical provisions“ in der Lebensversicherung und „gross written premium“ in der Schadenversicherung, gegebenenfalls zusätzlich die Höhe des Gesamtvermögens) des relevanten Versicherungsmarktes eines Mitgliedstaates abzudecken. Diese Pläne sollen zeigen, wie das Unternehmen selbst und in welchem Umfang seine finanzielle Solidität wiederherstellen kann. Dies erfordert eine detaillierte Analyse der Unternehmensstruktur, einer eigenen Einschätzung etwaiger kritischer Funktionen sowie dem Aufstellen eines umfangreichen Abhilfemaßnahmenkataloges. Dafür werden insbesondere unternehmensspezifische Sanierungsindikatoren, Krisenszenarien sowie Kommunikationsstrategien definiert. Unter Berücksichtigung des „Consultation Paper on the proposal for RTSs on the content of (group) pre-emptive recovery plans” ergeben sich daher folgende Inhaltspunkte:

  1. Zusammenfassung der Schlüsselelemente: Darstellung der wesentlichen Ergebnisse des Sanierungsplans sowie der Änderungs- und Freigabehistorie.
  2. Strategische Analyse: Zusammenfassende Darstellung der Eigentümer-, Gruppen- und Organisationsstruktur, Liste der wichtigsten Rechtsordnungen, Kerngeschäftsfelder, rechtliche sowie finanzielle Strukturen, kritische Funktionen (der (Rück-) Versicherungsunternehmen der Gruppe), interne und externe Vernetzungsstrukturen, gruppeninterne finanzielle Risikopositionen, Rückversicherungs- und sonstige Risikotransfervereinbarungen innerhalb der Gruppe, Beschreibung von bedeutenden Dienstleistungen.
  3. Indikatoren: Definition von quantitativen und qualitativen Indikatoren konsistent zur Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell, mit Frühwarn- und Schwellenwerten, die auf die Notwendigkeit einer Einleitung eines Eskalationsprozesses hinweisen, Begründung für die Wahl der Indikatoren und der Schwellenwerte.
  4. Governance: Erstellung, Aktualisierung und Genehmigung des Sanierungsplans und organisatorische Rahmenbedingungen, Beschreibung, wie der Plan in den gesamthaften Risikomanagementrahmen integriert ist, sowie detaillierte Prozessbeschreibungen.
  5. Spektrum von Abhilfemaßnahmen: Eine Bandbreite von Handlungsoptionen zur Bewältigung schwerer wirtschaftlicher und finanzieller Stressszenarien, eine Beschreibung der Glaubwürdigkeit und der Auswirkungen jeder Abhilfemaßnahme, sowie eine Bewertung der Durchführbarkeit und möglicher Hindernisse.
  6. Kommunikationsstrategie: Interne und externe Kommunikationspläne für Krisensituationen.
  7. Frühere Verstöße gegen die Solvenzkapitalanforderung: Vorhandener Sanierungsplan innerhalb der letzten 10 Jahre sowie eine Bewertung der ergriffenen Maßnahmen.

Abwicklungsplanung und Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit

Während die Sanierungsplanung darauf abzielt, Krisen präventiv zu vermeiden, indem die Sanierungskapazität der einzelnen (Rück-)Versicherungsunternehmen gestärkt wird, konzentriert sich die Abwicklungsplanung auf den Fall, dass eine Sanierung nicht mehr ausreicht und eine geordnete Liquidation beziehungsweise Abwicklung notwendig werden könnte. Eine Abwicklungsplanung ist verpflichtend, wenn für eine Abwicklungsmaßnahme öffentliches Interesse besteht, oder eine kritische Funktion vorliegt.

Kritische Funktionen sind Tätigkeiten oder Dienstleistungen, die von einem
(Rück-)Versicherungsunternehmen für Dritte erbracht werden. Diese können nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens oder zu vertretbaren Kosten ersetzt werden und ihr Ausfall hätte schwerwiegende Auswirkungen auf das Finanzsystem oder die Realwirtschaft.

Ziel ist es, mindestens 40 % (berechnet anhand von „gross technical provisions“ in der Lebensversicherung und „gross written premium“ in der Schadenversicherung) des relevanten Lebens- und Nichtlebensversicherungsmarktes eines Mitgliedstaates künftig in die Abwicklungsplanung einzubeziehen. Die IRRD sieht vor, dass Abwicklungspläne von den Abwicklungsbehörden erstellt werden und diese die Durchführung von Maßnahmen verantworten. Den (Rück-)Versicherungsunternehmen obliegen jedoch auch in der Abwicklungsplanung umfassende und weitreichende Mitwirkungspflichten, wie zum Beispiel die regelmäßige Bereitstellung von relevanten Datengrundlagen.

Im Abwicklungsplan wird nicht nur die finanzielle und strukturelle Situation bewertet, sondern auch die operative Machbarkeit einer Abwicklung analysiert, um letztlich geeignete Abwicklungsstrategien mit den dazugehörigen Abwicklungsinstrumenten festzulegen. Dazu gehört auch, dass IT-Infrastrukturen und Datenverfügbarkeiten als potenzielle Hindernisse geprüft werden müssen.

Die IRRD sieht die folgenden fünf Abwicklungsinstrumente für (Rück-)Versicherungsunternehmen vor: 

  1. Geordnetes Abwicklungsmanagement („Solvent Run-Off“): Ein geordneter Run-off bestehender Polizzen, ohne neues Geschäft zu zeichnen, das bedeutet Fortführung bestehender Versicherungsverträge bis zu ihrem Ablauf.
  2. Unternehmensveräußerung („Sale-of-Business“): Übertragung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder ganzen Unternehmensteilen an Dritte.
  3. Einrichtung eines Brückenunternehmens („Bridge Undertaking“): Übertragung von Eigentumsrechten in Form eines Share Deals auf eine öffentliche Übergangseinrichtung.
  4. Ausgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten („Asset and Liability Separation“): Übertragung von Vermögenswerten in Form eines Asset Deals auf eine öffentliche Übergangseinrichtung.
  5. Herabschreibung und Umwandlung (der sogenannte „Bail-in“): Eigenkapital oder berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten werden abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt, um die Solvenz des (Rück-)Versicherungsunternehmens wiederherzustellen beziehungsweise weiter zu stärken.

Ein wesentlicher Bestandteil der Abwicklungsplanung ist zudem die regelmäßige Überwachung der Abwicklungsfähigkeit der (Rück-)Versicherungsunternehmen. Hierbei analysieren die jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden, ob es mögliche Abwicklungshindernisse gibt, die eine geordnete Abwicklung erschweren beziehungsweise verhindern könnten. Dies können beispielsweise Mängel in der Operationalisierung der Abwicklungsstrategie, ungeeignete IT-Infrastrukturen oder unzureichende Finanzmittel sein.

Beseitigung von (potenziellen) Abwicklungshindernissen

(Rück-)Versicherungsunternehmen werden künftig aktiv mit ihrer zuständigen Abwicklungsbehörde zusammenarbeiten müssen, um potenzielle Hindernisse für eine geordnete Abwicklung zu identifizieren und zu beseitigen. Dazu könnten strukturelle Änderungen oder Anpassungen im Geschäftsmodell erforderlich sein, beispielsweise bei der operativen Abspaltung kritischer (Geschäfts-) Funktionen oder der Restrukturierung von Verbindlichkeiten.

3. Was (Rück-)Versicherer jetzt tun müssen – Vorbereitung ist entscheidend

Die IRRD stellt (Rück-)Versicherungsunternehmen vor Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Stärkung der operativen Resilienz sowie des Vertrauens in die Versicherungsbranche allgemein. (Rück-)Versicherungsunternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, können nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch von einer verbesserten Wettbewerbsposition profitieren. Eine proaktive Herangehensweise und die enge Zusammenarbeit mit der Aufsichts- beziehungsweise Abwicklungsbehörde im Rahmen der EIOPA Konsultationen sind hierbei ebenfalls entscheidend. Stellungnahmen sind noch bis zum
31. Juli 2025 möglich. Die (Rück-)Versicherungsunternehmen sollten daher frühzeitig:

  • Die Notwendigkeit der künftigen Anwendungsverpflichtung einschätzen.
  • Bestehende Prozesse und Strukturen im Vergleich zu den neuen regulatorischen Anforderungen der IRRD analysieren und auf Anpassungsbedarf hin überprüfen.
  • Ressourcen für die Erstellung und Pflege von präventiven Sanierungsplänen sowie die Unterstützung der Abwicklungsbehörden planen und künftig bereitstellen.

Die IRRD kann von (Rück-)Versicherungsunternehmen als Chance begriffen werden, durch frühzeitige Umsetzung regulatorischer Anforderungen ihre Resilienz zu stärken und ihre Wettbewerbsposition zu verbessern.

Update aus dem AVÖ-Arbeitskreis Data Science

Im Bereich Data Science herrscht weiterhin viel Dynamik – und Künstliche Intelligenz ist aktueller, denn je für Aktuar:innen.


🎙 Neuer AAE-Podcast – jetzt reinhören!

Die AAE hat eine neue Podcast-Reihe gestartet, die sich u.a. mit dem Einsatz und den Auswirkungen von KI im Versicherungswesen beschäftigt. Zwei Folgen sind bereits erschienen:

  • Folge 1“Introduction to AI and the AAE”

Überblick mit Thomas Béhar und Arthur Mombo (beide CNP) zur Rolle der AAE im Themenfeld KI – und warum sich Aktuar:innen jetzt mit AI befassen sollten.

  • Folge 2“AI – from productivity to transformation”

Tiefgehendes Gespräch mit Dr. Andrej Levin (BCG) über Produktivität, strategischen KI-Einsatz und Auswirkungen auf die Berufspraxis.

🎧 Verfügbar auf YouTube, actuview und Spotify.


📰 AAE-Diskussionspapier zum AI Act veröffentlicht

Mit “Navigating Europe’s AI Act: Insights for Actuaries and the Insurance Sector” bietet die AAE einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Implikationen für Aktuar:innen.

👉 Zum Artikel auf actuary.eu


📄 Neue Guidelines der EU-Kommission zum AI Act

Die EU-Kommission hat kürzlich präzisierende Leitlinien zur Definition von AI-Systemen sowie zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlicht:

Die AAE betont in ihrer Pressemitteilung, dass traditionelle Modelle wie GLMs im Allgemeinen nicht unter diese Definition fallen.


🛠 Aktuelles aus der AAE-Arbeitsgruppe „AI and Data Science“

  • Der neue Workstream „Bringing AI to Use“ baut gemeinsam mit der IAA ein Repository für praxisnahe KI-Anwendungsfälle und relevante KI-Informationen auf. Erste Inhalte sind bereits online:

🔗 github.com/IAA-AITF

🔗 aiforactuaries.org

  • Ein zweiter Workstream beschäftigt sich mit dem Thema Diskriminierung durch AI – hier laufen derzeit Analysen und Konsultationen.
  • Im März 2025 hat EIOPA eine Consultative Expert Group on Data Use in Insurance eingesetzt, um die Chancen und Risiken der Datennutzung im Versicherungswesen zu analysieren. Mit dabei: vier Mitglieder der AAE-Gruppe „AI and Data Science“ – Jonas Hirz, Esko Kivisaari, Claudio Senatore und Pedro Écija Serrano.
  • Die AAE hat sich zudem an mehreren öffentlichen Konsultationen beteiligt:

• EU-Kommission: Scientific Panel Regulation (Nov 2024)

• EU-Kommission: AI-Definition & Verbote (Dez 2024)

• EIOPA: AI Governance & Risk Management (Mai 2025)


Der Arbeitskreis Data Science bleibt weiter am Puls der Zeit – wir freuen uns über Interesse, Austausch und neue Impulse aus der Community!

Die AVÖ-Generalversammlung 2025

Die ordentliche Generalversammlung 2025 fand am 12. Juni 2025 im Novotel am Hauptbahnhof statt. Die Veranstaltung begann wie im Vorjahr bereits um 09:00 Uhr, sodass im Seminarteil vor der Generalversammlung die Möglichkeit bestand, 5 CPD-Punkte in Präsenz zu erwerben. Das Seminar war hochkarätig besetzt und lockte 188 Teilnehmer vor Ort und 83 weitere Teilnehmer online. Eröffnet wurde das Seminar mit einem Vortrag zum Thema „Unsicherheit als „New Normal“?“. FH-Prof. Dr. Stefan Fink gab dabei einen „Überblick über aktuelle Makro- und geopolitische Risiken und deren Auswirkungen“. Nach dem Vortrag „Herausforderungen und Best Praxis der Altersvorsorge in Europa“ von Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna ging es in die erste Kaffeepause. Diese bot eine erste Gelegenheit, sich mit den Vertreter:innen der einzelnen Arbeitskreise über deren Tätigkeiten zu unterhalten.

Der nächste Seminarblock widmete sich dem Thema ESG. Dr. Stefan Kienberger sprach über die Analyse von Klimarisiken und Martin Zenker, MSc über „Nachhaltigkeit als strategische Herausforderung für Versicherer“.

Gestärkt vom Mittagessen ging es in den finalen Teil des Seminarblocks, der sich dem Thema „künstliche Intelligenz“ widmete. In diesem zeigten Dr. Jonas Hirz, Marc Papp, MSc und Raffaela Heily, MSc „was Aktuar:innen über AI wissen sollten“. Abschließend präsentierten DI Christof Peternell und Martin Šíma, MSc „Use Cases für die Zukunft“ zum Thema „GenAI in der Versicherungsbranche“.

Den Abschluss des Seminarteils machte wieder die Verleihung des AVÖ-Förderpreises mit einem Kurzvortrag des erstplatzierten Preisträgers.

Nach den durchwegs interessanten Vorträgen war es ab 16:00 wieder Zeit für die Generalversammlung. Nach der Begrüßung und des Tätigkeitsberichts unseres Präsidenten Dr. Hartwig Sorger präsentierten DI Philip Plank und DI Matthias Widman ein Quiz mit Inhalten aus den einzelnen Arbeitskreisen, an dem die Anwesenden interaktiv teilnehmen konnten. Es folgten die Berichte der Arbeitskreise, der Bericht zur ÖFdV und der Bericht des Kassiers, sowie eine Kurzaufstellung der neu aufgenommenen Aktuare.

Recht herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei den Sponsoren der Generalversammlung, allen voran bei der VIG für die Unterstützung in der Kategorie Gold, sowie BELTIOS und UNIQA in der Kategorie Silber.

Zum Abschluss der Veranstaltung gab es wie immer ein gemütliches Come Together bei Brötchen und Wein. Diese Gelegenheit zum Networking wurde fleißig genutzt und so war es bereits nach 20 Uhr, als die letzten die Räumlichkeiten des Novotel verließen.

Wir bedanken uns bei unserem Office-Team, Caroline Koch-Dunkl und Alina-Nilmini Perera, für die großartige Organisation, sowie bei allen Freiwilligen, die mit ihrer Mitorganisation oder ihren Beiträgen zu dieser gelungenen Veranstaltung beigetragen haben und freuen uns auf ein Wiedersehen bei einem der nächsten AVÖ-Events oder spätestens bei der nächsten Generalversammlung!

 

Jungaktuarstreffen 27. Mai 2025

Am 27. Mai 2025 hat es wieder ein Jungaktuarstreffen gegeben. Diesmal ging es hinaus aus der Innenstadt Richtung Wiener Vorort, nach Ottakring. Dort haben sich knapp 50 AVÖ Mitglieder bei der 10er Marie eingefunden, um einen gemütlichen Abend zu verbringen. Von den etwas frischen Temperaturen ließ man sich die Stimmung natürlich nicht vermiesen: Spritzer (Wein und Most) und Heurigenbuffet sorgten für passende Ergänzung bei den zahlreichen Gesprächen und dem Austausch zwischen den Teilnehmenden. Wir freuen uns, dass unser Präsident Hartwig Sorger nicht nur teilgenommen hat, sondern bedanken uns auch bei der AVÖ für die Übernahme der Getränkekosten. Ein paar Eindrücke findet ihr anbei. 

Ringvorlesung 2025

Erst vor kurzem haben wir über die Initiative “Back to School” berichtet, mit der wir den Aktuarsberuf einem jungen Publikum bekannt machen möchten. Parallel dazu sind wir auch auf Universitätslevel unterwegs: Im Zuge der jährlich stattfindenden Ringvorlesung “Anwendungsgebiete der Mathematik” an der TU Wien (verpflichtende Lehrveranstaltung für Studierende im ersten Jahr im Rahmen der STEOP) hat Julia Eisenberg am 27. März 2025 Anwendungsfälle der Versicherungsmathematik vorgestellt und dem Publikum aktuarielle Ansätze nähergebracht und die Möglichkeiten zur Aktuarsausbildung präsentiert. Daneben haben @Karin Hirhager und Matthias Widman die Aktuarvereinigung Österreich (AVÖ) vertreten und vorgestellt, sowie Einblicke aus der Praxis vermittelt. Im Anschluss an den Lehrveranstaltungsslot hat die AVÖ interessierte Studierenden noch zu weiteren Gesprächen bei einem Buffet eingeladen – wir freuen uns auf weiteren Kontakt in der Zukunft!

 

IDD-Punkte für ÖFdV-Seminare

Die Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik, Tochtergesellschaft der AVÖ, begann das neue Jahr mit der erfolgreichen Zertifizierung mit den IDD-Gütesiegeln.  Bei Seminaren der ÖFdV GmbH, welche dem Lehrplan der Versicherungsmakler:innen und -berater:innen entsprechen, können nun auch IDD-Einheiten erworben werden.

Bei den Seminarankündigungen werden in Zukunft auch die jeweils erwerbbaren IDD-Punkte angegeben.

Sollte für eine Seminarteilnahme im Jahr 2024 eine Teilnahmebestätigung inklusive IDD-Punkten benötigt werden, bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@oefdv.at.

 

Back to School – Schulbesuche der TU Wien und AVÖ

Es freut uns sehr euch mitteilen zu können, dass die AVÖ eine Kooperation mit der TU Wien gestartet hat, die es uns ermöglicht gemeinsam mit Vertreter:innen der TU Wien bei Bildungsmessen auf Schulen teilzunehmen. Das Event hat den Charakter eines Messestandes und dauert voraussichtlich je Veranstaltung 2-3 Stunden.

 

Damit haben wir die Möglichkeit junge Leute direkt auf den Beruf des Aktuars aufmerksam zu machen und die Vorteile eines Versicherungsmathematikstudiums hervorzuheben. Diese Messen sollen regelmäßig stattfinden und wir würden gerne die Möglichkeit nutzen bei jeder Messe auch als AVÖ vertreten zu sein. Daher wollen wir jetzt einen Pool von motivierten AVÖ-Mitgliedern zusammenstellen, die helfen wollen, die nächste Generation vom Beruf des Aktuars zu überzeugen!

 

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit besuchen wir Schulen, um Schüler:innen ihre Fragen zum Finanz- und Versicherungsmathematikstudium sowie allgemein zum Studieren auf der TU Wien zu beantworten. Am Donnerstag dem 30. Jänner 2025 fand bereits unser erster Schulbesuch im Evangelischen Gymnasium in der Erdbergstraße statt. Es war ein toller Auftakt und wir freuen uns darauf, auch in Zukunft viele weitere Schulen zu besuchen.

 

Die nächsten Termine werden voraussichtlich im Mai und Juni folgen. Für alle, die uns unterstützen wollen, wird es vorab die Möglichkeit geben, einer WhatsApp Gruppe beizutreten, um über bevorstehende Termine informiert zu werden und sich freiwillig zu melden!

Rückblick auf das Jungaktuarstreffen der AVÖ am 25. Februar 2025

Am 25. Februar 2025 fand das mit Spannung erwartete Jungaktuarstreffen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) statt. An die 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der freundlichen Einladung von Vorständin DI Doris Wendler von der Wiener Städtischen Versicherung AG in den 20. Stock des Wiener Ringturms.

Bei einer beeindruckenden Aussicht über die nächtliche Skyline Wiens wurde den Gästen ein erstklassiges Buffet und eine große Auswahl an Getränken geboten. Diese großzügige Gastfreundschaft schuf eine lockere und gesellige Atmosphäre, die den perfekten Rahmen für interessante Gespräche und wertvollen Austausch bot.

Viele Kolleginnen und Kollegen aus gleichen oder ähnlichen Studienjahrgängen fanden nach Jahren wieder zueinander, tauschten Erinnerungen an alte Studienzeiten aus und diskutierten über aktuelle Entwicklungen, neue Projekte und Herausforderungen im Versicherungsmarkt.

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Kommen bedanken – und natürlich ein besonderer Dank an DI Doris Wendler und die Wiener Städtische Versicherung AG für die großartige Organisation und die wunderbare Location.

Wir freuen uns bereits jetzt auf das nächste Jungaktuarstreffen und hoffen, wieder viele von euch begrüßen zu dürfen!

Der Arbeitskreis „Aus- und Weiterbildung“

Der Arbeitskreis „Aus- und Weiterbildung“ hat 13 Mitglieder. Im Folgenden werden sie und ihre Funktionen im Arbeitskreis vorgestellt.

Vertreter des Vorstandes:

Die Arbeitskreismitglieder Uwe Schmock (TU Wien) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Mitglieder des AVÖ-Vorstandes und sorgen für eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen dem Arbeitskreis und dem Vorstand.

Christina Ziehaus vertritt die AVÖ im Education Committee der AAE, sodass der Arbeitskreis stets über die neuesten Entwicklungen auf der europäischen Ebene im Bilde ist.

 Im Arbeitskreis findet man Vertreter mehrerer Universitäten:

Technische Universität Wien ist die derzeit wichtigste Ausbildungsstätte für Österreichische Aktuare – nur an der TU Wien kann man bereits während des Studiums die komplette Aktuarausbildung (bis auf die Berufspraxis) abschließen.

Julia Eisenberg (Arbeitskreisleitung) und Uwe Schmock vertreten im Arbeitskreis die TU Wien. Damit ist gewährleistet, dass die regulären Studierenden der TU, aber auch Berufstätige, die ihre Aktuarausbildung an der TU Wien absolvieren, die Anforderungen von AVÖ und AAE erfüllen.

Universität Linz ist im Arbeitskreis durch Sascha Desmettre vertreten. Damit bekommt der Arbeitskreis wertvolle Einblicke in die Mathematikstudiengänge an der JKU Linz, was die Anrechenbarkeit der Fächer und faire Behandlung fördert.

Technische Universität Graz hat Stefan Thonhauser als Vertreter im Arbeitskreis. Im Rahmen des Mathematikstudiums in Graz werden viele für die Aktuarausbildung relevante Fächer angeboten. In Zukunft ist geplant, das berufsbegleitende Angebot in Abstimmung mit anderen Anbietern gemäß den Anforderungen der AVÖ und AAE auszubauen.

Universität Salzburg hat gleich zwei Vertreter im Arbeitskreis: Bettina Sereinig, die die Zukunft der Aktuarausbildung in Salzburg repräsentiert, und Christian Buchta, der als erfahrenes Arbeitskreismitglied mit langjährigem Engagement und detailliertem Wissen dem Arbeitskreis zur Seite steht.

Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare:

Mit Alexander Juschitz (Aktuar AVÖ), Christopher Grocholski (Aktuar AVÖ), Markus Mittendorfer (Aktuar AVÖ), Tobias Preinerstorfer (Aktuar AVÖ) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Personen aus unterschiedlichen aktuariellen Anwendungsbereichen im Arbeitskreis vertreten, damit auch eine Praxisnähe gewährleistet wird.

Sub-Arbeitskreis „Weiterbildung“:

Im Subarbeitskreis CPD prüfen Christina Ziehaus, Christopher Grocholski, Markus Mittendorfer und Tobias Preinerstorfer, ob Veranstaltungen im Rahmen des Continuing Professional Development (CPD) als Weiterbildung anerkannt werden können. Des Weiteren sichten sie ihm Rahmen von CPD-Prüfungen die von den Mitgliedern eingereichten Unterlagen und erstellen einen Bericht an den Vorstand.

 Finanzmarktaufsicht:

Wolfgang Herold (FMA) ist neu im Arbeitskreis und hat regulatorische und aufsichtsrechtliche Aspekte im Blick.

 Administrative Unterstützung und mehr:

Der Arbeitskreis wird administrativ maßgeblich durch Sandra Trenovatz (TU Wien) unterstützt.

Young Actuaries @ Straßburg

Das französische Institut des Actuaires (IA) und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gründeten 2024 gemeinsam die Young Actuaries Initiative mit einer explizit europäischen Perspektive, um junge Aktuare zu fördern. Im Zuge dessen fand am 28. und 29. November 2024 in Straßburg das Seminar „Young Actuaries Leadership and Career Development Seminar“ statt, das in Kooperation der beiden Aktuarsvereinigungen veranstaltet wurde. Insgesamt nahmen 30 junge Aktuar:innen aus 12 verschiedenen europäischen Aktuarsvereinigungen teil. Lukas Ludwig und Matthias Widmann repräsentierten die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) als Teil des Organisationsteams des AVÖ Jungaktuarstreffens.

 

Während des zweitägigen Seminars standen Networking und der Austausch über Grenzen hinweg im Vordergrund. Es wurden neue Brücken zwischen den verschiedenen Kulturen und Aktuarsvereinigungen in Europa gebaut. In inhaltlichen Diskussionen und Workshops widmete man sich aktuellen fachlichen Themen wie Nachhaltigkeit und den Einsatzmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Schadensversicherung, angeregt durch zwei inspirierende Vorträge aus der Praxis. Zudem standen persönliche Entwicklung und Kommunikation zur Förderung junger Aktuare durch gezielte Trainings im Mittelpunkt. Nicht zuletzt wurden auch aktuelle Herausforderungen der Branche und des aktuariellen Nachwuchses sowie Unterschiede zwischen den Ländern intensiv beleuchtet.

 

Den inhaltlichen Höhepunkt bildete eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Susanna Adelhard (stv. Vorstandsvorsitzende DAV), Inga Helmane (Chairperson AAE), Frédérique Henge (verantwortliche Aktuarin der Assurance du Crédit Mutuel) und Matthias Pillaudin (Vice-Chairperson AAE), die sich mit Karrierechancen junger Aktuar:iunnen, den Zukunftsperspektiven der Versicherungsbranche und dem internationalen Engagement der AAE auseinandersetzten.

 

Auch der gesellschaftliche Teil des Seminars kam nicht zu kurz: Beim gemeinsamen Abendevent mit Dinner und Open Bar und in den zahlreichen Kaffeepausen gab es reichlich Gelegenheit zum informellen Austausch über die Erfahrungen zu Förderungsaktivitäten der Jungaktuar:innen anderer europäischer Aktuarsvereinigungen. Das gesamte Event war ein großer Erfolg – die wertvolle Interaktion zwischen den verschiedenen Ländern sowie die Entwicklung gemeinsamer Ideen und Visionen stärkten den europäischen Glauben daran, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen zu können.

 

Mehr Informationen zu der Young Actuaries Initiative ist unter www.young-actuaries.eu

Charles Cowling bei SSA

Unsere Kolleg:innen der Slovak Society of Actuaries haben Charles Cowling, Präsident der International Actuarial Association, eingeladen Vorträge zu halten. AVÖ-Mitglieder haben die Möglichkeit daran teilzunehmen. In diesem Fall bitte um E-Mail an tajomnik@aktuar.sk.

Am 8.10.2024 finden zwei Vorträge statt:

  • 16:00 – 18:00: Actuarial Code of Conduct – Basis des Vortrags ist der slowakische Code of Conduct, mit großer Ähnlichkeit zum IFoA Actuaries Code.
  • 18:00 – 19:00: AI and the future of the Actuarial Profession

Ort: Ekonomicka Univerzita Bratislava, Dolonozemska cesta 1/b, 852 35 Bratislava.

Data Science und Künstliche Intelligenz: Eine Chance für Aktuarinnen und Aktuare

In den letzten Jahren haben sich die Disziplinen Data Science und Künstliche Intelligenz (KI) rasant entwickelt und gewinnen in nahezu allen Branchen zunehmend an Bedeutung. Auch für unsere Berufsgruppe eröffnen sich dadurch zahlreiche Chancen und Herausforderungen:

  • Steigender KI-Einsatz: Der Einsatz von KI nimmt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu – auch im CFO- und CRO-Bereich.
  • Neue Risiken: KI führt zu neuen Risiken, sowohl intern (z. B. durch eine hohe Anzahl an internen KI-Anwendungen) als auch extern (z. B. Schäden durch KI-Fehlfunktionen), die möglicherweise neue Produktlösungen erfordern.
  • Veränderung bestehender Risiken: Bestehende Risiken verändern sich, etwa durch betrügerische Schadenmeldungen mit KI-generierten Bildern.
  • Regulatorische Anforderungen: Regulierung im Bereich KI wird umfangreicher und rückt verstärkt in den Fokus der Aufsichtsbehörden, was mittelfristig organisatorische Anpassungen und den Erwerb neuer Fähigkeiten erforderlich machen könnte.

 

Unsere Rolle

Aktuarinnen und Aktuare verfügen traditionell über fundiertes Wissen in Statistik und Mathematik, Erfahrung im Umgang mit Daten und der Modellierung komplexer Systeme sowie deren professionellen Anwendung (siehe auch ESAP 1 https://avoe.at/ueber-uns/berufsgrundsatze/), und nicht zuletzt über Kenntnis wirtschaftlicher Implikationen. Diese Kompetenzen sind für die Anwendung von Data Science und KI von zentraler Bedeutung. Unsere Ausbildung deckt all diese Bereiche ab, was uns in der Versicherungs- und Finanzbranche einzigartig positioniert.

Die Rolle von Aktuarinnen und Aktuaren kann dabei vielseitig sein – von der Konzeptionierung und Projektleitung bis hin zur Umsetzung und dem Monitoring von KI-Projekten. Wichtiger als die detaillierten Kenntnisse der Funktionsweise von Algorithmen ist dabei häufig die Sicherstellung einer professionellen Umsetzung.

 

Der AI Act und die Bedeutung für uns

Mit dem „AI Act“ zielt die EU darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Europa zu schaffen. Dadurch gewinnt das Thema für unsere Berufsgruppe zusätzlich an Relevanz. Unser Fachwissen und unsere ethischen Grundsätze im Umgang mit Modellen und Daten positionieren uns optimal, um sicherzustellen, dass KI verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird. Zu diesem Thema hat die AAE kürzlich zwei Stellungnahmen veröffentlicht:

Fazit

Die aktuelle Dynamik im Markt bietet unserer Berufsgruppe eine große Chance, die spannenden Themen Data Science und KI stärker zu besetzen. Aktuarinnen und Aktuare, die ihre Kompetenzen in diesen Bereichen erweitern, können eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Zukunft unserer Branche einnehmen. Die AVÖ unterstützt diesen Weg und stellt mit Weiterbildungsangeboten – insbesondere der CADS-Ausbildung (Actuarial Data Science) – die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um diese Transformation erfolgreich zu meistern.

 

Weiterführende Links

Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir einige Artikel zusammengestellt, die einen tieferen Einblick in ausgewählte Themen bieten:

  1. Aktuarielle Herausforderungen bei Data Science und KI: https://www.cambridge.org/core/journals/british-actuarial-journal/article/from-bias-to-black-boxes-understanding-and-managing-the-risks-of-ai-an-actuarial-perspective/9F06CF4E8EFB555202B2AA4ED78DD716
  2. Ausgewählte aktuarielle Case Studies: https://actuaries.org.uk/media/g4ymoxep/actuaries-using-data-science-and-artificial-intelligence-techniques.pdf
  3. Primer zu generativer KI: https://www.soa.org/496313/globalassets/assets/files/resources/research-report/2024/primer-generative-ai.pdf
  4. Idee von ActuaryGPT: https://actuaries.org.uk/media/purp2kk5/actuary-gpt-applications-of-large-language-models-to-insurance-and-actuarial-work.pdf
  5. „Aktuar Aktuell“ Sonderausgabe zu KI: https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/AA_Sonderausgabe2024_web.pdf
  6. Regulierung und Validierung von KI-Modellen: https://aktuar.de/unsere-themen/fachgrundsaetze-oeffentlich/2024-02-26%20Regulierung%20und%20Validierung%20von%20KI-Modellen.pdf
  7. KI für Finanz- und Aufsichtsbehörden: https://cepr.org/voxeu/columns/how-financial-authorities-can-take-advantage-artificial-intelligence
  8. Tech Trend Radar von MunichRe: https://www.munichre.com/en/company/innovation/tech-trend-radar-2024.html

Trip to Copenhagen

A couple of weeks ago we were invited by our colleagues from Copenhagen and had an interesting exchange about how our collaborations can add value to the members of our societies.

We are looking forward to the possibilities and growth ahead!

Thanks a lot to our hosts Lars and Christian and to the other colleagues.

 

Denmark: Lars Sommer Hansen, Christian Furrer

Finland: Mika Sirviö

Iceland: Helgi Bjarnason, Sigurdur Freyr Jónatansson

Norway: Mats Sollie, Trond Killi

Sweden: Filip Lindskog, Elinore Gustafsson

Austria: Philip Plank, Uwe Schmock

Das Jungaktuarstreffen am 31. Juli

Am 31. Juli fand das nächste Jungaktuarstreffen statt. Diesmal ging zu einem gut bekannten, ja fast schon traditionsreichen Ort für Jungaktuarstreffen, der Luftburg im Wiener Prater. Knapp 60 Mitglieder der AVÖ haben sich auf den Weg in den zweiten Wiener Gemeindebezirk gemacht, um sich bei Stelze und anderen kulinarischen Köstlichkeiten auszutauschen. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzliche bei Milliman für die großzügige Einladung bedanken! Wir, als Organisationsteam, freuen uns, dass das Jungaktuarstreffen von den Mitgliedern so positiv angenommen wird und die Möglichkeiten zum Austausch gerne genutzt wird, weswegen wir bereits mit großer Motivation an der Planung der nächsten Events arbeiten. Nachfolgend finden sich Eindrücke des erfolgreichen Abends.

Umfrage des AK-Data Science

Wir, der Arbeitskreis „Data Science“, möchten euch die Möglichkeit geben tiefer in das gerade brandaktuelle Thema AI einzusteigen. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Ausbildung zum CADS (Certified Actuarial Data Scientist) möchten wir mit einem neuen Angebot all jene erreichen, für die es keine Zertifizierung sein muss, die sich aber dennoch für das Thema interessieren und ihre Kenntnisse in diesem Bereich erweitern möchten. Gleichzeitig wollen wir euch die Möglichkeit geben, eure Interessen und Erwartungen an zukünftige Trainings, Vorträge oder Schulungen mitzuteilen. Um sicherzustellen, dass wir eure Bedürfnisse bestmöglich erfüllen, haben wir eine kurze Umfrage erstellt. Hier könnt ihr uns mitteilen, was ihr euch erwartet, welche Themen für euch besonders relevant sind und welche Vortragsangebote ihr euch wünscht: LINK ZUR UMFRAGE

 

Für alle, die schon jetzt ein wenig tiefer in die aktuellen Technologietrends eintauchen möchten, empfehlen wir einen Blick auf den Tech Trend Radar 2024 von Munich Re. Eine spannende Lektüre für alle, die am Puls der Zeit bleiben wollen! Tech Trend Radar 2024 – The Future of Insurance | Munich Re