In der Säule I werden die quantitativen Anforderungen definiert, welche die Höhe der Eigenmittelausstattung eines gemäß Solvency-II-solventes Versicherungsunternehmen festlegen. Es werden detaillierte Vorschriften zu Solvency-II-gemäßen Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, insbesondere versicherungstechnische Verbindlichkeiten, aufgestellt. Dies dient der Aufstellung einer Solvenzbilanz, in der die Basiseigenmittel, die zur Bedeckung der Kapitalanforderung zugelassen sind, sich als Residualgröße aus Aktiva und Verbindlichkeiten ergeben.
Es werden zweierlei Kapitalanforderungen, die den tatsächlichen Risiken eines Versicherungsunternehmens Rechnung tragen sollen, berechnet. Eine Solvenzkapitalanforderung (engl. Solvency Capital Requirement, SCR) und eine Mindestkapitalanforderung (engl. Minimum Capital Requirement, MCR). Das SCR entspricht dem Eigenmittelniveau, das ein Versicherungsunternehmen halten soll, um unvorhergesehene Verluste auffangen zu können. Das SCR kann entweder mittels einer vorgegebenen Standardformel oder durch die Verwendung eines unternehmensspezifischen internen Modells errechnet werden. Das MCR wiederum bildet die Untergrenze an Kapitalausstattung, deren Unterschreitung eine ultimative Intervention seitens der Aufsicht bedeutet.
Relevante Dokumente
Die FMA hat im Zusammenhang mit Säule 1 folgende relevante Dokumente veröffentlicht:
- Übersicht zu den Maßnahmen zu langfristigen Garantien und den Übergangsmaßnahmen
- Säule-1-Leitfaden Leitfaden zu den quantitativen Anforderungen von Solvency II
Der AVÖ-Arbeitskreis Accounting, Solvency & Riskmanagement hat einen Standard of Practice – Massenstorno SII Standardformel erarbeitet.
Der AVÖ-Arbeitskreis Accounting, Solvency & Riskmanagement hat zwei Leitfäden erarbeitet: