News

119 Beiträge

Das AVÖ-Punschfest 2024

Das diesjährige AVÖ Punschfest hat am 10. Dezember 2024 im Feuerdorf im Prater stattgefunden. Erneut hat der Vorstand der AVÖ zu einem vorweihnachtlichen Zusammentreffen bei Punsch, Glühwein und Bier geladen – und die Mitglieder sind der Einladung in großer Anzahl gefolgt: über 60 haben dem Wetter getrotzt und sich Richtung Prater auf den Weg gemacht. Diesmal hat es die Wetterfee nämlich nicht ganz so gut mit uns gemeint, aber auch der leichte Nieselregen konnte die Freude der AVÖ Mitglieder nicht trüben: man übte sich im Eisstockschießen und genoss die wärmenden Getränke bzw. Bier sowie heiße Gulasch- und Gemüsesuppe. Die Atmosphäre blieb einladend und die Aktuarinnen und Aktuare nutzten die Möglichkeit für einen regen Austausch untereinander. Auch beim offiziellen Ende gegen 21.30 Uhr war noch immer eine kleine Delegation vor Ort, die sich bei den letzten Getränkeresten aufgewärmt haben. Wir hoffen, dass der Abend von allen genossen werden konnte und freuen uns auf weitere Events mit euch im neuen Jahr. An dieser Stelle bleibt uns nur noch „Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!“ zu wünschen.

Der Arbeitskreis “Aus- und Weiterbildung”

Der Arbeitskreis “Aus- und Weiterbildung” hat 13 Mitglieder. Im Folgenden werden sie und ihre Funktionen im Arbeitskreis vorgestellt.

Vertreter des Vorstandes:

Die Arbeitskreismitglieder Uwe Schmock (TU Wien) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Mitglieder des AVÖ-Vorstandes und sorgen für eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen dem Arbeitskreis und dem Vorstand.

Christina Ziehaus vertritt die AVÖ im Education Committee der AAE, sodass der Arbeitskreis stets über die neuesten Entwicklungen auf der europäischen Ebene im Bilde ist.

 Im Arbeitskreis findet man Vertreter mehrerer Universitäten:

Technische Universität Wien ist die derzeit wichtigste Ausbildungsstätte für Österreichische Aktuare – nur an der TU Wien kann man bereits während des Studiums die komplette Aktuarausbildung (bis auf die Berufspraxis) abschließen.

Julia Eisenberg (Arbeitskreisleitung) und Uwe Schmock vertreten im Arbeitskreis die TU Wien. Damit ist gewährleistet, dass die regulären Studierenden der TU, aber auch Berufstätige, die ihre Aktuarausbildung an der TU Wien absolvieren, die Anforderungen von AVÖ und AAE erfüllen.

Universität Linz ist im Arbeitskreis durch Sascha Desmettre vertreten. Damit bekommt der Arbeitskreis wertvolle Einblicke in die Mathematikstudiengänge an der JKU Linz, was die Anrechenbarkeit der Fächer und faire Behandlung fördert.

Technische Universität Graz hat Stefan Thonhauser als Vertreter im Arbeitskreis. Im Rahmen des Mathematikstudiums in Graz werden viele für die Aktuarausbildung relevante Fächer angeboten. In Zukunft ist geplant, das berufsbegleitende Angebot in Abstimmung mit anderen Anbietern gemäß den Anforderungen der AVÖ und AAE auszubauen.

Universität Salzburg hat gleich zwei Vertreter im Arbeitskreis: Bettina Sereinig, die die Zukunft der Aktuarausbildung in Salzburg repräsentiert, und Christian Buchta, der als erfahrenes Arbeitskreismitglied mit langjährigem Engagement und detailliertem Wissen dem Arbeitskreis zur Seite steht.

Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare:

Mit Alexander Juschitz (Aktuar AVÖ), Christopher Grocholski (Aktuar AVÖ), Markus Mittendorfer (Aktuar AVÖ), Tobias Preinerstorfer (Aktuar AVÖ) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Personen aus unterschiedlichen aktuariellen Anwendungsbereichen im Arbeitskreis vertreten, damit auch eine Praxisnähe gewährleistet wird.

Sub-Arbeitskreis “Weiterbildung”:

Im Subarbeitskreis CPD prüfen Christina Ziehaus, Christopher Grocholski, Markus Mittendorfer und Tobias Preinerstorfer, ob Veranstaltungen im Rahmen des Continuing Professional Development (CPD) als Weiterbildung anerkannt werden können. Des Weiteren sichten sie ihm Rahmen von CPD-Prüfungen die von den Mitgliedern eingereichten Unterlagen und erstellen einen Bericht an den Vorstand.

 Finanzmarktaufsicht:

Wolfgang Herold (FMA) ist neu im Arbeitskreis und hat regulatorische und aufsichtsrechtliche Aspekte im Blick.

 Administrative Unterstützung und mehr:

Der Arbeitskreis wird administrativ maßgeblich durch Sandra Trenovatz (TU Wien) unterstützt.

Das Jungaktuarstreffen am 20. November 2024

Am 20. November 2024 hat ein Jungaktuarstreffen unter dem Motto „Oktoberfest“ im Dachgeschoß der KPMG stattgefunden. Mehr als 50 Mitglieder der AVÖ folgten der Einladung zu dem Event und ein Großteil auch der Einladung den Dresscode dem Motto anzupassen. Vor Ort wurde der übliche Austausch unter den jungen Aktuarinnen und Aktuaren ideal begleitet: Weißwürste, Brezen und bayrisches Bier haben für eine Oktoberfeststimmung gesorgt. Ein Highlight war die tolle musikalische Abendbegleitung durch Senior und Junior Kronthaler! Bei diesem Ambiente war es keine Überraschung, dass die Veranstaltung ein voller Erfolg war. Daneben freut es uns zu berichten, dass diesmal sehr viele Junge dabei waren und diese Events der Nachwuchsproblematik den Kampf ansagen. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Young Actuaries @ Straßburg

Das französische Institut des Actuaires (IA) und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gründeten 2024 gemeinsam die Young Actuaries Initiative mit einer explizit europäischen Perspektive, um junge Aktuare zu fördern. Im Zuge dessen fand am 28. und 29. November 2024 in Straßburg das Seminar „Young Actuaries Leadership and Career Development Seminar“ statt, das in Kooperation der beiden Aktuarsvereinigungen veranstaltet wurde. Insgesamt nahmen 30 junge Aktuar:innen aus 12 verschiedenen europäischen Aktuarsvereinigungen teil. Lukas Ludwig und Matthias Widmann repräsentierten die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) als Teil des Organisationsteams des AVÖ Jungaktuarstreffens.

 

Während des zweitägigen Seminars standen Networking und der Austausch über Grenzen hinweg im Vordergrund. Es wurden neue Brücken zwischen den verschiedenen Kulturen und Aktuarsvereinigungen in Europa gebaut. In inhaltlichen Diskussionen und Workshops widmete man sich aktuellen fachlichen Themen wie Nachhaltigkeit und den Einsatzmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Schadensversicherung, angeregt durch zwei inspirierende Vorträge aus der Praxis. Zudem standen persönliche Entwicklung und Kommunikation zur Förderung junger Aktuare durch gezielte Trainings im Mittelpunkt. Nicht zuletzt wurden auch aktuelle Herausforderungen der Branche und des aktuariellen Nachwuchses sowie Unterschiede zwischen den Ländern intensiv beleuchtet.

 

Den inhaltlichen Höhepunkt bildete eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Susanna Adelhard (stv. Vorstandsvorsitzende DAV), Inga Helmane (Chairperson AAE), Frédérique Henge (verantwortliche Aktuarin der Assurance du Crédit Mutuel) und Matthias Pillaudin (Vice-Chairperson AAE), die sich mit Karrierechancen junger Aktuar:iunnen, den Zukunftsperspektiven der Versicherungsbranche und dem internationalen Engagement der AAE auseinandersetzten.

 

Auch der gesellschaftliche Teil des Seminars kam nicht zu kurz: Beim gemeinsamen Abendevent mit Dinner und Open Bar und in den zahlreichen Kaffeepausen gab es reichlich Gelegenheit zum informellen Austausch über die Erfahrungen zu Förderungsaktivitäten der Jungaktuar:innen anderer europäischer Aktuarsvereinigungen. Das gesamte Event war ein großer Erfolg – die wertvolle Interaktion zwischen den verschiedenen Ländern sowie die Entwicklung gemeinsamer Ideen und Visionen stärkten den europäischen Glauben daran, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen zu können.

 

Mehr Informationen zu der Young Actuaries Initiative ist unter www.young-actuaries.eu

KI Survey – Was interessiert die AVÖ Mitglieder zum Thema KI und wie geht’s nun weiter?

Vielen lieben Dank an alle die auf unsere KI Survey im September geantwortet haben. Gerne geben wir euch hier einen kurzen Überblick über die Ergebnisse und die nächsten Schritte:

· In Summe haben wir 36 Feedbacks erhalten

· Die Themen „Hands-on Trainingsangebote“ und „Best-Practice Austausch” wurden dabei klar präferiert, und das bevorzugt in kurzen Formaten

· Vom Level wünschen sich die Befragten zu mehr als 50% Infos auf Beginner-Niveau (d.h. erste Erfahrungen wurden bereits gemacht)

Dieses Feedback greifen wir nun im Unter-Arbeitskreis KI Use Cases auf und kündigen hiermit an in 2025 folgende Inhalte für AVÖ Mitglieder anzubieten:

– Beginnerkurs Data Science: von der explorativen Datenanalyse zu Machine Learning

– Best-Practice Austausch: Einblick in konkrete KI Projekte aus der Branche

Zum letzten Punkt war toll, dass wir auch 11 Kolleg:innen hatten die auch gerne Erfahrungswerte innerhalb der AVÖ teilen möchten. Nehmt bitte dahingehend mit uns Kontakt auf damit wir die Meetings für 2025 planen können (e-mail an: andreas.magenschab@uniqa.at)

Wir sind gerade dabei die Inhalte entsprechend vorzubereiten und auch die Termine abzustimmen. -> mehr Information folgt in Kürze, We keep you posted!

Bis dahin ein interessanter Artikel zum Einsatz von Generativer KI im Versicherungsbereich: Link

Der aktuelle Stand des Solvency II Reviews

Wie im AVÖ-Newsletter im April berichtet, konnte im Dezember 2023 nach einem jahrelangen Prozess eine Einigung bei den Trilogverhandlungen zur Änderung der Solvency II Rahmenrichtlinie erzielt werden. Die Änderungen wurden anschließend im Januar 2024 veröffentlicht.

 

Die Umsetzung der Solvency II Richtlinie in nationales Recht (VAG) wird für 2026 erwartet. Die vollständige Anwendbarkeit könnte sich bis in das Jahr 2027 ziehen.

 

Parallel wird derzeit fleißig an der Entwicklung der Änderungen auf Ebene 2 (Anpassungen der delegierten Level 2 Verordnung) und 3 (Anpassung der Level 3 technischen Standards sowie Leitlinien) gearbeitet.

 

Was sind die wesentlichen Änderungen auf Level 1?

 

Inhaltlich umfasst der Solvency II Review unter anderem:

  • Änderungen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung und der Ermittlung des SCR in der Standardformel
  • Änderungen im Governance System
  • Adaptierungen bei der Berichterstattung und Offenlegung
  • die Stärkung des Prinzips der „Proportionalität“, insbesondere durch die Einführung von „small and non-complex undertakings“
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimarisiken
  • Anpassungen bei der Gruppenaufsicht
  • Überarbeitung der Übergangsmaßnahmen
  • Einführung einer Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD)

 

Ein Kurzüberblick zu den wesentlichen Änderungen in Säule 1, die sich aus der Veröffentlichung im Januar 2024 ergeben und für die eine potenzielle Auswirkung auf die Solvenzquote zu erwarten ist, wurde bereits im AVÖ-Newsletter vom April 2024 dargelegt. Diese Änderungen werden im Folgenden detaillierter beschrieben:

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die Berechnung der Risikomarge sowie die Methodiken zur Herleitung der risikolosen Zinskurven und des Volatility Adjustments: Die Risikomarge wird nun mittels eines Kapitalkostensatzes von 4,75% anstelle von bisher 6% berechnet; zudem wird ein exponentiell zeitabhängiger Lambda-Faktor, der zu einer niedrigeren Gewichtung zukünftiger SCRs führt, eingeführt. Dieser soll dazu dienen, dass die Risikomarge weniger volatil – wie z.B. durch Zinsschwankungen – ist. Durch diese zwei Anpassungen wird die Risikomarge leicht sinken.

 

Die bisherige Smith-Wilson-Methode zur Herleitung der risikolosen Zinskurve wird dahingehend angepasst, dass die extrapolierten Forward Rates nun aus einem gewichteten Durchschnitt von liquiden Forward Rates und der UFR gebildet werden. Die genauen Details zur geänderten Methodik müssen aber noch auf Level 2 spezifiziert werden. Aus aktueller Sicht ist davon auszugehen, dass es dadurch zu einer leichten Reduktion der Zinskurve sowie in Folge zu einem Anstieg des Best Estimates kommen wird (siehe illustrative Abbildung).
Das Volatility Adjustment wird zukünftig eine unternehmensspezifische Komponente enthalten. Auch hierzu sind noch weitere Details zu spezifizieren.

Im Bereich der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) mittels der Standardformel haben die Änderungen in den folgenden beiden SCR Submodulen vermutlich die größte quantitative Auswirkung:

Beim Aktienrisiko wird es zukünftig vereinfachte Voraussetzungen zur Einstufung von Aktien als „langfristig“ (LTE) geben, welche dann in Folge einem verringerten Aktienschock von 22% unterliegen. Zudem wird der Korridor für die symmetrische Anpassung beim Aktienrisiko, welche in der Berechnung des Aktienrisiko-Moduls benötigt wird, von max. 10% auf max. 13% ausgeweitet.

Aufgrund der historischen langanhaltenden Niedrigzinsphase werden im Zinsrisiko zukünftig auch geschockte negative Zinssätze zugelassen (dies wirkt sich vor allem auf das „Zins down“ Szenario aus), wobei eine explizite Untergrenze festgelegt wird und eine Anpassung an eine gestresste Ultimate Forward Rate erfolgen soll. Auch hier sind noch einige Details offen und auf Level 2 zu spezifizieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das SCR für das Zinsrückgangsszenario zukünftig ansteigen wird. Wie groß die tatsächliche Auswirkung im aktuellen, wieder höherem Zinsumfeld tatsächlich sein wird, hängt zum einen von der genauen Ausgestaltung auf Level 2 sowie der aktiv- und passivseitigen Laufzeiten im eigenen Portfolio ab. Daher ist auch noch nicht final geklärt, ob es betreffend des geänderten Zinsrisikos ein sogenanntes „Phasing-In“ über 5 Jahre geben wird.

Was tut sich aktuell auf Level 2 und 3?

 

 

Wie bereits erwähnt, wurde im Jänner 2024 zwar die geänderte Level 1 Richtlinie veröffentlicht. Da aber noch viele Details offen sind, wird derzeit mit Hochdruck an den Anpassungen an Level 2 und Level 3 gearbeitet.

 

Den Konsultationsprozess startete EIOPA im Frühjahr/Sommer mit den folgenden beiden Konsultationspapieren, für die die Konsultationsphase mittlerweile schon wieder geschlossen ist:

  • Kapitalanforderungen der Standardformel für direkte Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (QCCPs, Qualified Central Counterparties): das vorausgegangene Ziel der Europäischen Kommission ist dabei eine größere Konsistenz in der Behandlung dieser Risikopositionen zu gewährleisten und die risikomindernde Rolle von QCCPs im Hinblick auf das Gegenparteiausfallrisiko angemessen anzuerkennen. Diese Konsultation lief bis 23.10.204.
  • Implementierung des Solvency II Proportionalitätsrahmens: im Fokus dieser Konsultation steht die Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (englisch „small and non-complex“, kurz: SNC). Für diese Unternehmen sollen ausgewählte Erleichterungen, z.B. hinsichtlich Berichterstattung oder der Ermittlung des Best Estimates für Lebensversicherungsverträgen mit Optionen und Garantien (siehe unten), zur Verfügung stehen. Diese Konsultation war bis zum 25.10.2024 offen.
    Zudem wurde EIOPA gebeten, bis Jänner 2025 zu den beiden folgenden Themen einen detaillierten „Technical Advise“ zu geben:

    • Methodik der Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (SNC), welche automatisch Zugang zu bestimmten Proportionalitätsmaßnahmen gewährt.
    • Bedingungen für die aufsichtsrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Unternehmen/Gruppen, die nicht zu den SNC gehören.

 

Am 1. Oktober hat EIOPA dann eine Reihe weiterer Konsultationen zu Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (IST) im Zusammenhang mit dem Solvency II Review veröffentlicht. Die insgesamt fünf Konsultationen – vier RTS und ein ITS – decken Themen ab, die von der grenzüberschreitenden Aufsicht und dem Liquiditätsmanagement von Versicherern bis hin zu den Kriterien zur Identifizierung außergewöhnlicher sektorweiter Schocks reichen. Diese Standards haben das Ziel die Aufsichtseffektivität, das Risikomanagement und die finanzielle Stabilität im Versicherungssektor der EU zu verbessern. Die Konsultationsphase für diese Papiere läuft noch bis 2. Januar 2025.

 

Hier ein kurzer Überblick zu den fünf, derzeit offenen Konsultationen:

  • Consultation on liquidity risk management plans – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu Liquiditätsrisikomanagementplänen legt die Kriterien fest, die bestimmen, welche Unternehmen und Gruppen mittelfristige und langfristige Analysen in ihre Liquiditätsrisikomanagementpläne aufnehmen sollten, sowie Spezifikationen zum Inhalt der Pläne und zur Häufigkeit ihrer Aktualisierung.
  • Consultation on the criteria for the identification of exceptional sector-wide shocks – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu außergewöhnlichen sektorweiten Schocks bietet Aufsichtsbehörden Kriterien zur Identifizierung solcher Schocks. Im Falle außergewöhnlicher Schocks können Aufsichtsbehörden von Versicherern mit einem besonders anfälligen Risikoprofil verlangen, Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe oder Boni einzuschränken oder auszusetzen.
  • Consultation on undertakings under dominant/significant influence or managed on a unified basis – Solvency II Review“: Dieser Entwurf der RTS spezifiziert Faktoren zur Identifizierung von Versicherungsunternehmen, die unter dominierendem oder bedeutendem Einfluss stehen, sowie von solchen, die einheitlich verwaltet werden. Diese Faktoren sind für Aufsichtsbehörden relevant, um Versicherungsgruppen zu identifizieren und effektiv zu beaufsichtigen.
  • “Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations – Solvency II Review”: Dieser ITS bezieht sich auf eine Vereinfachung bei der Bewertung von Lebensversicherungsverpflichtungen, die im Zuge des Solvency II Reviews eingeführt wird. Die Vereinfachung darf von spezifischen kleinen und nicht-komplexen Unternehmen (SNC Unternehmen) genutzt werden. Der ITS legt die Methodik zur Ableitung technischer Informationen fest, die Versicherer benötigen, wenn sie die Vereinfachung anwenden.
  • Consultation on relevant insurance and reinsurance undertakings with respect to the host Member State’s market – Solvency II Review“: Der Solvency II Review führt neue Regeln ein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Heimat- und Gastaufsichtsbehörden im Falle signifikanter grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Dieser Entwurf der RTS legt die Bedingungen und Kriterien fest, die von Gastaufsichtsbehörden berücksichtigt werden müssen, wenn sie die Relevanz grenzüberschreitender Tätigkeiten für ihren Markt bestimmen.

Aus aktuarieller Sicht ist wohl das Konsultationspapier „Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations“ am interessantesten. Diese Konsultation beinhaltet eine Beschreibung einer vereinfachten Bewertungsmethodik für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Optionen und Garantien, die von „small and non-complex undertakings“ genutzt werden kann. Hierbei ist vorgesehen, dass die Optionen und Garantien dieser Verträge nicht mittels einer vollen stochastischen Bewertung, sondern nur mit Hilfe einiger weniger (maximal 10) Szenarien, durchgeführt werden muss. Diese Szenarien müssen zumindest die folgenden Finanzmarktparameter umfassen: risikolose Zinskurve, Marktpreise von Aktien-Investments und Marktpreise von Immobilien-Investments. Um sicherzustellen, dass dieser vereinfachte Ansatz trotzdem zu keiner Unterschätzung des Zeitwertes der Optionen und Garantien (TVFOG) führt, beschreibt das Papier die Anforderungen an die Wahl der relevanten Volatilitäten sowie die erforderlichen Anpassungsschritte der „Basis-Szenarien“.

Charles Cowling bei SSA

Unsere Kolleg:innen der Slovak Society of Actuaries haben Charles Cowling, Präsident der International Actuarial Association, eingeladen Vorträge zu halten. AVÖ-Mitglieder haben die Möglichkeit daran teilzunehmen. In diesem Fall bitte um E-Mail an tajomnik@aktuar.sk.

Am 8.10.2024 finden zwei Vorträge statt:

  • 16:00 – 18:00: Actuarial Code of Conduct – Basis des Vortrags ist der slowakische Code of Conduct, mit großer Ähnlichkeit zum IFoA Actuaries Code.
  • 18:00 – 19:00: AI and the future of the Actuarial Profession

Ort: Ekonomicka Univerzita Bratislava, Dolonozemska cesta 1/b, 852 35 Bratislava.

Data Science und Künstliche Intelligenz: Eine Chance für Aktuarinnen und Aktuare

In den letzten Jahren haben sich die Disziplinen Data Science und Künstliche Intelligenz (KI) rasant entwickelt und gewinnen in nahezu allen Branchen zunehmend an Bedeutung. Auch für unsere Berufsgruppe eröffnen sich dadurch zahlreiche Chancen und Herausforderungen:

  • Steigender KI-Einsatz: Der Einsatz von KI nimmt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu – auch im CFO- und CRO-Bereich.
  • Neue Risiken: KI führt zu neuen Risiken, sowohl intern (z. B. durch eine hohe Anzahl an internen KI-Anwendungen) als auch extern (z. B. Schäden durch KI-Fehlfunktionen), die möglicherweise neue Produktlösungen erfordern.
  • Veränderung bestehender Risiken: Bestehende Risiken verändern sich, etwa durch betrügerische Schadenmeldungen mit KI-generierten Bildern.
  • Regulatorische Anforderungen: Regulierung im Bereich KI wird umfangreicher und rückt verstärkt in den Fokus der Aufsichtsbehörden, was mittelfristig organisatorische Anpassungen und den Erwerb neuer Fähigkeiten erforderlich machen könnte.

 

Unsere Rolle

Aktuarinnen und Aktuare verfügen traditionell über fundiertes Wissen in Statistik und Mathematik, Erfahrung im Umgang mit Daten und der Modellierung komplexer Systeme sowie deren professionellen Anwendung (siehe auch ESAP 1 https://avoe.at/ueber-uns/berufsgrundsatze/), und nicht zuletzt über Kenntnis wirtschaftlicher Implikationen. Diese Kompetenzen sind für die Anwendung von Data Science und KI von zentraler Bedeutung. Unsere Ausbildung deckt all diese Bereiche ab, was uns in der Versicherungs- und Finanzbranche einzigartig positioniert.

Die Rolle von Aktuarinnen und Aktuaren kann dabei vielseitig sein – von der Konzeptionierung und Projektleitung bis hin zur Umsetzung und dem Monitoring von KI-Projekten. Wichtiger als die detaillierten Kenntnisse der Funktionsweise von Algorithmen ist dabei häufig die Sicherstellung einer professionellen Umsetzung.

 

Der AI Act und die Bedeutung für uns

Mit dem „AI Act“ zielt die EU darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Europa zu schaffen. Dadurch gewinnt das Thema für unsere Berufsgruppe zusätzlich an Relevanz. Unser Fachwissen und unsere ethischen Grundsätze im Umgang mit Modellen und Daten positionieren uns optimal, um sicherzustellen, dass KI verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird. Zu diesem Thema hat die AAE kürzlich zwei Stellungnahmen veröffentlicht:

Fazit

Die aktuelle Dynamik im Markt bietet unserer Berufsgruppe eine große Chance, die spannenden Themen Data Science und KI stärker zu besetzen. Aktuarinnen und Aktuare, die ihre Kompetenzen in diesen Bereichen erweitern, können eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Zukunft unserer Branche einnehmen. Die AVÖ unterstützt diesen Weg und stellt mit Weiterbildungsangeboten – insbesondere der CADS-Ausbildung (Actuarial Data Science) – die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um diese Transformation erfolgreich zu meistern.

 

Weiterführende Links

Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir einige Artikel zusammengestellt, die einen tieferen Einblick in ausgewählte Themen bieten:

  1. Aktuarielle Herausforderungen bei Data Science und KI: https://www.cambridge.org/core/journals/british-actuarial-journal/article/from-bias-to-black-boxes-understanding-and-managing-the-risks-of-ai-an-actuarial-perspective/9F06CF4E8EFB555202B2AA4ED78DD716
  2. Ausgewählte aktuarielle Case Studies: https://actuaries.org.uk/media/g4ymoxep/actuaries-using-data-science-and-artificial-intelligence-techniques.pdf
  3. Primer zu generativer KI: https://www.soa.org/496313/globalassets/assets/files/resources/research-report/2024/primer-generative-ai.pdf
  4. Idee von ActuaryGPT: https://actuaries.org.uk/media/purp2kk5/actuary-gpt-applications-of-large-language-models-to-insurance-and-actuarial-work.pdf
  5. „Aktuar Aktuell“ Sonderausgabe zu KI: https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/AA_Sonderausgabe2024_web.pdf
  6. Regulierung und Validierung von KI-Modellen: https://aktuar.de/unsere-themen/fachgrundsaetze-oeffentlich/2024-02-26%20Regulierung%20und%20Validierung%20von%20KI-Modellen.pdf
  7. KI für Finanz- und Aufsichtsbehörden: https://cepr.org/voxeu/columns/how-financial-authorities-can-take-advantage-artificial-intelligence
  8. Tech Trend Radar von MunichRe: https://www.munichre.com/en/company/innovation/tech-trend-radar-2024.html

Trip to Copenhagen

A couple of weeks ago we were invited by our colleagues from Copenhagen and had an interesting exchange about how our collaborations can add value to the members of our societies.

We are looking forward to the possibilities and growth ahead!

Thanks a lot to our hosts Lars and Christian and to the other colleagues.

 

Denmark: Lars Sommer Hansen, Christian Furrer

Finland: Mika Sirviö

Iceland: Helgi Bjarnason, Sigurdur Freyr Jónatansson

Norway: Mats Sollie, Trond Killi

Sweden: Filip Lindskog, Elinore Gustafsson

Austria: Philip Plank, Uwe Schmock

Das Jungaktuarstreffen am 31. Juli

Am 31. Juli fand das nächste Jungaktuarstreffen statt. Diesmal ging zu einem gut bekannten, ja fast schon traditionsreichen Ort für Jungaktuarstreffen, der Luftburg im Wiener Prater. Knapp 60 Mitglieder der AVÖ haben sich auf den Weg in den zweiten Wiener Gemeindebezirk gemacht, um sich bei Stelze und anderen kulinarischen Köstlichkeiten auszutauschen. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzliche bei Milliman für die großzügige Einladung bedanken! Wir, als Organisationsteam, freuen uns, dass das Jungaktuarstreffen von den Mitgliedern so positiv angenommen wird und die Möglichkeiten zum Austausch gerne genutzt wird, weswegen wir bereits mit großer Motivation an der Planung der nächsten Events arbeiten. Nachfolgend finden sich Eindrücke des erfolgreichen Abends.

Umfrage des AK-Data Science

Wir, der Arbeitskreis „Data Science“, möchten euch die Möglichkeit geben tiefer in das gerade brandaktuelle Thema AI einzusteigen. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Ausbildung zum CADS (Certified Actuarial Data Scientist) möchten wir mit einem neuen Angebot all jene erreichen, für die es keine Zertifizierung sein muss, die sich aber dennoch für das Thema interessieren und ihre Kenntnisse in diesem Bereich erweitern möchten. Gleichzeitig wollen wir euch die Möglichkeit geben, eure Interessen und Erwartungen an zukünftige Trainings, Vorträge oder Schulungen mitzuteilen. Um sicherzustellen, dass wir eure Bedürfnisse bestmöglich erfüllen, haben wir eine kurze Umfrage erstellt. Hier könnt ihr uns mitteilen, was ihr euch erwartet, welche Themen für euch besonders relevant sind und welche Vortragsangebote ihr euch wünscht: LINK ZUR UMFRAGE

 

Für alle, die schon jetzt ein wenig tiefer in die aktuellen Technologietrends eintauchen möchten, empfehlen wir einen Blick auf den Tech Trend Radar 2024 von Munich Re. Eine spannende Lektüre für alle, die am Puls der Zeit bleiben wollen! Tech Trend Radar 2024 – The Future of Insurance | Munich Re

 

Start der berufsbegleitenden Aktuarausbildung

Mit dem Wintersemester 2024/25 beginnt die berufsbegleitende Aktuarausbildung.

Die ersten Lehrveranstaltungen werden in Graz und Klagenfurt angeboten. Die Fächer in diesem Semester decken dabei sehr unterschiedliche Bereiche der Aktuarausbildung ab.

Den Anfang macht dabei die Veranstaltung Sozialversicherungsrecht in Graz. Unabhängig davon, dass dieses Fach eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Sektion der anerkannten Aktuare ist, ist dieses Thema auch grundsätzlich sehr spannend, wenn man in Österreich sozialversichert ist. Der Start ist am 22. Oktober mit einem Präsenztermin, im Dezember folgt ein weiterer zweitägiger Präsenztermin. Dazwischen gibt es ergänzende synchrone Online-Einheiten.

Im November geht es dann mit der Schadensversicherungsmathematik in Klagenfurt weiter. Es werden hier nicht nur die Grundlagen durchgenommen, sondern auch unter anderem anhand von praktischen Beispielen die Theorie von Deckungsmodifikationen behandelt. Dabei ist der Präsenztermin am 15. und 16. November vorgesehen. Zusätzlich gibt es in der Folge noch 7 online Termine. Der Anmeldeschluss ist der 11.November.

Das dritte Fach ist dann die internationale Rechnungslegung. Wieder in Graz erwarten Sie Vorträge von diversen Praktikern, die gemeinsam ein rundes Bild ergeben und die ersten Erfahrungen mit IFRS 17 umfassen werden.

Die Links zu allen Veranstaltungen finden Sie gesammelt unter:
https://avoe.at/aus-und-weiterbildung/aktuarausbildung/berufsbegleitende-aktuarausbildung/

Das 1. AVÖ-Sommerfest

Am 3. September 2024 hat der Vorstand die Mitglieder der AVÖ zum ersten AVÖ-Sommerfest zu einem spätsommerlichen Zusammentreffen in die Strandbar Herrmann eingeladen. Bei einem perfekten Sommerwetter haben über 75 AVÖ-Mitglieder Spritzer, Bier oder andere erfrischende kalte Getränke genossen. Daneben haben die diversen Essensstände die kulinarische Versorgung abgerundet. Das Event blieb bis nach 21.00 Uhr gut besucht und zahlreiche Aktuare und Aktuarinnen nutzten die Gelegenheit des Austauschs, der zwischen den Teilnehmern florierend stattfand. Alle Anwesenden konnten den Abend in vollen Zügen genießen. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Die Umsetzung der neuen zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ist im vollen Gange

Im Jahr 2025 werden die ersten Versicherungsunternehmen im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsthemen nach den Vorgaben der CSRD berichten. Die Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren. Aber wo stehen die Unternehmen aktuell? Wann kommt das die Umsetzung der CSRD in Form des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) und wo waren bisher die Herausforderungen in den Projekten.

Im Dezember 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen und nach Übernahme in nationales Recht für Geschäftsjahre ab 2024 eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie die externe Prüfungspflicht mit sich bringen. Für darauffolgende Geschäftsjahre wird zudem eine deutliche Ausweitung der von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen vorgenommen.

Für die Konkretisierung der Bestimmungen der CSRD wurde die Europäische Kommission ermächtigt, delegierte Verordnungen zu erlassen. Basis für die Verordnungen sind die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die erste Übernahme erfolgte Ende Juli 2023. In Österreich ist die Umsetzungsfrist für die CSRD am 6. Juli 2024 abgelaufen, sodass mit einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode kaum noch gerechnet werden kann. Insgesamt führt diese Situation zu einer hohen Rechtsunsicherheit und eventuellen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen. Nichtsdestotrotz ist den betroffenen Unternehmen dringend zu empfehlen, sich weiterhin auf die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD für das Geschäftsjahr 2024 (und dessen Prüfung) vorzubereiten, weil das Gesetz noch bis vor den Tag der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichtes (als Teil des Lageberichtes zum Jahres‐/Konzernabschluss) in Kraft treten kann.

Der Countdown läuft

Der Großteil der Versicherungsunternehmen, die bereits 2025 zur Offenlegung verpflichtet sind, sind bereits inmitten von Umsetzungsprojekten, im Zuge deren die Unternehmen mit vielen neuen Fragestellungen konfrontiert sind. Insbesondere der Bereich der Datenbeschaffung und -verwaltung und die Interpretation der ESRS stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen.

Wesentlichkeit liegt im Auge des Betrachters

Eine CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse ist entscheidend für die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ein zielgerichtetes Projektvorgehen. Wesentliche Themen müssen gemäß dem jeweiligen ESRS-Standard berichtet werden, während nicht wesentliche Themen in der Regel keine Erläuterungen erfordern. Eine Ausnahme bildet der Klimawandel, bei dem die Gründe für eine Bewertung als nicht wesentlich ausführlich dargelegt werden müssen.

 

 

Zentral ist das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit, dass sowohl die Inside-Out (Auswirkungswesentlichkeit) als auch die Outside-In (Finanzwesentlichkeit) Perspektive umfasst. Die Analyse muss unternehmensspezifisch gestaltet werden und Branchendaten sowie spezifische Charakteristika des Unternehmens berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass der Katalog der zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden muss. Neben Risiken sind auch Chancen zu betrachten, und Interessensvertreter sollten in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Quantitative Analysen sollten, wenn möglich, qualitative Aussagen über die Wesentlichkeit untermauern. Die Wesentlichkeit von Themen ist daher nicht anhand einer generischen Branchenanalyse zu bestimmen, sondern muss konkret für das eigene Unternehmen hergeleitet werden. Da die Wesentlichkeitsanalyse auch die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, waren die Unternehmen angehalten ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte zusätzlich in ihre Analysen einzubeziehen. Dabei hat sich ausgehend vom eigenen Versicherungsunternehmen die Unterteilung in vorgelagerte- und nachgelagerte Wertschöpfungsaktivitäten ergeben. Beispielsweise handelt es sich bei dem Versicherungs-, den Investmentportfolio, den Vertriebskanälen und möglichen externen Schadenregulierern um nachgelagerte Aktivitäten, während Dienstleister, wie Anwälte, Berater, IT- und Datenanbieter in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gesehen werden.

Die Betrachtungsweise der Finanzwesentlichkeit ist den Versicherungsunternehmen bereits bestens aus der Finanzberichterstattung bekannt. Spätestens an dieser Stelle wurde das Risikomanagement stärker eingebunden, um die finanziellen Auswirkungen auf den Cashflow und den Unternehmenswert (kurz-, mittel- und langfristig) zu bestimmen. Immerhin gilt es auch unter Solvency II bereits Klimarisiken zu analysieren und zu messen. Bestehende ORSA-Szenarien konnten daher in der Analyse der Wesentlichkeit jedenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse der österreichischen Versicherungsbranche zeichnen erfreulicherweise ein weitgehend homogenes Bild. Als wesentliche Themen wurden die Nachhaltigkeitsaspekte Klimawandel, Arbeitskräfte des Unternehmens, Verbraucher und Endnutzer sowie Unternehmensführung identifiziert. Zusätzliche unternehmensspezifische Besonderheiten sind hingegen eher selten.

THG-Bilanz als Grundlage zur Planung

Eine der negativen Auswirkungen, die in allen Nachhaltigkeitsberichten von Versicherungen zu finden sein wird, ist die CO2-Emission. Aufgrund der ESRS-Bestimmungen muss eine Treibhausgasbilanz offengelegt werden, basierend auf dem Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Die Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) hat weiterführende Standards veröffentlicht, um das GHG-Protokoll für Finanzinstitute anzupassen. Für Versicherungsunternehmen sind insbesondere der Part A Standard (finanzierte Emissionen) und der Part C Standard (versicherungsbezogene Emissionen) relevant. Diese Standards sollen die Bereitstellung von Kapital oder Versicherungsschutz durch Versicherungsunternehmen und die damit verbundenen Emissionen abbilden, was jedoch aufgrund der komplexen Datenerhebung schwierig ist.

Finanzierte Emissionen

Lebensversicherer sind mit finanzierten Emissionen vertraut, da sie bereits im Rahmen der SFDR (Artikel 4) Angaben zu Emissionen machen mussten, die von den investierten Unternehmen verursacht werden. Diese Emissionen werden anteilig entsprechend der Finanzierung am Gesamtwert des Unternehmens zugerechnet. Bei notierten Wertpapieren können oft Daten von anerkannten Datenprovidern genutzt werden. Die größere Herausforderung liegt in der Datenbeschaffung und -aufbereitung für nicht notierte Titel, Beteiligungen und Immobilien. Hier ist oft manuelle Arbeit erforderlich, und es müssen Annahmen getroffen werden, die transparent offengelegt werden müssen.

Versicherungsbezogene Emissionen

Versicherungsbezogene Emissionen beziehen sich auf die Emissionen des versicherten Objekts oder Risikos. Der PCAF-Standard konzentriert sich zunächst auf private KFZ und Gewerbe. Ein Emissionsfaktor wird beispielsweise ermittelt, indem die Versicherungsprämie zu den jährlichen Gesamtkosten eines KFZ ins Verhältnis gesetzt wird. Multipliziert mit den Emissionen des KFZ ergibt sich der Anteil, der auf das Versicherungsunternehmen entfällt.

Die Datenbeschaffung und Unsicherheit in den Annahmen sind problematisch. Viele Sachversicherungsunternehmen müssen versicherungsbezogene Emissionen in ihre Treibhausgasbilanz aufnehmen, was in Transitionsplänen berücksichtigt werden sollte. Der PCAF-Standard wurde begrüßt, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Relevanz der Daten aufgrund hoher Schätzunsicherheiten und fehlender Regeln für viele Segmente.

Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer hat Argumente für und gegen eine Veröffentlichung zusammengefasst. Ob Versicherungsunternehmen bereits 2024 versicherungsbezogene Emissionen offenlegen werden, bleibt abzuwarten.

Die nächsten Schritte

Die Versicherungsunternehmen werden die Herausforderungen bis zum ersten Veröffentlichungszeitpunkt im Jahr 2025 meistern. Dennoch wird die Branche das Thema in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Prozesse und Systeme werden adaptiert, Verantwortlichkeiten neu geregelt und die Nachhaltigkeitsberichterstattung vollumfänglich ausgebaut werden. Zur Komplementierung zählen vor allem die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Transitionsplans zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und die Entwicklung von Klimarisikomodellen als ein wesentliches Werkzeug zur Durchführung umfassender Resilienzanalysen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive); RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

ESRS (European Sustainability Reporting Standards, ESRS); DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) …/… DER KOMMISSION vom 31.7.2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

 

European Congress of Actuaries in Rom

Geschrieben von Ulrike Ebner in Kooperation mit Chat GPT

Der 5. European Congress of Actuaries (ECA) fand am 6. und 7. Juni 2024 in Rom statt. Organisiert von der Actuarial Association of Europe (AAE) und der Italian Society of Actuaries (ISOA), zog die Veranstaltung über 350 Experten und Führungskräfte aus ganz Europa an.

Das zentrale Thema lautete „Managing uncertainty in a changing world – Assessing risks sustainably for the well-being of society“. Der Fokus lag auf den Herausforderungen, denen sich die Versicherungs- und Finanzbranche in einer sich wandelnden Welt gegenübersieht.

Das Programm umfasste vier zentrale Keynote-Sitzungen und diverse technische Sitzungen, die verschiedene Aspekte der aktuariellen Praxis und Forschung abdeckten. Zu den Schwerpunktthemen gehörten:

· Nachhaltigkeit und Klimarisiken: Experten diskutierten, wie Aktuare dazu beitragen können, die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten und zu managen. Innovative Modelle und Risikobewertungen wurden vorgestellt.

· Technologische Innovationen: Vorträge zu den neuesten Entwicklungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Big Data und Blockchain zeigten, wie diese Technologien die Aktuarwissenschaft revolutionieren könnten.

· Demographischer Wandel: Workshops und Diskussionen beleuchteten die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der alternden Bevölkerung und den veränderten demographischen Strukturen in Europa ergeben.

· Regulierung und Risikomanagement: Hier wurde der aktuelle Stand der EU-Regulierungen und deren Auswirkungen auf die Versicherungsbranche analysiert.

Wichtige Redner auf dem Kongress waren unter anderem Petra Hielkema (Chairperson EIOPA) und Charles Cowling (Präsident der International Actuarial Association), die Einblicke in die globalen Trends der aktuariellen Wissenschaft boten.

Neben den Fachvorträgen bot der Kongress reichlich Gelegenheit zum Networking, einschließlich eines zentralen Ausstellungsbereichs und einer besonderen Abendveranstaltung am 6. Juni, die italienische Kultur und Gastfreundschaft feierte.

Der ECA 2024 in Rom war ein voller Erfolg. Die Konferenz zeigte, dass die Aktuarwissenschaft vor großen Herausforderungen steht, aber auch große Chancen bietet. Die intensive Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und der Austausch unter Fachleuten trugen dazu bei, zukunftsweisende Ansätze zu entwickeln.

Die nächsten Veranstaltungen werden mit Spannung erwartet, und es bleibt abzuwarten, welche neuen Entwicklungen und Innovationen die Zukunft bringen wird. Die Aktuare von heute sind bereit, die Herausforderungen von morgen zu meistern.

Ulrike Ebner: Künstliche Intelligenz (AI) und die Rolle der Aktuar:innen war eines der zentralsten Themen bei dem ECA 2024 und hat mich motiviert mich mal mit Chat GPT zu beschäftigen. Ich habe an Chat GPT 3 Anfragen zum ECA gestellt und aus den Antworten den vorangegangenen Artikel zusammengestellt. AI kann schon sehr viel und wird zukünftig aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken sein. Aber es bleibt bis auf weiteres unbestritten, dass es nach wie vor menschlicher Kontrolle bedarf und v.a. im Hinblick auf ethische Entscheidungen der Mensch weiterhin eine sehr zentrale Rolle spielen wird und muss.

 

Grundlage für meinen Artikel waren folgenden Fragestellungen an Chat GPT, die von Chat GPT entsprechend beantwortet wurden:

„kannst du mir einen artikel über den European Congress of Actuaries in Rom schreiben?

“kannst du mir eine Zusammenfassung über den european actuarial congress in rom schreiben?”

“was weißt du über die ECA 2024?”