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DORA

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die 2023 in Kraft getreten ist und deren Übergangsfrist mit 17.1.2025 endete. Sie ist Teil des digitalen Finanzpakets der EU-Kommission mit dem Ziel, die digitale Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzmarkts zu erhöhen und gilt auch für Versicherungsunternehmen.

Mit Ende der Übergangsfrist müssen nun Versicherungsunternehmen durch eine Reihe von Maßnahmen sicherstellen, dass ihre Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) jederzeit auch bei größeren IKT-Vorfällen, korrekt und zuverlässig weiterarbeiten oder rasch wiederhergestellt werden kann.

Viele Versicherungsunternehmen befanden sich in einer intensiven Umsetzungsphase, um bis Jänner 2025 die geforderten Anforderungen zu erfüllen. Diese Anforderungen umfassen die vier verpflichtenden Säulen von DORA:

  1. Governance und IKT-Risikomanagement
  2. Reporting von IKT-bezogenenen Vorfällen
  3. Prüfung digitaler Betriebsstabilität
  4. Steuerung der IKT-Drittanbieter

 

Ein wesentlicher Aspekt von DORA ist Resilienz. Das bedeutet, dass ein ganzheitlicher Ansatz unabhängig von den Auslösern von IKT-Vorfällen gewählt werden muss. Sowohl sicherheitstechnische Vorfälle (zB Hackerangriffe) als auch klassische IKT-Ausfälle müssen hierbei betrachtet werden. Viele, oftmals schon vorhandene Prozesse müssen verbunden oder abgestimmt werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei ist eine genaue und fließende Abstimmung der Prozesse und Kommunikation zwischen IT-Betrieb und Cyber Security. Insbesondere sind hier die strikten Meldepflichten bei IKT-Vorfällen an die Aufsichtsbehörde zu beachten.

Eine weitere Herausforderung bei vielen DORA-Umsetzungsprojekten war das Thema IKT-Dienstleistersteuerung. Im Fokus steht dabei einerseits die Sicherheit der IKT-Lieferkette zu gewährleisten und andererseits die Überwachung des Konzentrationsrisikos in Bezug auf IKT-Dienstleister sicher zu stellen. Insbesondere muss eine tourliche Überwachung der gesamten IKT-Lieferkette etabliert werden. An der Verbesserung der IKT-Dienstleistersteuerung sind praktisch immer mehrere Abteilungen oder Teams beteiligt: IT-Betrieb, Cyber Security, Compliance, Risikomanagement, Legal und Procurement. Wesentlich ist hier, dass Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rollen klar definiert und geregelt sind. Darüber hinaus sind hier entsprechend vorgegebenen Berichtspflichten zu erfüllen. Grundsätzlich um die Informationen über die IKT-Dienstleister regelkonform zu führen, aber auch um die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement über mögliche Auswirkungen auf kritische und wichtige Funktionen in Kenntnis zu setzen und entsprechende Risiken zu erfassen und zu bewerten.

FAZIT:

Die Versicherungsunternehmen verfügen in der Regel oft über komplexe und heterogene IT-Infrastrukturen, die aus verschiedenen Systemen und Technologien bestehen, was die Unternehmen natürlich vor Herausforderungen stellte. Insbesondere ist für die Implementierung von DORA spezialisiertes Know-How im Bereich der IT-Security als auch des Risikomanagements notwendig, welches eventuell aufgebaut bzw. ausgebaut werden musste und auch weiterhin muss. Die Umsetzung der DORA-Verordnung erfordert oft einen kulturellen Wandel innerhalb der Unternehmen, bei dem IT-Sicherheit in Verbindung mit Risikomanagement als zentrale Geschäftsziele erkannt werden und entsprechend priorisiert werden. Dementsprechend bilden insbesondere die Überwachung und Berichterstattung von IT-Risiken und IT-Vorfällen, die Steuerung von IKT-Drittanbietern sowie allgemein die Sicherstellung der digitalen Betriebsstabilität einen wichtigen Rahmen bei künftigen strategischen Planungen von Entscheidungsträgern.

Erstes Jungaktuarstreffen in Graz

Das neue Jahr hat am 9.1. noch ganz verschlafen geblinzelt als sich gute zweieinhalb Dutzend Jungaktuar:innen in den hochmodernen Räumlichkeiten der ältesten Versicherung Österreichs, der Merkur Versicherung in Graz, zusammengefunden haben. Das Experiment, ein Jungaktuarstreffen auch einmal außerhalb Wiens zu veranstalten, ist geglückt. Neben zahlreichen lokalen Teilnehmer:innen sind auch ein paar Gäste aus Wien angereist. Einerseits, weil Mag. Bock (Leiter Risikomanagement und Konzernmathematik, Merkur Versicherung) freundlich eingeladen und ausgezeichnet bewirtet hat, andererseits – und das freut uns ganz besonders – weil es wieder eine berufsbegleitende Aktuarausbildung gibt und tags darauf die von Dr. Thonhauser (Institut für Statistik, TU Graz) initiierte Lehrveranstaltung „Internationale Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen“ stattgefunden hat, die dadurch ein Vorabendprogramm mit interessierten Gesprächspartner:innen bekommen hat. Bei (hauseigenen) Pinsen, Brötchen und lokalem Bier haben sich alle gut unterhalten und konnten erfolgreich neue Bekanntschaften knüpfen, ein voller Erfolg! Danke Graz, es hat uns sehr gefreut, wir kommen wieder.

IDD-Punkte für ÖFdV-Seminare

Die Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik, Tochtergesellschaft der AVÖ, begann das neue Jahr mit der erfolgreichen Zertifizierung mit den IDD-Gütesiegeln.  Bei Seminaren der ÖFdV GmbH, welche dem Lehrplan der Versicherungsmakler:innen und -berater:innen entsprechen, können nun auch IDD-Einheiten erworben werden.

Bei den Seminarankündigungen werden in Zukunft auch die jeweils erwerbbaren IDD-Punkte angegeben.

Sollte für eine Seminarteilnahme im Jahr 2024 eine Teilnahmebestätigung inklusive IDD-Punkten benötigt werden, bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@oefdv.at.

 

Back to School – Schulbesuche der TU Wien und AVÖ

Es freut uns sehr euch mitteilen zu können, dass die AVÖ eine Kooperation mit der TU Wien gestartet hat, die es uns ermöglicht gemeinsam mit Vertreter:innen der TU Wien bei Bildungsmessen auf Schulen teilzunehmen. Das Event hat den Charakter eines Messestandes und dauert voraussichtlich je Veranstaltung 2-3 Stunden.

 

Damit haben wir die Möglichkeit junge Leute direkt auf den Beruf des Aktuars aufmerksam zu machen und die Vorteile eines Versicherungsmathematikstudiums hervorzuheben. Diese Messen sollen regelmäßig stattfinden und wir würden gerne die Möglichkeit nutzen bei jeder Messe auch als AVÖ vertreten zu sein. Daher wollen wir jetzt einen Pool von motivierten AVÖ-Mitgliedern zusammenstellen, die helfen wollen, die nächste Generation vom Beruf des Aktuars zu überzeugen!

 

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit besuchen wir Schulen, um Schüler:innen ihre Fragen zum Finanz- und Versicherungsmathematikstudium sowie allgemein zum Studieren auf der TU Wien zu beantworten. Am Donnerstag dem 30. Jänner 2025 fand bereits unser erster Schulbesuch im Evangelischen Gymnasium in der Erdbergstraße statt. Es war ein toller Auftakt und wir freuen uns darauf, auch in Zukunft viele weitere Schulen zu besuchen.

 

Die nächsten Termine werden voraussichtlich im Mai und Juni folgen. Für alle, die uns unterstützen wollen, wird es vorab die Möglichkeit geben, einer WhatsApp Gruppe beizutreten, um über bevorstehende Termine informiert zu werden und sich freiwillig zu melden!

Rückblick auf das Jungaktuarstreffen der AVÖ am 25. Februar 2025

Am 25. Februar 2025 fand das mit Spannung erwartete Jungaktuarstreffen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) statt. An die 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der freundlichen Einladung von Vorständin DI Doris Wendler von der Wiener Städtischen Versicherung AG in den 20. Stock des Wiener Ringturms.

Bei einer beeindruckenden Aussicht über die nächtliche Skyline Wiens wurde den Gästen ein erstklassiges Buffet und eine große Auswahl an Getränken geboten. Diese großzügige Gastfreundschaft schuf eine lockere und gesellige Atmosphäre, die den perfekten Rahmen für interessante Gespräche und wertvollen Austausch bot.

Viele Kolleginnen und Kollegen aus gleichen oder ähnlichen Studienjahrgängen fanden nach Jahren wieder zueinander, tauschten Erinnerungen an alte Studienzeiten aus und diskutierten über aktuelle Entwicklungen, neue Projekte und Herausforderungen im Versicherungsmarkt.

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Kommen bedanken – und natürlich ein besonderer Dank an DI Doris Wendler und die Wiener Städtische Versicherung AG für die großartige Organisation und die wunderbare Location.

Wir freuen uns bereits jetzt auf das nächste Jungaktuarstreffen und hoffen, wieder viele von euch begrüßen zu dürfen!

Das AVÖ-Punschfest 2024

Das diesjährige AVÖ Punschfest hat am 10. Dezember 2024 im Feuerdorf im Prater stattgefunden. Erneut hat der Vorstand der AVÖ zu einem vorweihnachtlichen Zusammentreffen bei Punsch, Glühwein und Bier geladen – und die Mitglieder sind der Einladung in großer Anzahl gefolgt: über 60 haben dem Wetter getrotzt und sich Richtung Prater auf den Weg gemacht. Diesmal hat es die Wetterfee nämlich nicht ganz so gut mit uns gemeint, aber auch der leichte Nieselregen konnte die Freude der AVÖ Mitglieder nicht trüben: man übte sich im Eisstockschießen und genoss die wärmenden Getränke bzw. Bier sowie heiße Gulasch- und Gemüsesuppe. Die Atmosphäre blieb einladend und die Aktuarinnen und Aktuare nutzten die Möglichkeit für einen regen Austausch untereinander. Auch beim offiziellen Ende gegen 21.30 Uhr war noch immer eine kleine Delegation vor Ort, die sich bei den letzten Getränkeresten aufgewärmt haben. Wir hoffen, dass der Abend von allen genossen werden konnte und freuen uns auf weitere Events mit euch im neuen Jahr. An dieser Stelle bleibt uns nur noch „Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!“ zu wünschen.

Der Arbeitskreis „Aus- und Weiterbildung“

Der Arbeitskreis „Aus- und Weiterbildung“ hat 13 Mitglieder. Im Folgenden werden sie und ihre Funktionen im Arbeitskreis vorgestellt.

Vertreter des Vorstandes:

Die Arbeitskreismitglieder Uwe Schmock (TU Wien) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Mitglieder des AVÖ-Vorstandes und sorgen für eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen dem Arbeitskreis und dem Vorstand.

Christina Ziehaus vertritt die AVÖ im Education Committee der AAE, sodass der Arbeitskreis stets über die neuesten Entwicklungen auf der europäischen Ebene im Bilde ist.

 Im Arbeitskreis findet man Vertreter mehrerer Universitäten:

Technische Universität Wien ist die derzeit wichtigste Ausbildungsstätte für Österreichische Aktuare – nur an der TU Wien kann man bereits während des Studiums die komplette Aktuarausbildung (bis auf die Berufspraxis) abschließen.

Julia Eisenberg (Arbeitskreisleitung) und Uwe Schmock vertreten im Arbeitskreis die TU Wien. Damit ist gewährleistet, dass die regulären Studierenden der TU, aber auch Berufstätige, die ihre Aktuarausbildung an der TU Wien absolvieren, die Anforderungen von AVÖ und AAE erfüllen.

Universität Linz ist im Arbeitskreis durch Sascha Desmettre vertreten. Damit bekommt der Arbeitskreis wertvolle Einblicke in die Mathematikstudiengänge an der JKU Linz, was die Anrechenbarkeit der Fächer und faire Behandlung fördert.

Technische Universität Graz hat Stefan Thonhauser als Vertreter im Arbeitskreis. Im Rahmen des Mathematikstudiums in Graz werden viele für die Aktuarausbildung relevante Fächer angeboten. In Zukunft ist geplant, das berufsbegleitende Angebot in Abstimmung mit anderen Anbietern gemäß den Anforderungen der AVÖ und AAE auszubauen.

Universität Salzburg hat gleich zwei Vertreter im Arbeitskreis: Bettina Sereinig, die die Zukunft der Aktuarausbildung in Salzburg repräsentiert, und Christian Buchta, der als erfahrenes Arbeitskreismitglied mit langjährigem Engagement und detailliertem Wissen dem Arbeitskreis zur Seite steht.

Anerkannte Aktuarinnen und Aktuare:

Mit Alexander Juschitz (Aktuar AVÖ), Christopher Grocholski (Aktuar AVÖ), Markus Mittendorfer (Aktuar AVÖ), Tobias Preinerstorfer (Aktuar AVÖ) und Christina Ziehaus (Aktuarin AVÖ) sind auch Personen aus unterschiedlichen aktuariellen Anwendungsbereichen im Arbeitskreis vertreten, damit auch eine Praxisnähe gewährleistet wird.

Sub-Arbeitskreis „Weiterbildung“:

Im Subarbeitskreis CPD prüfen Christina Ziehaus, Christopher Grocholski, Markus Mittendorfer und Tobias Preinerstorfer, ob Veranstaltungen im Rahmen des Continuing Professional Development (CPD) als Weiterbildung anerkannt werden können. Des Weiteren sichten sie ihm Rahmen von CPD-Prüfungen die von den Mitgliedern eingereichten Unterlagen und erstellen einen Bericht an den Vorstand.

 Finanzmarktaufsicht:

Wolfgang Herold (FMA) ist neu im Arbeitskreis und hat regulatorische und aufsichtsrechtliche Aspekte im Blick.

 Administrative Unterstützung und mehr:

Der Arbeitskreis wird administrativ maßgeblich durch Sandra Trenovatz (TU Wien) unterstützt.

Das Jungaktuarstreffen am 20. November 2024

Am 20. November 2024 hat ein Jungaktuarstreffen unter dem Motto „Oktoberfest“ im Dachgeschoß der KPMG stattgefunden. Mehr als 50 Mitglieder der AVÖ folgten der Einladung zu dem Event und ein Großteil auch der Einladung den Dresscode dem Motto anzupassen. Vor Ort wurde der übliche Austausch unter den jungen Aktuarinnen und Aktuaren ideal begleitet: Weißwürste, Brezen und bayrisches Bier haben für eine Oktoberfeststimmung gesorgt. Ein Highlight war die tolle musikalische Abendbegleitung durch Senior und Junior Kronthaler! Bei diesem Ambiente war es keine Überraschung, dass die Veranstaltung ein voller Erfolg war. Daneben freut es uns zu berichten, dass diesmal sehr viele Junge dabei waren und diese Events der Nachwuchsproblematik den Kampf ansagen. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Young Actuaries @ Straßburg

Das französische Institut des Actuaires (IA) und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gründeten 2024 gemeinsam die Young Actuaries Initiative mit einer explizit europäischen Perspektive, um junge Aktuare zu fördern. Im Zuge dessen fand am 28. und 29. November 2024 in Straßburg das Seminar „Young Actuaries Leadership and Career Development Seminar“ statt, das in Kooperation der beiden Aktuarsvereinigungen veranstaltet wurde. Insgesamt nahmen 30 junge Aktuar:innen aus 12 verschiedenen europäischen Aktuarsvereinigungen teil. Lukas Ludwig und Matthias Widmann repräsentierten die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) als Teil des Organisationsteams des AVÖ Jungaktuarstreffens.

 

Während des zweitägigen Seminars standen Networking und der Austausch über Grenzen hinweg im Vordergrund. Es wurden neue Brücken zwischen den verschiedenen Kulturen und Aktuarsvereinigungen in Europa gebaut. In inhaltlichen Diskussionen und Workshops widmete man sich aktuellen fachlichen Themen wie Nachhaltigkeit und den Einsatzmöglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Schadensversicherung, angeregt durch zwei inspirierende Vorträge aus der Praxis. Zudem standen persönliche Entwicklung und Kommunikation zur Förderung junger Aktuare durch gezielte Trainings im Mittelpunkt. Nicht zuletzt wurden auch aktuelle Herausforderungen der Branche und des aktuariellen Nachwuchses sowie Unterschiede zwischen den Ländern intensiv beleuchtet.

 

Den inhaltlichen Höhepunkt bildete eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Susanna Adelhard (stv. Vorstandsvorsitzende DAV), Inga Helmane (Chairperson AAE), Frédérique Henge (verantwortliche Aktuarin der Assurance du Crédit Mutuel) und Matthias Pillaudin (Vice-Chairperson AAE), die sich mit Karrierechancen junger Aktuar:iunnen, den Zukunftsperspektiven der Versicherungsbranche und dem internationalen Engagement der AAE auseinandersetzten.

 

Auch der gesellschaftliche Teil des Seminars kam nicht zu kurz: Beim gemeinsamen Abendevent mit Dinner und Open Bar und in den zahlreichen Kaffeepausen gab es reichlich Gelegenheit zum informellen Austausch über die Erfahrungen zu Förderungsaktivitäten der Jungaktuar:innen anderer europäischer Aktuarsvereinigungen. Das gesamte Event war ein großer Erfolg – die wertvolle Interaktion zwischen den verschiedenen Ländern sowie die Entwicklung gemeinsamer Ideen und Visionen stärkten den europäischen Glauben daran, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen zu können.

 

Mehr Informationen zu der Young Actuaries Initiative ist unter www.young-actuaries.eu

KI Survey – Was interessiert die AVÖ Mitglieder zum Thema KI und wie geht’s nun weiter?

Vielen lieben Dank an alle die auf unsere KI Survey im September geantwortet haben. Gerne geben wir euch hier einen kurzen Überblick über die Ergebnisse und die nächsten Schritte:

· In Summe haben wir 36 Feedbacks erhalten

· Die Themen „Hands-on Trainingsangebote“ und „Best-Practice Austausch” wurden dabei klar präferiert, und das bevorzugt in kurzen Formaten

· Vom Level wünschen sich die Befragten zu mehr als 50% Infos auf Beginner-Niveau (d.h. erste Erfahrungen wurden bereits gemacht)

Dieses Feedback greifen wir nun im Unter-Arbeitskreis KI Use Cases auf und kündigen hiermit an in 2025 folgende Inhalte für AVÖ Mitglieder anzubieten:

– Beginnerkurs Data Science: von der explorativen Datenanalyse zu Machine Learning

– Best-Practice Austausch: Einblick in konkrete KI Projekte aus der Branche

Zum letzten Punkt war toll, dass wir auch 11 Kolleg:innen hatten die auch gerne Erfahrungswerte innerhalb der AVÖ teilen möchten. Nehmt bitte dahingehend mit uns Kontakt auf damit wir die Meetings für 2025 planen können (e-mail an: andreas.magenschab@uniqa.at)

Wir sind gerade dabei die Inhalte entsprechend vorzubereiten und auch die Termine abzustimmen. -> mehr Information folgt in Kürze, We keep you posted!

Bis dahin ein interessanter Artikel zum Einsatz von Generativer KI im Versicherungsbereich: Link

Der aktuelle Stand des Solvency II Reviews

Wie im AVÖ-Newsletter im April berichtet, konnte im Dezember 2023 nach einem jahrelangen Prozess eine Einigung bei den Trilogverhandlungen zur Änderung der Solvency II Rahmenrichtlinie erzielt werden. Die Änderungen wurden anschließend im Januar 2024 veröffentlicht.

 

Die Umsetzung der Solvency II Richtlinie in nationales Recht (VAG) wird für 2026 erwartet. Die vollständige Anwendbarkeit könnte sich bis in das Jahr 2027 ziehen.

 

Parallel wird derzeit fleißig an der Entwicklung der Änderungen auf Ebene 2 (Anpassungen der delegierten Level 2 Verordnung) und 3 (Anpassung der Level 3 technischen Standards sowie Leitlinien) gearbeitet.

 

Was sind die wesentlichen Änderungen auf Level 1?

 

Inhaltlich umfasst der Solvency II Review unter anderem:

  • Änderungen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung und der Ermittlung des SCR in der Standardformel
  • Änderungen im Governance System
  • Adaptierungen bei der Berichterstattung und Offenlegung
  • die Stärkung des Prinzips der „Proportionalität“, insbesondere durch die Einführung von „small and non-complex undertakings“
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimarisiken
  • Anpassungen bei der Gruppenaufsicht
  • Überarbeitung der Übergangsmaßnahmen
  • Einführung einer Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD)

 

Ein Kurzüberblick zu den wesentlichen Änderungen in Säule 1, die sich aus der Veröffentlichung im Januar 2024 ergeben und für die eine potenzielle Auswirkung auf die Solvenzquote zu erwarten ist, wurde bereits im AVÖ-Newsletter vom April 2024 dargelegt. Diese Änderungen werden im Folgenden detaillierter beschrieben:

 

Die wesentlichen Änderungen bei der Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die Berechnung der Risikomarge sowie die Methodiken zur Herleitung der risikolosen Zinskurven und des Volatility Adjustments: Die Risikomarge wird nun mittels eines Kapitalkostensatzes von 4,75% anstelle von bisher 6% berechnet; zudem wird ein exponentiell zeitabhängiger Lambda-Faktor, der zu einer niedrigeren Gewichtung zukünftiger SCRs führt, eingeführt. Dieser soll dazu dienen, dass die Risikomarge weniger volatil – wie z.B. durch Zinsschwankungen – ist. Durch diese zwei Anpassungen wird die Risikomarge leicht sinken.

 

Die bisherige Smith-Wilson-Methode zur Herleitung der risikolosen Zinskurve wird dahingehend angepasst, dass die extrapolierten Forward Rates nun aus einem gewichteten Durchschnitt von liquiden Forward Rates und der UFR gebildet werden. Die genauen Details zur geänderten Methodik müssen aber noch auf Level 2 spezifiziert werden. Aus aktueller Sicht ist davon auszugehen, dass es dadurch zu einer leichten Reduktion der Zinskurve sowie in Folge zu einem Anstieg des Best Estimates kommen wird (siehe illustrative Abbildung).
Das Volatility Adjustment wird zukünftig eine unternehmensspezifische Komponente enthalten. Auch hierzu sind noch weitere Details zu spezifizieren.

Im Bereich der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) mittels der Standardformel haben die Änderungen in den folgenden beiden SCR Submodulen vermutlich die größte quantitative Auswirkung:

Beim Aktienrisiko wird es zukünftig vereinfachte Voraussetzungen zur Einstufung von Aktien als „langfristig“ (LTE) geben, welche dann in Folge einem verringerten Aktienschock von 22% unterliegen. Zudem wird der Korridor für die symmetrische Anpassung beim Aktienrisiko, welche in der Berechnung des Aktienrisiko-Moduls benötigt wird, von max. 10% auf max. 13% ausgeweitet.

Aufgrund der historischen langanhaltenden Niedrigzinsphase werden im Zinsrisiko zukünftig auch geschockte negative Zinssätze zugelassen (dies wirkt sich vor allem auf das „Zins down“ Szenario aus), wobei eine explizite Untergrenze festgelegt wird und eine Anpassung an eine gestresste Ultimate Forward Rate erfolgen soll. Auch hier sind noch einige Details offen und auf Level 2 zu spezifizieren. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das SCR für das Zinsrückgangsszenario zukünftig ansteigen wird. Wie groß die tatsächliche Auswirkung im aktuellen, wieder höherem Zinsumfeld tatsächlich sein wird, hängt zum einen von der genauen Ausgestaltung auf Level 2 sowie der aktiv- und passivseitigen Laufzeiten im eigenen Portfolio ab. Daher ist auch noch nicht final geklärt, ob es betreffend des geänderten Zinsrisikos ein sogenanntes „Phasing-In“ über 5 Jahre geben wird.

Was tut sich aktuell auf Level 2 und 3?

 

 

Wie bereits erwähnt, wurde im Jänner 2024 zwar die geänderte Level 1 Richtlinie veröffentlicht. Da aber noch viele Details offen sind, wird derzeit mit Hochdruck an den Anpassungen an Level 2 und Level 3 gearbeitet.

 

Den Konsultationsprozess startete EIOPA im Frühjahr/Sommer mit den folgenden beiden Konsultationspapieren, für die die Konsultationsphase mittlerweile schon wieder geschlossen ist:

  • Kapitalanforderungen der Standardformel für direkte Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (QCCPs, Qualified Central Counterparties): das vorausgegangene Ziel der Europäischen Kommission ist dabei eine größere Konsistenz in der Behandlung dieser Risikopositionen zu gewährleisten und die risikomindernde Rolle von QCCPs im Hinblick auf das Gegenparteiausfallrisiko angemessen anzuerkennen. Diese Konsultation lief bis 23.10.204.
  • Implementierung des Solvency II Proportionalitätsrahmens: im Fokus dieser Konsultation steht die Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (englisch „small and non-complex“, kurz: SNC). Für diese Unternehmen sollen ausgewählte Erleichterungen, z.B. hinsichtlich Berichterstattung oder der Ermittlung des Best Estimates für Lebensversicherungsverträgen mit Optionen und Garantien (siehe unten), zur Verfügung stehen. Diese Konsultation war bis zum 25.10.2024 offen.
    Zudem wurde EIOPA gebeten, bis Jänner 2025 zu den beiden folgenden Themen einen detaillierten „Technical Advise“ zu geben:

    • Methodik der Einstufung von Unternehmen/Gruppen als „klein und nicht komplex“ (SNC), welche automatisch Zugang zu bestimmten Proportionalitätsmaßnahmen gewährt.
    • Bedingungen für die aufsichtsrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Unternehmen/Gruppen, die nicht zu den SNC gehören.

 

Am 1. Oktober hat EIOPA dann eine Reihe weiterer Konsultationen zu Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (IST) im Zusammenhang mit dem Solvency II Review veröffentlicht. Die insgesamt fünf Konsultationen – vier RTS und ein ITS – decken Themen ab, die von der grenzüberschreitenden Aufsicht und dem Liquiditätsmanagement von Versicherern bis hin zu den Kriterien zur Identifizierung außergewöhnlicher sektorweiter Schocks reichen. Diese Standards haben das Ziel die Aufsichtseffektivität, das Risikomanagement und die finanzielle Stabilität im Versicherungssektor der EU zu verbessern. Die Konsultationsphase für diese Papiere läuft noch bis 2. Januar 2025.

 

Hier ein kurzer Überblick zu den fünf, derzeit offenen Konsultationen:

  • Consultation on liquidity risk management plans – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu Liquiditätsrisikomanagementplänen legt die Kriterien fest, die bestimmen, welche Unternehmen und Gruppen mittelfristige und langfristige Analysen in ihre Liquiditätsrisikomanagementpläne aufnehmen sollten, sowie Spezifikationen zum Inhalt der Pläne und zur Häufigkeit ihrer Aktualisierung.
  • Consultation on the criteria for the identification of exceptional sector-wide shocks – Solvency II Review“: Der Entwurf der RTS zu außergewöhnlichen sektorweiten Schocks bietet Aufsichtsbehörden Kriterien zur Identifizierung solcher Schocks. Im Falle außergewöhnlicher Schocks können Aufsichtsbehörden von Versicherern mit einem besonders anfälligen Risikoprofil verlangen, Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe oder Boni einzuschränken oder auszusetzen.
  • Consultation on undertakings under dominant/significant influence or managed on a unified basis – Solvency II Review“: Dieser Entwurf der RTS spezifiziert Faktoren zur Identifizierung von Versicherungsunternehmen, die unter dominierendem oder bedeutendem Einfluss stehen, sowie von solchen, die einheitlich verwaltet werden. Diese Faktoren sind für Aufsichtsbehörden relevant, um Versicherungsgruppen zu identifizieren und effektiv zu beaufsichtigen.
  • “Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations – Solvency II Review”: Dieser ITS bezieht sich auf eine Vereinfachung bei der Bewertung von Lebensversicherungsverpflichtungen, die im Zuge des Solvency II Reviews eingeführt wird. Die Vereinfachung darf von spezifischen kleinen und nicht-komplexen Unternehmen (SNC Unternehmen) genutzt werden. Der ITS legt die Methodik zur Ableitung technischer Informationen fest, die Versicherer benötigen, wenn sie die Vereinfachung anwenden.
  • Consultation on relevant insurance and reinsurance undertakings with respect to the host Member State’s market – Solvency II Review“: Der Solvency II Review führt neue Regeln ein, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Heimat- und Gastaufsichtsbehörden im Falle signifikanter grenzüberschreitender Tätigkeiten zu verbessern. Dieser Entwurf der RTS legt die Bedingungen und Kriterien fest, die von Gastaufsichtsbehörden berücksichtigt werden müssen, wenn sie die Relevanz grenzüberschreitender Tätigkeiten für ihren Markt bestimmen.

Aus aktuarieller Sicht ist wohl das Konsultationspapier „Consultation on scenarios for best-estimate valuations for life insurance obligations“ am interessantesten. Diese Konsultation beinhaltet eine Beschreibung einer vereinfachten Bewertungsmethodik für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Optionen und Garantien, die von „small and non-complex undertakings“ genutzt werden kann. Hierbei ist vorgesehen, dass die Optionen und Garantien dieser Verträge nicht mittels einer vollen stochastischen Bewertung, sondern nur mit Hilfe einiger weniger (maximal 10) Szenarien, durchgeführt werden muss. Diese Szenarien müssen zumindest die folgenden Finanzmarktparameter umfassen: risikolose Zinskurve, Marktpreise von Aktien-Investments und Marktpreise von Immobilien-Investments. Um sicherzustellen, dass dieser vereinfachte Ansatz trotzdem zu keiner Unterschätzung des Zeitwertes der Optionen und Garantien (TVFOG) führt, beschreibt das Papier die Anforderungen an die Wahl der relevanten Volatilitäten sowie die erforderlichen Anpassungsschritte der „Basis-Szenarien“.

Charles Cowling bei SSA

Unsere Kolleg:innen der Slovak Society of Actuaries haben Charles Cowling, Präsident der International Actuarial Association, eingeladen Vorträge zu halten. AVÖ-Mitglieder haben die Möglichkeit daran teilzunehmen. In diesem Fall bitte um E-Mail an tajomnik@aktuar.sk.

Am 8.10.2024 finden zwei Vorträge statt:

  • 16:00 – 18:00: Actuarial Code of Conduct – Basis des Vortrags ist der slowakische Code of Conduct, mit großer Ähnlichkeit zum IFoA Actuaries Code.
  • 18:00 – 19:00: AI and the future of the Actuarial Profession

Ort: Ekonomicka Univerzita Bratislava, Dolonozemska cesta 1/b, 852 35 Bratislava.

Data Science und Künstliche Intelligenz: Eine Chance für Aktuarinnen und Aktuare

In den letzten Jahren haben sich die Disziplinen Data Science und Künstliche Intelligenz (KI) rasant entwickelt und gewinnen in nahezu allen Branchen zunehmend an Bedeutung. Auch für unsere Berufsgruppe eröffnen sich dadurch zahlreiche Chancen und Herausforderungen:

  • Steigender KI-Einsatz: Der Einsatz von KI nimmt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu – auch im CFO- und CRO-Bereich.
  • Neue Risiken: KI führt zu neuen Risiken, sowohl intern (z. B. durch eine hohe Anzahl an internen KI-Anwendungen) als auch extern (z. B. Schäden durch KI-Fehlfunktionen), die möglicherweise neue Produktlösungen erfordern.
  • Veränderung bestehender Risiken: Bestehende Risiken verändern sich, etwa durch betrügerische Schadenmeldungen mit KI-generierten Bildern.
  • Regulatorische Anforderungen: Regulierung im Bereich KI wird umfangreicher und rückt verstärkt in den Fokus der Aufsichtsbehörden, was mittelfristig organisatorische Anpassungen und den Erwerb neuer Fähigkeiten erforderlich machen könnte.

 

Unsere Rolle

Aktuarinnen und Aktuare verfügen traditionell über fundiertes Wissen in Statistik und Mathematik, Erfahrung im Umgang mit Daten und der Modellierung komplexer Systeme sowie deren professionellen Anwendung (siehe auch ESAP 1 https://avoe.at/ueber-uns/berufsgrundsatze/), und nicht zuletzt über Kenntnis wirtschaftlicher Implikationen. Diese Kompetenzen sind für die Anwendung von Data Science und KI von zentraler Bedeutung. Unsere Ausbildung deckt all diese Bereiche ab, was uns in der Versicherungs- und Finanzbranche einzigartig positioniert.

Die Rolle von Aktuarinnen und Aktuaren kann dabei vielseitig sein – von der Konzeptionierung und Projektleitung bis hin zur Umsetzung und dem Monitoring von KI-Projekten. Wichtiger als die detaillierten Kenntnisse der Funktionsweise von Algorithmen ist dabei häufig die Sicherstellung einer professionellen Umsetzung.

 

Der AI Act und die Bedeutung für uns

Mit dem „AI Act“ zielt die EU darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Europa zu schaffen. Dadurch gewinnt das Thema für unsere Berufsgruppe zusätzlich an Relevanz. Unser Fachwissen und unsere ethischen Grundsätze im Umgang mit Modellen und Daten positionieren uns optimal, um sicherzustellen, dass KI verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird. Zu diesem Thema hat die AAE kürzlich zwei Stellungnahmen veröffentlicht:

Fazit

Die aktuelle Dynamik im Markt bietet unserer Berufsgruppe eine große Chance, die spannenden Themen Data Science und KI stärker zu besetzen. Aktuarinnen und Aktuare, die ihre Kompetenzen in diesen Bereichen erweitern, können eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Zukunft unserer Branche einnehmen. Die AVÖ unterstützt diesen Weg und stellt mit Weiterbildungsangeboten – insbesondere der CADS-Ausbildung (Actuarial Data Science) – die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um diese Transformation erfolgreich zu meistern.

 

Weiterführende Links

Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir einige Artikel zusammengestellt, die einen tieferen Einblick in ausgewählte Themen bieten:

  1. Aktuarielle Herausforderungen bei Data Science und KI: https://www.cambridge.org/core/journals/british-actuarial-journal/article/from-bias-to-black-boxes-understanding-and-managing-the-risks-of-ai-an-actuarial-perspective/9F06CF4E8EFB555202B2AA4ED78DD716
  2. Ausgewählte aktuarielle Case Studies: https://actuaries.org.uk/media/g4ymoxep/actuaries-using-data-science-and-artificial-intelligence-techniques.pdf
  3. Primer zu generativer KI: https://www.soa.org/496313/globalassets/assets/files/resources/research-report/2024/primer-generative-ai.pdf
  4. Idee von ActuaryGPT: https://actuaries.org.uk/media/purp2kk5/actuary-gpt-applications-of-large-language-models-to-insurance-and-actuarial-work.pdf
  5. „Aktuar Aktuell“ Sonderausgabe zu KI: https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/AA_Sonderausgabe2024_web.pdf
  6. Regulierung und Validierung von KI-Modellen: https://aktuar.de/unsere-themen/fachgrundsaetze-oeffentlich/2024-02-26%20Regulierung%20und%20Validierung%20von%20KI-Modellen.pdf
  7. KI für Finanz- und Aufsichtsbehörden: https://cepr.org/voxeu/columns/how-financial-authorities-can-take-advantage-artificial-intelligence
  8. Tech Trend Radar von MunichRe: https://www.munichre.com/en/company/innovation/tech-trend-radar-2024.html

Trip to Copenhagen

A couple of weeks ago we were invited by our colleagues from Copenhagen and had an interesting exchange about how our collaborations can add value to the members of our societies.

We are looking forward to the possibilities and growth ahead!

Thanks a lot to our hosts Lars and Christian and to the other colleagues.

 

Denmark: Lars Sommer Hansen, Christian Furrer

Finland: Mika Sirviö

Iceland: Helgi Bjarnason, Sigurdur Freyr Jónatansson

Norway: Mats Sollie, Trond Killi

Sweden: Filip Lindskog, Elinore Gustafsson

Austria: Philip Plank, Uwe Schmock

Das Jungaktuarstreffen am 31. Juli

Am 31. Juli fand das nächste Jungaktuarstreffen statt. Diesmal ging zu einem gut bekannten, ja fast schon traditionsreichen Ort für Jungaktuarstreffen, der Luftburg im Wiener Prater. Knapp 60 Mitglieder der AVÖ haben sich auf den Weg in den zweiten Wiener Gemeindebezirk gemacht, um sich bei Stelze und anderen kulinarischen Köstlichkeiten auszutauschen. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzliche bei Milliman für die großzügige Einladung bedanken! Wir, als Organisationsteam, freuen uns, dass das Jungaktuarstreffen von den Mitgliedern so positiv angenommen wird und die Möglichkeiten zum Austausch gerne genutzt wird, weswegen wir bereits mit großer Motivation an der Planung der nächsten Events arbeiten. Nachfolgend finden sich Eindrücke des erfolgreichen Abends.