SII Review 2020 – Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat

Die Ergebnisse aus den Trilogverhandlungen zur Änderung der Solvency II Rahmenrichtlinie wurden im Dezember 2023 beendet und das Ergebnis am 25. Jänner 2024 veröffentlicht. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein in einem jahrelangen Prozess erreicht, nach formaler Annahme durch EU-Rat und EU-Parlament sowie der Umsetzung in nationales Recht (VAG) ist ein Inkrafttreten SII Rahmenrichtlinie Anfang 2026 zu erwarten. Parallel dazu läuft die daraus resultierende Überarbeitung der Solvency II Durchführungsverordnung (Level 2), die dann voraussichtlich zeitgleich mit den Änderungen der Rahmenrichtlinie rechtskräftig werden wird.

2019:

Europäische Kommission (EC) gibt EIOPA den Auftrag die SII Richtlinie zu  überprüfen (Call for Advice)

Dez 2020:

EIOPA veröffentlicht den SII Review 2020

Sep 2021:

Europäische Kommission (EC) veröffentlicht die Vorschläge zur              Änderung der Solvency II Richtlinie sowie für eine neue Sanierungs-      und Abwicklungsrichtlinie (IRRD, Insurance Recovery and Resolution    Directive)

Juni 2022:

Veröffentlichung des Draft Reports von Europäischen Parlament (EP) und Rat

Sept 2023:

Start Trilog zwischen EC, EP unc Council

Dez 2023:

Einigung der Trilogverhandlungen und anschließende Veröffentlichung im Jänner 2024

2025:

Umsetzung in nationales Recht

2025/2026:

In-Kraft-Treten (2026 wahrscheinlich)

 

Dieser Newsletter-Artikel adressiert nur die wesentlichsten Änderungen der SII Richtlinie um einen Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen auf die Solvenzquote zu erhalten:

 

Zinskurve zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

  • Anpassung der Methode der Extrapolation der risikofreien Zinskurve durch Einführung eines First Smoothing Points (FSP) bei 20 Jahren. Die extraplierten Forward Rates entsprechen einem gewichteten Durchschnitt von liquiden Forward Rates und der UFR. Für Laufzeiten über 40 Jahren nach dem FSP soll die Ultimate Forward Rate (UFR) mindestens mit 77,5% gewichtet werden.
  • Volatilitätsanpassung soll in ein fixes VA und ein makroökonomisches VA geteilt werden und mit maximal 85% des credit-spreads aus dem zugrundeliegenden repräsentativen Portfolios beschränkt sein.

 

Cost of Capital Satz zur Berechnung der Risikomarge

  • Der Kapitalkostensatz wird von 6% auf 4,75% reduziert
  • Einführung eines Faktors (λ) als exponentiell zeitabhängiger Faktor, der zu einer niedrigeren Gewichtung zukünftiger SCRs führt

 

Solvenzkaptialerfordernis

  • Zinsrisiko: negative Zinssätze sollen im Zinsschock berücksichtigt werden, wobei eine explizite Untergrenze festgelegt wird und eine Anpassung an eine gestresste UFR erfolgen soll
  • Aktienrisiko: Vereinfachte Voraussetzungen zur Einstufung von Aktien als langfristig und somit in Folge Anwendung des verringerten Aktienschocks von 22%

Anpassungen in der Berichterstattung und Offenlegung

  • Erleichterungen für Unternehmen mit niedrigerem Risikoprofil
  • Erweiterung von Nachhaltigkeitsrisiken im ORSA
  • Fristverlängerung auf 18 Wochen für den SFCR und Aufteilung in zwei Teile (Versicherungsnehmer und Fachöffentlichkeit)
  • Überarbeitung einiger QRTs sowie Einführung neuer QRTs

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Klimarisken

Anpassungen bei der Gruppenaufsicht

Einführung einer Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD, Insurance Recovery and Resolution Directive)

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