Im Rahmen der Überarbeitung der Stellungnahme wurde eine Klarstellung und Konkretisierung der Anwendung der sogenannten Hinterbliebenenmethode (Bewertung von Verpflichtungen gegenüber indirekt Berechtigten) vorgenommen. Zusätzlich wurde bei Anwendung der mit Version Dezember 2020 eingeführten alternativen Bewertungsmöglichkeit für ausgelagerte Verpflichtungen, der Wert der Gesamtpensionsverpflichtung nun klar bzw. erstmalig definiert, damit sind auch die (unveränderten) Vorgaben zu den Angaben im Anhang wieder eindeutig interpretierbar. Ein redaktioneller Fehler in den Erläuterungen soll noch korrigiert werden: das zweite „Zu Rz (7):“ auf Seite 29 sollte korrekt „Zu Rz (12):“ lauten.
Vielleicht gefällt dir auch
Nun ist es wieder weit: Die Laufsaison hat in vollen Zügen begonnen. Egal ob in Schönbrunn, in der Praterallee oder am Ring, […]
Im Jahr 2025 werden die ersten Versicherungsunternehmen im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsthemen nach den Vorgaben der CSRD berichten. Die Arbeiten dazu laufen […]
Am 27. Mai 2025 hat es wieder ein Jungaktuarstreffen gegeben. Diesmal ging es hinaus aus der Innenstadt Richtung Wiener Vorort, nach Ottakring. […]
Willkommen auf der neuen Internetplattform der Aktuarvereinigung Österreichs. Die AVÖ ist die Interessensvertretung der österreichischen Aktuare, Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematischen Sachverständigen. Kurz vor […]