Im Rahmen der Überarbeitung der Stellungnahme wurde eine Klarstellung und Konkretisierung der Anwendung der sogenannten Hinterbliebenenmethode (Bewertung von Verpflichtungen gegenüber indirekt Berechtigten) vorgenommen. Zusätzlich wurde bei Anwendung der mit Version Dezember 2020 eingeführten alternativen Bewertungsmöglichkeit für ausgelagerte Verpflichtungen, der Wert der Gesamtpensionsverpflichtung nun klar bzw. erstmalig definiert, damit sind auch die (unveränderten) Vorgaben zu den Angaben im Anhang wieder eindeutig interpretierbar. Ein redaktioneller Fehler in den Erläuterungen soll noch korrigiert werden: das zweite „Zu Rz (7):“ auf Seite 29 sollte korrekt „Zu Rz (12):“ lauten.
Vielleicht gefällt dir auch
Das PEPP (Pan-European Personal Pension Product) ist eine private Altersvorsorge für alle in der EU ansässigen Personen. Es beruht auf freiwilliger Basis […]
Wir freuen uns, dass wir dieses Jahr bei der Generalversammlung wieder zahlreiche Mitglieder in Präsenz, aber auch Online, begrüßen durften. Im Zuge […]
Am 18.12.2022 waren die Mitglieder der AVÖ wieder zu einem Zusammentreffen mit Punsch und winterlicher Verköstigung im KLYO Urania eingeladen, hier ein […]
Ich bin Aktuar geworden, weil … … mich der Zufall in die Versicherungswirtschaft gebracht hat. Nach einem reinen Mathematikstudium und einer Anstellung […]