Im Zuge der Überprüfung von Solvency II im Jahr 2020 stellte EIOPA mehrere unterschiedliche Praktiken in Bezug bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen fest. Um eine konsistente Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu gewährleisten, hat EIOPA überarbeitete Leitlinien herausgegeben, die mit 1.1.2023 Gültigkeit haben werden.
Die neuen Leitlinien behandeln die Governance und Dokumentation bei der Festlegung von Annahmen für die Bewertung der technischen Rückstellungen sowie bei der Anwendung von Expertenbeurteilung und deren Validierung. Zudem sollen wesentliche Annahmen auf einer Ebene mit hinreichend hoher Verantwortung genehmigt werden, das betrifft Annahmen, die wesentlichen Einfluss auf die versicherungstechnischen Rückstellungen haben sowie beispielsweise in der Lebens- und Krankenversicherung die Managementregeln.
Weitere Konkretisierungen machen die Leitlinien bei der Berücksichtigung der Aufwendungen für die Kapitalanlageverwaltung und der Entwicklung der Kosten und halten fest, dass Inflationserwartungen bei der Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Zudem sagen die Leitlinien, dass nur aufgrund des Fehlens von Daten über das dynamische Versicherungsnehmerverhalten es unzulässig ist, dieses nicht zu berücksichtigen.
Die Leitlinien legen auch fest, dass bei der Festlegung der Managementregeln die Auswirkungen von zukünftigen Neugeschäft – insbesondere auf die Kapitalveranlagung und die Gewinnbeteiligung – berücksichtigt werden müssen.
Zudem geben die Guidelines konkrete Vorgaben über die Bewertung des EPIFPs (Expected Profits in Future Premiums) und erfordern, dass Verträge so behandelt werden als seien sie weiterhin gültig statt als rückgekauft betrachtet zu werden und es sollen keine Rückkaufabschläge berücksichtigt werden. Weiterhin sollen alle Annahmen nicht angepasst werden um zu berücksichtigen, dass künftige Prämien nicht erhalten werden.
Einige dieser Leitlinien stellen Themenbereiche klar, die auch heute von den versicherungsmathematischen Funktionen bereits entsprechend behandelt werden, bei anderen Leitlinien, wie z.b. beim EPIFP gibt es vermutlich etwas Anpassungsbedarf bei den aktuellen Bewertungen.
Die überarbeiteten Leitlinien sind auf der EIOPA Homepage zu finden: https://www.eiopa.europa.eu/document-library/guidelines/revised-guidelines-valuation-of-technical-provisions