Nach geltenden IFRS/IAS-19-Vorschriften ist der Zinssatz, der zur Abzinsung der Verpflichtungen für die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen herangezogen wird, auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für “High Quality Corporate Bonds” (üblicherweise interpretiert als Corporate Bonds mit Rating AA) mit entsprechender Laufzeit am Markt erzielt werden.
Autor: DI Sven Jörgen, Leiter des AVÖ-Arbeitskreises Sozialkapital