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Data Science und Künstliche Intelligenz: Eine Chance für Aktuarinnen und Aktuare

In den letzten Jahren haben sich die Disziplinen Data Science und Künstliche Intelligenz (KI) rasant entwickelt und gewinnen in nahezu allen Branchen zunehmend an Bedeutung. Auch für unsere Berufsgruppe eröffnen sich dadurch zahlreiche Chancen und Herausforderungen:

  • Steigender KI-Einsatz: Der Einsatz von KI nimmt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu – auch im CFO- und CRO-Bereich.
  • Neue Risiken: KI führt zu neuen Risiken, sowohl intern (z. B. durch eine hohe Anzahl an internen KI-Anwendungen) als auch extern (z. B. Schäden durch KI-Fehlfunktionen), die möglicherweise neue Produktlösungen erfordern.
  • Veränderung bestehender Risiken: Bestehende Risiken verändern sich, etwa durch betrügerische Schadenmeldungen mit KI-generierten Bildern.
  • Regulatorische Anforderungen: Regulierung im Bereich KI wird umfangreicher und rückt verstärkt in den Fokus der Aufsichtsbehörden, was mittelfristig organisatorische Anpassungen und den Erwerb neuer Fähigkeiten erforderlich machen könnte.

 

Unsere Rolle

Aktuarinnen und Aktuare verfügen traditionell über fundiertes Wissen in Statistik und Mathematik, Erfahrung im Umgang mit Daten und der Modellierung komplexer Systeme sowie deren professionellen Anwendung (siehe auch ESAP 1 https://avoe.at/ueber-uns/berufsgrundsatze/), und nicht zuletzt über Kenntnis wirtschaftlicher Implikationen. Diese Kompetenzen sind für die Anwendung von Data Science und KI von zentraler Bedeutung. Unsere Ausbildung deckt all diese Bereiche ab, was uns in der Versicherungs- und Finanzbranche einzigartig positioniert.

Die Rolle von Aktuarinnen und Aktuaren kann dabei vielseitig sein – von der Konzeptionierung und Projektleitung bis hin zur Umsetzung und dem Monitoring von KI-Projekten. Wichtiger als die detaillierten Kenntnisse der Funktionsweise von Algorithmen ist dabei häufig die Sicherstellung einer professionellen Umsetzung.

 

Der AI Act und die Bedeutung für uns

Mit dem „AI Act“ zielt die EU darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI in Europa zu schaffen. Dadurch gewinnt das Thema für unsere Berufsgruppe zusätzlich an Relevanz. Unser Fachwissen und unsere ethischen Grundsätze im Umgang mit Modellen und Daten positionieren uns optimal, um sicherzustellen, dass KI verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird. Zu diesem Thema hat die AAE kürzlich zwei Stellungnahmen veröffentlicht:

Fazit

Die aktuelle Dynamik im Markt bietet unserer Berufsgruppe eine große Chance, die spannenden Themen Data Science und KI stärker zu besetzen. Aktuarinnen und Aktuare, die ihre Kompetenzen in diesen Bereichen erweitern, können eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der Zukunft unserer Branche einnehmen. Die AVÖ unterstützt diesen Weg und stellt mit Weiterbildungsangeboten – insbesondere der CADS-Ausbildung (Actuarial Data Science) – die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um diese Transformation erfolgreich zu meistern.

 

Weiterführende Links

Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir einige Artikel zusammengestellt, die einen tieferen Einblick in ausgewählte Themen bieten:

  1. Aktuarielle Herausforderungen bei Data Science und KI: https://www.cambridge.org/core/journals/british-actuarial-journal/article/from-bias-to-black-boxes-understanding-and-managing-the-risks-of-ai-an-actuarial-perspective/9F06CF4E8EFB555202B2AA4ED78DD716
  2. Ausgewählte aktuarielle Case Studies: https://actuaries.org.uk/media/g4ymoxep/actuaries-using-data-science-and-artificial-intelligence-techniques.pdf
  3. Primer zu generativer KI: https://www.soa.org/496313/globalassets/assets/files/resources/research-report/2024/primer-generative-ai.pdf
  4. Idee von ActuaryGPT: https://actuaries.org.uk/media/purp2kk5/actuary-gpt-applications-of-large-language-models-to-insurance-and-actuarial-work.pdf
  5. „Aktuar Aktuell“ Sonderausgabe zu KI: https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/AA_Sonderausgabe2024_web.pdf
  6. Regulierung und Validierung von KI-Modellen: https://aktuar.de/unsere-themen/fachgrundsaetze-oeffentlich/2024-02-26%20Regulierung%20und%20Validierung%20von%20KI-Modellen.pdf
  7. KI für Finanz- und Aufsichtsbehörden: https://cepr.org/voxeu/columns/how-financial-authorities-can-take-advantage-artificial-intelligence
  8. Tech Trend Radar von MunichRe: https://www.munichre.com/en/company/innovation/tech-trend-radar-2024.html

Trip to Copenhagen

A couple of weeks ago we were invited by our colleagues from Copenhagen and had an interesting exchange about how our collaborations can add value to the members of our societies.

We are looking forward to the possibilities and growth ahead!

Thanks a lot to our hosts Lars and Christian and to the other colleagues.

 

Denmark: Lars Sommer Hansen, Christian Furrer

Finland: Mika Sirviö

Iceland: Helgi Bjarnason, Sigurdur Freyr Jónatansson

Norway: Mats Sollie, Trond Killi

Sweden: Filip Lindskog, Elinore Gustafsson

Austria: Philip Plank, Uwe Schmock

Das Jungaktuarstreffen am 31.Juli

Am 31. Juli fand das nächste Jungaktuarstreffen statt. Diesmal ging zu einem gut bekannten, ja fast schon traditionsreichen Ort für Jungaktuarstreffen, der Luftburg im Wiener Prater. Knapp 60 Mitglieder der AVÖ haben sich auf den Weg in den zweiten Wiener Gemeindebezirk gemacht, um sich bei Stelze und anderen kulinarischen Köstlichkeiten auszutauschen. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzliche bei Milliman für die großzügige Einladung bedanken! Wir, als Organisationsteam, freuen uns, dass das Jungaktuarstreffen von den Mitgliedern so positiv angenommen wird und die Möglichkeiten zum Austausch gerne genutzt wird, weswegen wir bereits mit großer Motivation an der Planung der nächsten Events arbeiten. Nachfolgend finden sich Eindrücke des erfolgreichen Abends. 

Start der berufsbegleitenden Aktuarausbildung

Mit dem Wintersemester 2024/25 beginnt die berufsbegleitende Aktuarsausbildung.

Die ersten Lehrveranstaltungen werden in Graz und Klagenfurt angeboten. Die Fächer in diesem Semester decken dabei sehr unterschiedliche Bereiche der Aktuarausbildung ab.

Den Anfang macht dabei die Veranstaltung Sozialversicherungsrecht in Graz. Unabhängig davon, dass dieses Fach eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Sektion der anerkannten Aktuare ist, ist dieses Thema auch grundsätzlich sehr spannend, wenn man in Österreich sozialversichert ist. Der Start ist am 22. Oktober mit einem Präsenztermin, im Dezember folgt ein weiterer zweitägiger Präsenztermin. Dazwischen gibt es ergänzende synchrone Online-Einheiten. Die Anmeldung ist noch bis zum 20. September möglich.

Im November geht es dann mit der Schadensversicherungsmathematik in Klagenfurt weiter. Es werden hier nicht nur die Grundlagen durchgenommen, sondern auch unter anderem anhand von praktischen Beispielen die Theorie von Deckungsmodifikationen behandelt. Dabei ist der Präsenztermin am 15. und 16. November vorgesehen. Zusätzlich gibt es in der Folge noch 7 online Termine. Der Anmeldeschluss ist der 11.November.

Das dritte Fach ist dann die internationale Rechnungslegung. Wieder in Graz erwarten Sie Vorträge von diversen Praktikern, die gemeinsam ein rundes Bild ergeben und die ersten Erfahrungen mit IFRS 17 umfassen werden.

Die Links zu allen Veranstaltungen finden Sie gesammelt unter:
https://avoe.at/aus-und-weiterbildung/aktuarausbildung/berufsbegleitende-aktuarausbildung/

Das 1. AVÖ-Sommerfest

Am 3. September 2024 hat der Vorstand die Mitglieder der AVÖ zum ersten AVÖ Sommerfest zu einem spätsommerlichen Zusammentreffen in die Strandbar Hermann eingeladen. Bei einem perfekten Sommerwetter haben über 75 AVÖ-Mitglieder Spritzer, Bier oder andere erfrischende kalte Getränke genossen. Daneben haben die diversen Essensstände die kulinarische Versorgung abgerundet. Das Event blieb bis nach 21.00 Uhr gut besucht und zahlreiche Aktuare und Aktuarinnen nutzten die Gelegenheit des Austauschs, der zwischen den Teilnehmern florierend stattfand. Alle Anwesenden konnten den Abend in vollen Zügen genießen. Ein paar Eindrücke finden sich nachfolgend.

Die Umsetzung der neuen zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ist im vollen Gange

Im Jahr 2025 werden die ersten Versicherungsunternehmen im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsthemen nach den Vorgaben der CSRD berichten. Die Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren. Aber wo stehen die Unternehmen aktuell? Wann kommt das die Umsetzung der CSRD in Form des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) und wo waren bisher die Herausforderungen in den Projekten.

Im Dezember 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen und nach Übernahme in nationales Recht für Geschäftsjahre ab 2024 eine Konkretisierung und Erweiterung der Berichtsinhalte sowie die externe Prüfungspflicht mit sich bringen. Für darauffolgende Geschäftsjahre wird zudem eine deutliche Ausweitung der von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen vorgenommen.

Für die Konkretisierung der Bestimmungen der CSRD wurde die Europäische Kommission ermächtigt, delegierte Verordnungen zu erlassen. Basis für die Verordnungen sind die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die erste Übernahme erfolgte Ende Juli 2023. In Österreich ist die Umsetzungsfrist für die CSRD am 6. Juli 2024 abgelaufen, sodass mit einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode kaum noch gerechnet werden kann. Insgesamt führt diese Situation zu einer hohen Rechtsunsicherheit und eventuellen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen. Nichtsdestotrotz ist den betroffenen Unternehmen dringend zu empfehlen, sich weiterhin auf die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD für das Geschäftsjahr 2024 (und dessen Prüfung) vorzubereiten, weil das Gesetz noch bis vor den Tag der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichtes (als Teil des Lageberichtes zum Jahres‐/Konzernabschluss) in Kraft treten kann.

Der Countdown läuft

Der Großteil der Versicherungsunternehmen, die bereits 2025 zur Offenlegung verpflichtet sind, sind bereits inmitten von Umsetzungsprojekten, im Zuge deren die Unternehmen mit vielen neuen Fragestellungen konfrontiert sind. Insbesondere der Bereich der Datenbeschaffung und -verwaltung und die Interpretation der ESRS stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen.

Wesentlichkeit liegt im Auge des Betrachters

Eine CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse ist entscheidend für die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ein zielgerichtetes Projektvorgehen. Wesentliche Themen müssen gemäß dem jeweiligen ESRS-Standard berichtet werden, während nicht wesentliche Themen in der Regel keine Erläuterungen erfordern. Eine Ausnahme bildet der Klimawandel, bei dem die Gründe für eine Bewertung als nicht wesentlich ausführlich dargelegt werden müssen.

 

 

Zentral ist das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit, dass sowohl die Inside-Out (Auswirkungswesentlichkeit) als auch die Outside-In (Finanzwesentlichkeit) Perspektive umfasst. Die Analyse muss unternehmensspezifisch gestaltet werden und Branchendaten sowie spezifische Charakteristika des Unternehmens berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass der Katalog der zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden muss. Neben Risiken sind auch Chancen zu betrachten, und Interessensvertreter sollten in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Quantitative Analysen sollten, wenn möglich, qualitative Aussagen über die Wesentlichkeit untermauern. Die Wesentlichkeit von Themen ist daher nicht anhand einer generischen Branchenanalyse zu bestimmen, sondern muss konkret für das eigene Unternehmen hergeleitet werden. Da die Wesentlichkeitsanalyse auch die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, waren die Unternehmen angehalten ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte zusätzlich in ihre Analysen einzubeziehen. Dabei hat sich ausgehend vom eigenen Versicherungsunternehmen die Unterteilung in vorgelagerte- und nachgelagerte Wertschöpfungsaktivitäten ergeben. Beispielsweise handelt es sich bei dem Versicherungs-, den Investmentportfolio, den Vertriebskanälen und möglichen externen Schadenregulierern um nachgelagerte Aktivitäten, während Dienstleister, wie Anwälte, Berater, IT- und Datenanbieter in der vorgelagerten Wertschöpfungskette gesehen werden.

Die Betrachtungsweise der Finanzwesentlichkeit ist den Versicherungsunternehmen bereits bestens aus der Finanzberichterstattung bekannt. Spätestens an dieser Stelle wurde das Risikomanagement stärker eingebunden, um die finanziellen Auswirkungen auf den Cashflow und den Unternehmenswert (kurz-, mittel- und langfristig) zu bestimmen. Immerhin gilt es auch unter Solvency II bereits Klimarisiken zu analysieren und zu messen. Bestehende ORSA-Szenarien konnten daher in der Analyse der Wesentlichkeit jedenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse der österreichischen Versicherungsbranche zeichnen erfreulicherweise ein weitgehend homogenes Bild. Als wesentliche Themen wurden die Nachhaltigkeitsaspekte Klimawandel, Arbeitskräfte des Unternehmens, Verbraucher und Endnutzer sowie Unternehmensführung identifiziert. Zusätzliche unternehmensspezifische Besonderheiten sind hingegen eher selten.

THG-Bilanz als Grundlage zur Planung

Eine der negativen Auswirkungen, die in allen Nachhaltigkeitsberichten von Versicherungen zu finden sein wird, ist die CO2-Emission. Aufgrund der ESRS-Bestimmungen muss eine Treibhausgasbilanz offengelegt werden, basierend auf dem Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Die Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) hat weiterführende Standards veröffentlicht, um das GHG-Protokoll für Finanzinstitute anzupassen. Für Versicherungsunternehmen sind insbesondere der Part A Standard (finanzierte Emissionen) und der Part C Standard (versicherungsbezogene Emissionen) relevant. Diese Standards sollen die Bereitstellung von Kapital oder Versicherungsschutz durch Versicherungsunternehmen und die damit verbundenen Emissionen abbilden, was jedoch aufgrund der komplexen Datenerhebung schwierig ist.

Finanzierte Emissionen

Lebensversicherer sind mit finanzierten Emissionen vertraut, da sie bereits im Rahmen der SFDR (Artikel 4) Angaben zu Emissionen machen mussten, die von den investierten Unternehmen verursacht werden. Diese Emissionen werden anteilig entsprechend der Finanzierung am Gesamtwert des Unternehmens zugerechnet. Bei notierten Wertpapieren können oft Daten von anerkannten Datenprovidern genutzt werden. Die größere Herausforderung liegt in der Datenbeschaffung und -aufbereitung für nicht notierte Titel, Beteiligungen und Immobilien. Hier ist oft manuelle Arbeit erforderlich, und es müssen Annahmen getroffen werden, die transparent offengelegt werden müssen.

Versicherungsbezogene Emissionen

Versicherungsbezogene Emissionen beziehen sich auf die Emissionen des versicherten Objekts oder Risikos. Der PCAF-Standard konzentriert sich zunächst auf private KFZ und Gewerbe. Ein Emissionsfaktor wird beispielsweise ermittelt, indem die Versicherungsprämie zu den jährlichen Gesamtkosten eines KFZ ins Verhältnis gesetzt wird. Multipliziert mit den Emissionen des KFZ ergibt sich der Anteil, der auf das Versicherungsunternehmen entfällt.

Die Datenbeschaffung und Unsicherheit in den Annahmen sind problematisch. Viele Sachversicherungsunternehmen müssen versicherungsbezogene Emissionen in ihre Treibhausgasbilanz aufnehmen, was in Transitionsplänen berücksichtigt werden sollte. Der PCAF-Standard wurde begrüßt, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Relevanz der Daten aufgrund hoher Schätzunsicherheiten und fehlender Regeln für viele Segmente.

Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer hat Argumente für und gegen eine Veröffentlichung zusammengefasst. Ob Versicherungsunternehmen bereits 2024 versicherungsbezogene Emissionen offenlegen werden, bleibt abzuwarten.

Die nächsten Schritte

Die Versicherungsunternehmen werden die Herausforderungen bis zum ersten Veröffentlichungszeitpunkt im Jahr 2025 meistern. Dennoch wird die Branche das Thema in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Prozesse und Systeme werden adaptiert, Verantwortlichkeiten neu geregelt und die Nachhaltigkeitsberichterstattung vollumfänglich ausgebaut werden. Zur Komplementierung zählen vor allem die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Transitionsplans zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und die Entwicklung von Klimarisikomodellen als ein wesentliches Werkzeug zur Durchführung umfassender Resilienzanalysen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive); RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

ESRS (European Sustainability Reporting Standards, ESRS); DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) …/… DER KOMMISSION vom 31.7.2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

 

Das Punschfest 2023

Am 11. Dezember 2023 hat der Vorstand die Mitglieder der AVÖ erneut zu einem vorweihnachtlichen Zusammentreffen auf die Dachterrasse des KLYO Urania eingeladen. Bei milden Wintertemperaturen haben über 75 AVÖ-Mitglieder Punsch, Glühwein sowie andere Getränke, begleitet von Maroni und knusprigen Kartoffelpuffern, genossen. Die Dachterrasse war kurzzeitig so belebt, dass es erforderlich war sich regelrecht zur Bar vorzukämpfen. Trotzdem blieb die Atmosphäre lebhaft und einladend. Sogar zum offiziellen Ende gegen 21.30 Uhr verweilten noch zahlreiche Aktuare und Aktuarinnen auf der Veranstaltung, was eindeutig zeigt, dass der Austausch zwischen den Teilnehmern florierend stattfand und alle Anwesenden den Abend in vollen Zügen genossen haben. Nachfolgend finden sich ein paar Eindrücke.

Wochenendübung Sommersemester

Um die Studierbarkeit für berufstätige angehende Aktuar:innen zu erhöhen, dürfen wir an dieser Stelle von einer gemeinsamen Initiative der AVÖ und des Forschungsbereichs für Finanz- und Versicherungsmathematik (FAM) der TU Wien mit ebendiesem Ziel berichten. Konkret wird es ab dem kommenden Sommersemester erstmalig die Möglichkeit geben, die für die Aktuars-Ausbildung verpflichtende Übung „Finanzmathematik 1: diskrete Modelle“ im klassischen Kreuzerlübungs-Format geblockt an Terminen speziell für berufstätige Studierende abzulegen. Konkret wird es sich um vier Termine handeln, die jeweils an einem späteren Nachmittag eines Freitages liegen. Weiters wird es einige Tage vor der Vorlesungsprüfung einen Abschlusstermin via Zoom geben, bei dem unter anderem die Möglichkeit bestehen wird, Fragen zu den Kursinhalten zu stellen. Weitere Details sind unter https://tiss.tuwien.ac.at/course/courseDetails.xhtml?dswid=7503&dsrid=77&courseNr=105595&semester=2024S

zu finden.

Zu den Inhalten zählen wichtige Resultate der zeitdiskreten Finanzmathematik, vor allem in Hinblick auf Arbitragefreiheit und die Bewertung und das Hedgen sowohl von europäischen als auch amerikanischen Optionen. Die Untersuchung des Überganges des Binomialmodells hin zum (zeitstetigen) Black-Scholes-Modell sowie Überlegungen zu den optimalen Ausübungszeitpunkten von amerikanischen Optionen runden das Semester ab. Für weitere Fragen verweisen wir an Herrn DI Kristof Wiedermann, der den Kurs im kommenden Semester leiten wird.

kristof.wiedermann@tuwien.ac.at

Das Jungaktaurstreffen geht in die nächsten Runden

Wir freuen uns, dass am 19. Oktober ein weiteres Jungaktuarstreffen der AVÖ stattgefunden hat! Auch dieses Treffen war wieder sehr gut besucht und etwa 30 Aktuarinnen und Aktuare haben einen kurzweiligen und gemütlichen Abend im Belvedere verbracht – vielen Dank an B&W Deloitte für die großzügige Einladung.

 

Wir freuen uns, dass wir bereits den Termin des nächsten Jungaktuarstreffens bekanntgeben können: Es findet am 20. Februar 2024 ab 18 Uhr im DC-Tower statt – vielen Dank an PwC für die Einladung. Nähere Infos folgen wie gewohnt per Mail.

 

AAE-Meeting in Köln, 04.-06.10.2023

Anfang Oktober 2023 fand wieder das Herbsttreffen der Actuarial Association of Europe (AAE) statt. Gastgeber dieses Jahr war die Deutsche Aktuarvereinigung, die die Veranstaltung in Köln organisierte. Die AVÖ war durch ihre Repräsentat:innen in den Committees vertreten. Zum ersten Mal bei einem AAE-Meeting waren Dr. Christina Ziehaus, welche von Prof. Dr. Christian Buchta die Vertretung im Education Committee übernommen hat, und DI Annemarie Pollroß, welche von Dr. Karin Hirhager die Vertretung im Professionalism Committee übernommen hat, dabei. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Prof. Dr. Christian Buchta für das langjährige internationale Engagement! Dr. Karin Hirhager hat mit diesem Meeting die Vertretung der AVÖ in der General Assembly übernommen, da Dr. Hartwig Sorger in das AAE Board gewählt wurde. Wir freuen uns sehr, dass Dr. Hartwig Sorger diese ehrenvolle Position erhalten hat und damit eine großartige Möglichkeit hat aktuarielle Themen auf europäischer Ebene voranzubringen. Insgesamt war es eine großartige Veranstaltung mit vielen spannenden Diskussionen. Berichte zu den fachlichen Inhalten der Committees werden wie gewohnt in der nächsten ordentlichen Generalversammlung vorgestellt.

Bericht zur außerordentlichen Generalversammlung der AVÖ am 30.11.2023

Am 30.11.2023 fand eine außerordentliche Generalversammlung der Aktuarvereinigung Österreichs statt. Hintergrund dieses Termins war die Vorstellung der geplanten Änderungen an den Statuten, der Geschäftsordnung und der CPD-Richtlinie. Aufgrund der wenigen Themen wurde diese außerordentliche Generalversammlung rein online abgehalten.

Dr. Hartwig Sorger hat die Generalversammlung eröffnet und Ulrike Ebner hat die Ressortzuständigkeiten des seit Juni 2023 amtierenden Vorstands vorgestellt. In Zukunft hat jeder Arbeitskreis einen festen Ansprechpartner aus dem Vorstand, damit soll der Austausch mit den Arbeitskreise mit dem Vorstand und so manche Entscheidungsfindungen besser und effizienter gestaltet werden.

Anschließend stellte Dr. Karin Hirhager die geplanten Änderungen an den Statuten und der Geschäftsordnung vor. Sämtliche Unterlagen wurden bereits im Mitgliederbereich zur Begutachtung und Diskussion zur Verfügung gestellt, es gab dazu keine Rückmeldungen.

Anschließend stellten Dr. Jonas Hirz und Dr. Christina Ziehaus die CADS-Ausbildung (Certified Actuarial Data Scientist) vor, welche in den Statuten und der Geschäftsordnung aufgenommen werden soll. Dabei wurde herausgestrichen, welches Potenzial in den Data Science Methoden liegt und wie wichtig es ist, dass hier auch Aktuare Ihre Expertise einbringen. Die Regelungen zur CADS-Ausbildung bilden einen Anhang zur Geschäftsordnung.

Zu guter letzte stellte Dr. Christina Ziehaus die geplante CPD-Richtlinie vor. Im Zuge der Begutachtungsphase gab es viele Rückmeldung zu diesem Dokument, die eingebrachten Rückmeldungen wurden im Vorfeld diskutiert und gegebenenfalls der Richtlinien-Vorschlag entsprechend angepasst. Dr. Christina Ziehaus erläuterte ausführlich die Überlegungen, die hinter den Änderungen stehen und in welcher Form die Rückmeldungen in der Überarbeitung berücksichtigt wurden bzw. gegebenenfalls auch nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Save the Date – Außerordentliche Generalversammlung – 30.11.2023

Aktuell sind einige Änderungen an unseren Vereinsdokumenten geplant. Angedacht sind Anpassungen an den Statuten, der Geschäftsordnung und der CPD-Richtlinie. Diese Änderungen sollen im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung zur Abstimmung gelangen.

Angedacht sind folgende  Änderungen:

  • In den Statuten soll der Arbeitskreis „Veröffentlichung“ in „Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsförderung“ umbenannt und ein neuer Arbeitskreis „Berufsständisches“ eingeführt werden, der sich um die Pflege der Statuten, Geschäftsordnung, ESAPs, ISAPs und Ähnliches kümmern soll.
  • Die Einführung des Titel CADS soll analog zu CERA erfolgen. Dies wird zu Anpassungen in den Statuen und der Geschäftsordnung führen.
  • Die Beschreibung der außerordentlichen Mitglieder in den Statuen soll so angepasst werden, dass klargestellt ist, dass auch andere Studienrichtungen willkommen sind.
  • Die Regelungen der Vorstandssitzungen in der Geschäftsordnung sollen angepasst werden, sodass auch der Generalsekretär den Vorsitz der Sitzung übernehmen kann.
  • Des Weiteren soll auch die CPD-Richtlinie überarbeitet werden, sodass diese auch die Inhalte der CPD-Leitlinie abdeckt und auch die Weiterbildung via Online-Angeboten geregelt ist.

 

Derzeit werden die angedachten Änderungen in den betroffenen Arbeitskreisen und –gruppen diskutiert und aufbereitet. Rechtzeitig vor der außerordentlichen Generalversammlung sollen die überarbeiteten Dokumente im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden. Im Anschluss wird es ausreichend Zeit zur Begutachtung durch die Mitglieder geben. Die von den Mitgliedern eingebrachten Stellungnahmen werden (auf Wunsch anonym) im Mitgliederbereich veröffentlicht um eine möglichst transparente Diskussion der geplanten Änderungen führen zu können. Die Rückmeldungen werden dann so gut wie möglich berücksichtigt und mit eingearbeitet. Der finale Vorschlag wird dann vor der außerordentlichen Generalversammlung zur Verfügung gestellt.

Die außerordentliche Generalversammlung, in der der finale Vorschlag der Dokumente vorgestellt wird, soll am 30.11.2023 online stattfinden. Im Nachgang wird es wieder eine Online-Abstimmung im Mitgliederbereich der Homepage geben.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung im Rahmen der Begutachtung und viele Teilnehmer:innen bei der geplanten außerordentlichen Generalversammlung!

Vorstandsklausur in Altlengbach

Nach Bestätigung durch die Wahl hat sich der neu zusammengesetzte Vorstand am 28. und 29. Juli 2023 in Altlengbach für eine Klausur zusammengefunden. Dies war eine gute Gelegenheit, sich in der neuen Besetzung zusammenzufinden und die Strategie für die nächsten Jahre zu diskutieren.

Zu Beginn galt es natürlich zuerst Christina Ziehaus im Vorstand herzlichen willkommen zu heißen. Wir freuen uns sehr, dass sie sich bereit erklärt hat im Vorstand mitzuwirken und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Um in den nächsten Jahren eine effiziente Arbeitsweise sicherzustellen, wurden die organisatorischen Rahmenbedingungen besprochen und es wurden klare Verantwortlichkeiten definiert. In Zukunft soll jede:r Arbeitskreisleiter:in eine:n direkte:n Ansprechpartner:in im Vorstand haben. Damit soll der Austausch zwischen Vorstand und Arbeitskreisen effizienter gestaltet werden. Die Vorstandsmitglieder werden diesbezüglich auf die Arbeitskreisleiter:innen zukommen.

Als Auftakt für die strategische Planung der nächsten Jahre wurden die eingebrachten Rückmeldungen im Rahmen der Generalversammlung und des Feedbackbogens gesichtet und diskutiert. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen Bedanken, die sich die Zeit genommen haben, den Feedbackbogen auszufüllen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind ein wertvoller Input für die Arbeit der nächsten Jahre.

Die wohl größte Herausforderung der nächsten Jahre wird die Gewinnung neuer Aktuar:innen sein. Dafür braucht es eine Möglichkeit, die Aktuarausbildung berufsbegleitend absolvieren zu können. Die TU Wien hat bereits angeboten, die für die Aktuarausbildung verpflichtenden Übungen der versicherungsmathematischen Fächer in einer geblockten Form anzubieten. Des Weiteren versuchen wir in Kooperation mit FHs und auch über die ÖFdV entsprechende Ausbildungsangebote aufzusetzen. Hier möchten wir besonders Markus Mittendorfer danken, der sich sehr intensiv engagiert eine Ausbildungsschiene über FHs aufzusetzen, damit die Aktuarausbildung auch für Kandidat:innen aus den Bundesländern gut machbar ist.

Außerdem müssen wir es schaffen, den Beruf  Aktuar:in bekannter zu machen, sodass mehr junge Menschen eine entsprechende Ausbildung einschlagen. Auch für diese Problematik hat sich bereits eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, die mit großem Engagement das Thema vorantreibt. Hier möchten wir Julia Eisenberg danken, die sich stark für die Attraktivierung des Berufsbildes einsetzt und dank der Unterstützung durch UNIQA in der Generalversammlung auch schon erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe präsentieren konnte.

Zu guter Letzt war natürlich auch die anstehende Überarbeitung der Statuten, der Geschäftsordnung und der CPD-Richtlinie ein Thema für unsere Klausur.

Es waren wieder zwei intensive Tage, die uns sicherlich eine guten Auftakt für die Arbeit in den nächsten Jahren gegeben haben. Wir werden weiterhin unser Bestes geben, um die Aktuarvereinigung in Ihrem Sinne weiterzuentwickeln und nach innen und außen zu vertreten.

Neues Informationsblatt zum Thema Auswirkungen von ESG Risiken auf Solvency 2 Risikomodule

Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel bringen erhebliche Herausforderungen für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Underwriting- und Investitionsentscheidungen und Risikomessung.  Nachhaltigkeitsrisiken können sich potenziell negativ auf alle Geschäftsbereiche und Risikoarten auswirken.

Das Übersichtsblatt des Arbeitskreises ESG soll deshalb als Hilfestellung dienen, Nachhaltigkeitsrisiken in den bereits bestehenden Risikokategorien zu berücksichtigen und zu untersuchen, inwiefern ESG-Risiken die einzelnen Solvency 2 Risikotypen kurz-, mittel- und langfristig beeinflussen und inwiefern sich dadurch die Abhängigkeitsstrukturen der einzelnen Risikokategorien verändern können .

Nachhaltigkeitsrisiken beschränken sich hier nicht auf Klimathemen, sondern beinhalten auch ökologische und soziale Trends und Fragestellungen. Es werden sowohl “E” (Environmental) als auch “S” (Social) und “G” (Governance) Risiken berücksichtigt

 

Im Interview: Eva Pasztor

  • Ich bin Aktuarin geworden, weil …

…Mathematik immer mein Steckenpferd war, egal in welchem Land ich gerade zur Schule gegangen bin. Später im Studium konnte ich bei einem Unternehmensbesuch von der TU Wien teilnehmen, wo ein Aktuar über die Chancen und Herausforderungen der anstehenden Unisex-Umstellung berichtet hat. Das hat mich fasziniert.

  • Mich interessieren fachlich …

…von der Produktentwicklung ausgehend über die Analyse des Risikoappetits bis zur Steuerung der Unternehmensergebnisse sind vielseitige Themenfelder, die mich immer wieder aufs Neue mit spannenden Aufgaben erfüllen. Aktuell bin ich mit meinem Team für die Validierung eines internen Modells im Risikomanagement zuständig.

  • Aktuelle Herausforderungen für Aktuar:innen sind…

…immer mehr funktionsübergreifend zu denken, sei es zum Thema ESG, IFRS17 oder Digital Operational Resilience Act (DORA), etc..

  • Berufseinsteiger:innen rate ich, …

keine Scheu vor neuen Herausforderungen zu haben.

  • Welche Vorteile hat die AVÖ für junge Mitglieder?

Junge AVÖ Mitglieder haben über die AVÖ einen Zugang zu einem fachlichen Netzwerk, wo genug Platz für Austausch geboten wird und die neuen Entwicklungen in der Branche diskutiert werden.

Erstmalig gibt es das Interview in voller Länge auch als Video-Podcast: zum Video